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# taz.de -- Zivilbeamte im „schwarzen Block“ bei G20: Polizisten dürfen si…
> Polizisten sollen sich vermummt in die „Welcome to Hell“-Demo vor dem
> G20-Gipfel in Hamburg eingereiht haben. Vor Gericht schweigt ein Beamter.
Bild: Was sehen wir: vermummte Autonome oder vermummte Zivilpolizisten? Offenba…
HAMBURG taz | Der Polizist hielt dicht. Im G20-Verfahren gegen einen
mutmaßlichen Flaschenwerfer verweigerte ein sächsischer Beamte am
Donnerstag vor dem Hamburger Amtsgericht gleich mehrfach die Antwort auf
brisante Fragen des Vorsitzenden Richters und der Verteidigung. Er bezog
sich dabei auf eine nur „eingeschränkte Aussagegenehmigung“ seines
Dienstherrn, die jede Preisgabe „polizeilicher Einsatztaktiken“
ausdrücklich nicht umfasse.
So blieb auch weiter offen, ob der Beamte und drei seiner sächsischen
KollegInnen sich als „Tatbeobachter“ in Zivil vermummt unter die „Welcome
to Hell“-Demonstranten am Vorabend zum G20-Gipfel gemischt hatten. Sein
Kollege Florian D. hatte vergangene Woche dem Gericht zugegeben, dass er
sich dunkle Kleidung angezogen und sich ein schwarzes Tuch „bis unter die
Nase“ gezogen hatte. Seine drei KollegInnen hätten sich ebenfalls vermummt,
um im „schwarzen Block“ nicht weiter aufzufallen.
Wenn sich Polizeibeamte unter die DemonstratInnen gemischt haben, wirft das
auch ein anderes Licht auf das Vorgehen der Polizei. Denn die Vermummung
von Teilen der DemonstrantInnen – ein Straftatbestand – diente ihr als
Begründung, die Demo gar nicht erst losgehen zu lassen. Obwohl nach
Aufforderung von Einsatzführer Joachim Ferk viele DemonstrantInnen ihre
Vermummung ablegten, ließ dieser die Demo nicht marschieren und verwies auf
TeilnehmerInnen, die ihr Gesicht immer noch verdeckten.
Seit der Zeugenaussage von Florian G. steht nun im Raum, dass Polizeibeamte
der Polizeiführung durch ihr Verhalten selbst die Begründung lieferten,
gegen die Demonstration mit Wasserwerfern, Pfefferspray und
Schlagstockeinsatz vorzugehen. Anschließend kam es zu heftigen
Straßenschlachten zwischen G20-Gegnern und der Polizei – mit vielen
Verletzten auf beiden Seiten.
Am Donnerstag vor Gericht erschien der Beamte verkleidet: mit Perücke,
Fensterglas-Brille und Vollbart. Er erklärte, sein Dresdner Einsatzführer
habe ihn am Mittwoch noch einmal ausdrücklich auf seine Aussagebeschränkung
hingewiesen. Doch das sei unnötig gewesen, denn ihm sei immer gegenwärtig,
auf welche Fragen er antworten dürfe und auf welche nicht. Er sei
„verärgert“ darüber, dass sein Kollege während seiner Vernehmung
offensichtlich „über die Aussagegenehmigung hinausgegangen“ sei. Dass
dessen Aussagen zur Vermummung aber inhaltlich falsch gewesen seien, sagte
er nicht.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen gegen
verdeckte Ermittler unter den DemonstrantInnen. „Wir haben das geprüft“,
sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Im Einsatz befindliche
Polizeibeamte fielen nicht unter das Versammlungsgesetz, weil sie keine
Teilnehmer der Demonstration seien. Sie seien aus anderen Gründen anwesend.
Verteidiger Uwe Maeffert kritisierte dagegen, dass eine Beteiligung von
Polizisten an Straftaten, die dann auch noch zur Auflösung einer
Demonstration führen, „eine gravierende Verletzung rechtsstaatlicher
Grundsätze“ darstelle. Maeffert bezeichnet das Mauern der Polizei als ein
„Verfahrenshindernis“. Wenn die „Geheimhaltung des Staates“ Vorrang vor…
Aufklärung von Straftaten habe, müsse man das offen sagen, so der
Strafverteidiger.
## Vermummung im G20-Sonderausschuss
Die mögliche Vermummung von Zivilpolizisten während der Demo wird den
G20-Sonderausschuss beschäftigen. Für die innenpolitische Sprecherin der
Linken, Christiane Schneider, kann der Einsatz aber deutlich mehr bedeuten:
„Wenn sich die Polizisten vermummt haben, geht damit auch einher, dass sie
andere TeilnehmerInnen zu Straftaten aufgerufen haben könnten“, sagt sie
dem Hamburger Abendblatt.
Ähnlich sieht das der Kriminologe Thomas Feltes. „Es ist ein großes
Problem, wenn verdeckte Ermittler als Agents Provocateurs selbst Straftaten
begehen oder sie mit ermöglichen“, sagte er der Zeit.
25 May 2018
## AUTOREN
Marco Carini
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