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# taz.de -- G20-Demonstranten verklagen Hamburg: „Gegen den Abbau des Rechtss…
> G20-Gegner*innen haben ihre Klage gegen die Stadt Hamburg eingereicht.
> Vier Einzelfälle sollen exemplarisch zeigen, dass Polizeieinsätze
> verfassungswidrig gewesen sind.
Bild: Blockadeauflösung: Nicht zimperlich gingen Polizeibeamte am 7. Juli nahe…
HAMBURG taz | Ein halbes Jahr nach dem G20-Gipfel ziehen Demonstrant*innen
gegen Hamburg vor Gericht. Sie verklagen die Stadt wegen Einschränkung des
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit im Zuge der Proteste während des
G20-Gipfels im Juli 2017. Es geht im Folgenden um vier Einzelfälle, bei
denen Anwält*innen feststellen lassen wollen, ob Einsätze der Polizei und
Versammlungsverbote rechtswidrig gewesen sind. Ein Teil der Klagen wurde
bereits eingereicht, gestern
Durch diese Klage wollen die Anwält*innen an die Bedeutung des Grund- und
Menschenrechts auf Versammlungsfreiheit in der Öffentlichkeit erinnern und
wünschen sich eine Diskussion über Gewaltstrukturen. Für den Hamburger
Anwalt Dieter Magsam stellt sich die Frage, ob hinter den Einzelfällen „ein
Gewaltkonzept auch von Seiten der planenden Polizei steckt“.
Im Raum stehe also nicht nur eine juristische Frage, sondern es betreffe
grundsätzlich die Demokratie und die Zivilgesellschaft. „Wenn man
unkommentiert und unwidersprochen lässt, was hier passiert ist, dann trägt
man zum Abbau des Rechtsstaates bei“, sagt Magsam. „Wir wollen eine
demokratische Kontrolle der Polizei.“
Ein weiteres Ziel dieser Klage ist es, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Durch die einseitige Ermittlung der Polizei gegen Demonstrierende und die
mediale Darstellung der Fahndung entstehe ein falscher Eindruck der
Proteste, so Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. Das
Narrativ der gewaltsamen Ausschreitungen gegen den G20-Gipfel solle aber
den systematischen Angriff auf das Versammlungsrecht nicht verschleiern.
Die vier folgenden Fälle halten die Demonstrant*innen und Anwält*innen für
exemplarisch:
## Camp Entenwerder
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hatte explizit die Übernachtung
beim G20-Protestcamp Entenwerder erlaubt. Am 5. Juli teilte das Gericht
mit, dass zu den bisher genehmigten Veranstaltungszelten bis zu 300
Schlafzelte für jeweils zwei bis drei Menschen aufgestellt werden dürfen.
Trotzdem schritt die Polizei gegen das „Antikapitalistische Protestcamp“
ein und verhinderte es so. Der Anwalt Martin Klingner spricht von einem
„Verstoß gegen die Gewaltenteilung“ und einem „Putsch der Exe-kutive geg…
die Judikative“. Ein Ziel der Klage ist, dass die polizeilichen Einsätze
rechtswidrig erklärt werden.
## Camp Altona
Das Camp in Altona habe ebenso durch Schikanen der Polizei nicht
stattfinden können wie geplant. Laut der Anwältin Ulrike Donat habe hier
die Sicherheitsbehörde die Herrschaft über verfassungsrechtlich garantierte
Grundfreiheiten übernommen. Schon im Vorfeld habe die Behörde das Camp
verhindern wollen. Einer der Anmelder des Camps schildert am Donnerstag bei
der Pressekonferenz im Gängeviertel seine Erlebnisse vor Ort im Juli. Als
Mitglied eines Vereins, der sich bundesweit an der Organisation der
Proteste gegen den Gipfel beteiligt, habe er viel Erfahrung. So etwas wie
in Hamburg habe er noch nie erlebt: „Wir fühlten uns von der Behörde
verarscht.“ Die Kläger*innen sind der Ansicht, Camps müssten geschaffen
werden, um den Portest zu ermöglichen.
## Polizeieinsatz 7.7.2017
Am Freitagvormittag des Gipfels nahmen Demonstrierende an einer Blockade
teil, um die Protokollstrecke von US-Präsident Donald Trump zu blockieren.
Der Zug wurde von der Polizei getrennt und die Demonstrierenden
angegriffen, ohne Vorwarnung. Ein Video zeigt, wie Polizeibeamte mit
Schlagstöcken hinter Demonstrierenden in Sommerkleidung herrennen. Ein
weiteres Video zeigt die blutende Platzwunde am Kopf einer Attac-Aktivistin
aus Köln, die auch als Klägerin auftritt.Ihr Anwalt Dieter Magsam spricht
im diesem Fall von „Anwendung nackter Gewalt gegen friedliche Menschen“
seitens der Polizei und will, dass die Stadt Hamburg die
Verfassungswidrigkeit des Einsatzes anerkennt.
## Versammlungsverbote 7.7.2017
Beim vierten Fall geht es um drei Veranstaltungen, die die
Nichtregierungsorganisation Attac in der großen Demonstrationsverbotszone
angemeldet hat. Jeweils für 80, 50 und 50 Teilnehmer*innen. Sie fielen aber
alle drei unter das allgemein ausgesprochene Versammlungsverbot und durften
nicht innerhalb der sogenannten „Blauen Zone“ stattfinden. Für die Anwält…
Waltraut Verleih aus Frankfurt gibt es hier mehrere Verstöße gegen
Grundrechte wie Versammlungs-, Meinungs-, Kunst- und Handlungsfreiheit.
Ziel der Klage ist auch, die polizeiliche Gefahrenprognose zu prüfen.
12 Jan 2018
## AUTOREN
Adèle Cailleteau
## TAGS
G20-Gipfel
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Polizei Hamburg
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