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# taz.de -- Anwalt über Klage zur G20-Polizeigewalt: „Demos müssen sichtbar…
> Der Anwalt Dieter Magsam verklagt die Stadt Hamburg, weil diese
> Grundrechte verletzt habe. Seiner Ansicht nach war der Einsatz der
> Polizei rechtswidrig.
Bild: Spezialkräfte der Polizei am Abend des 7. Juli im Hamburger Schanzenvier…
taz: Herr Magsam, Sie verklagen die Stadt Hamburg. Wieso?
Dieter Magsam: Weil die Polizei bei G20 Grundrechte verletzt hat. Schon das
flächendeckende Versammlungsverbot für die Innenstadt halte ich für
rechtswidrig. Und auch die Menschen, die innerhalb dieser Verbotszone
friedlich demonstriert haben, standen unter dem Schutz des
Versammlungsrechts – solange, bis die Demo aufgelöst wurde, und das ist
nicht passiert. Die Polizei hat die Leute einfach zusammengeschlagen. Auch
meine MandantInnen, die am Morgen des 7. Juli bei einer absolut friedlichen
Demonstration in der Nähe der Außenalster zu Schaden gekommen sind.
Geht es Ihnen um den gesamten Polizeieinsatz oder um den Einzelfall?
Es gibt in Deutschland nicht die Möglichkeit zur Popularklage. Es geht erst
einmal nur um das Grundrecht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit
gerade bei Demonstrationen, also Artikel 2 und 8 des Grundgesetzes. Aber im
Rahmen dessen wird sich das Verwaltungsgericht natürlich mit der Frage
beschäftigen müssen, ob der Polizeieinsatz insgesamt rechtswidrig war. Ohne
Verschwörungstheorien verbreiten zu wollen: Einigen Innenministern ist das
Demonstrationsrecht schon lange ein Dorn im Auge. Die staatliche Gewalt war
schon in der Planung des Events angelegt.
Diese Perspektive wird das Gericht doch niemals bestätigen.
Wahrscheinlich nicht, aber es wird die Frage stellen müssen, wie es dazu
kommt, dass lange angekündigte friedliche Demonstrationen ohne
Auflösungsverfügung und ohne jede weitere Ankündigung mit Tränengas,
Schlagstöcken und Fußtritten aufgemischt werden und Leute mit Verletzungen
im Krankenhaus landen. Da stellt sich natürlich die Frage: Hat das jemand
angeordnet und von wie weit oben kam diese Entscheidung? Dazu gibt es ein
halbes Jahr später noch immer keine Ermittlungen – die Polizei ermittelt
vorzugsweise in die andere Richtung, wie die letzte Öffentlichkeitsfahndung
zeigt. An so etwas darf man sich nicht gewöhnen. Uns geht es um die Frage
nach der Strategie, mit der Hamburg den Einsatz gemanagt hat.
Wie ist das Ihrer Ansicht nach abgelaufen?
Wenn ein bestimmtes Ereignis durchgedrückt werden soll – ob es die
Castortransporte sind oder G20 – gibt es ab einem bestimmten Punkt kein
Zurück mehr für die Polizei. Da wird das Demorecht zugunsten eines eher
militärischen Zugangs der Polizei außer Kraft gesetzt. Die wollen dann eben
was durchsetzen. Dass das Bundesverfassungsgericht schon 1985 im Fall von
Brokdorf gesagt hat, dass das Demorecht Korrektiv politischer
Entscheidungen von unten ist und auch dort ausgeübt werden darf, wo sich
der Gegenstand des Protestes befindet, spielt keine Rolle mehr. Aber
Demonstrationen müssen sichtbar sein, genau wie der Handschlag von Putin
und Erdogan sichtbar ist. Wenn die Bilder des Handschlags um die Welt gehen
können, aber die darauf bezogenen Demobilder nicht, wird der Beitrag zur
Meinungsbildung von unten verhindert. Das ist Unrecht.
Haben Sie juristisch denn überhaupt eine Chance?
Ja klar, sonst würde ich das nicht machen. Irgendjemand muss die Polizei ja
kontrollieren. Wenn das nicht passiert – und das schleift sich bei diesen
Großeinsätzen so ein – dann geht die demokratische Kontrolle verloren. Und
natürlich ist die Feststellungsklage, die ich anstrebe, auch die Basis für
Ansprüche auf Schadensersatz für meine MandantInnen. Nächste Woche werden
wir Klage einreichen.
5 Jan 2018
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
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