# taz.de -- Gericht beurteilt G20-Polizeieinsatz: Unbegründeter Polizeigewahrs… | |
> Am Dienstag wird erstmals das Vorgehen der Polizei gegen DemonstrantInnen | |
> beim G20-Gipfel rechtlich überprüft. Der Anlass ist eine Klage von acht | |
> ItalienerInnen. | |
Bild: Willkommen in Hamburg: Eine Zelle der G20-Gefangenensammelstelle | |
HAMBURG taz | Elf Monate ist der G20-Gipfel her. Im Zuge der juristischen | |
Aufarbeitung sind bereits Dutzende DemonstrantInnen, denen Gewalttaten | |
vorgeworfen werden, inhaftiert, angeklagt und verurteilt worden. Von den | |
Polizisten, die zugelangt haben sollen, stand bisher kein einziger vor | |
Gericht. Dafür wurden bereits 52 Ermittlungsverfahren eingestellt, weil | |
laut Staatsanwaltschaft entweder „kein strafbares Verhalten der Beamten | |
vorlag“ oder weil „PolizistInnen Zwangsmittel einsetzen dürfen“. | |
Am Dienstag nun geht es vor dem Verwaltungsgericht erstmals um die | |
Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes. Acht ItalienerInnen, die am 8. Juli | |
2017 in Polizeigewahrsam genommen und in die Gefangenensammelstelle (Gesa) | |
gebracht wurden, klagen an. Sie wurden festgenommen und mussten eine Nacht | |
in der Gesa verbringen, obwohl ihnen kein strafbares Verhalten vorgeworfen | |
wurde. | |
Grundlage der Kontrolle und anschließenden Ingewahrsamnahme der acht | |
ItalienerInnen am Rande der „Grenzenlose Solidarität statt G20“-Demo am | |
Holstenwall war Paragraf 13 des Hamburger Gesetzes zum Schutz der | |
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Danach darf „eine Person in Gewahrsam | |
genommen werden, wenn diese Maßnahme (…) unerlässlich ist, um die | |
unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer | |
Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder | |
einer Straftat zu verhindern“. Doch genau dieser Sachverhalt, so die acht | |
KlägerInnen, sei nicht gegeben gewesen. | |
Die ItalienerInnen fordern nun Schadenersatz. Sie gehen davon aus, dass sie | |
nur deshalb kontrolliert wurden, weil sie in das Profil passten, wonach die | |
Polizei nach südeuropäisch aussehenden DemonstrantInnen Ausschau hielt. | |
Denn bei ihnen vermuteten sie die größte Gewaltbereitschaft. | |
Nach taz-Informationen verweisen die Beamten auf dunkle Kleidung, die sie | |
angeblich bei den KlägerInnen gefunden hatten. Die ItalienerInnen werfen | |
der Polizei außerdem zahlreiche Schikanen und Grundrechtsverletzungen vor. | |
Vor Gericht sollen nun mehrere am Einsatz beteiligte Polizisten vernommen | |
werden. Doch warum wurden MedienvertreterInnen darüber nicht informiert – | |
wie es etwa bei den Verfahren gegen Flaschenwerfer der Fall war? Bei den | |
Strafprozessen gegen G20-KritikerInnen informierte die Staatsanwaltschaft | |
Presse und Rundfunk ausgiebig über jedes anstehende Verfahren. | |
Doch am Verwaltungsgericht gibt es keine Staatsanwälte. Der Sprecher des | |
Verwaltungsgerichts, Jan Stemplewitz, verweist darauf, „dass das Gericht | |
grundsätzlich die Öffentlichkeit von Verfahren vorab nicht informiert“. Bei | |
Prozessen wie diesem würden „meist schon die Anwälte der Kläger die Medien | |
informieren“. | |
Passiert das, entscheiden somit allein die Anwälte der Beklagten oder | |
Kläger darüber, über welche handverlesenen JournalistInnen die | |
Öffentlichkeit von einem Verfahren erfährt. Geschieht das aber nicht, ist | |
eine mediale Kontrolle quasi ausgeschlossen. | |
4 Jun 2018 | |
## AUTOREN | |
Marco Carini | |
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