# taz.de -- LGBTI-Rechte in Europa: Es bleibt ein Kampf | |
> Zwar hat sich viel getan in der Genderpolitik, in der Praxis finden die | |
> Ergebnisse aber nicht überall Beachtung. Wie steht es um Rechte von | |
> LGBTI? | |
Bild: Hat sich hier die Situation von LGBTI-Personen in Europa verbessert? | |
Es dauert nicht mehr lange, dann empfinden Trans*menschen vielleicht nur | |
noch, dass ihr anatomisches und ihr gefühltes Geschlecht nicht | |
zusammenpassen! Dies legt zumindest die von der Weltgesundheitsorganisation | |
(WHO) erarbeitete elfte „Internationale Klassifikation der Krankheiten“ | |
(ICD) nahe. Mit dem ICD-11 macht die Behörde besser, was sie vor dreißig | |
Jahren schon einmal hätte gut machen können. | |
Damals, am 17. Mai 1990, stellte sie den neunten ICD vor: In Homosexualität | |
erkannte die Behörde keine Krankheit mehr – der 17. Mai wurde daraufhin zum | |
[1][Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie] | |
erklärt. Nur: Gegen Transphobie unternahm die WHO nichts. Im Gegenteil: | |
trans* zu sein, bedeutete für die kommenden drei Jahrzehnte, an einer | |
mentalen Störung zu leiden. | |
Jetzt, da die WHO auch Transsexualität nicht mehr pathologisiert, drängt | |
sich die Frage auf, welchen Herausforderungen homo-, bi-, trans- sowie | |
intersexuelle Menschen in Europa heute begegnen? Ein Europa, das nicht an | |
den EU-Außengrenzen Halt macht und sich an den 47 Mitgliedstaaten des | |
Europarats orientiert. | |
Hat sich hier die Situation von LGBTI-Personen verbessert? Oder erfahren | |
wir jetzt, durch das Erstarken des Rechtspopulismus, den legendären | |
„Backlash“, der uns in vergangen geglaubte Zeiten zurückwirft? Die taz hat | |
sieben Punkte herausgegriffen und zusammengetragen. | |
## 1. Eingetragene Partnerschaft, gleichgeschlechtliche Ehe | |
Als 2001 in den Niederlanden erstmals weltweit gleichgeschlechtliche Paare | |
heiraten durften, wurde in Deutschland die eingetragene Partnerschaft | |
Realität. 17 Jahre später erklärte die Kanzlerin die Ehe für alle dann zur | |
Gewissensfrage, hob die Parteidisziplin auf, und der Bundestag | |
verabschiedete die gleichberechtigte Trauung homosexueller Paare fast mit | |
einer Zweidrittelmehrheit. | |
Neben Deutschland und den Niederlanden gibt es die Ehe für alle momentan in | |
14 anderen europäischen Ländern: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, | |
Island, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, | |
das Vereinigte Königreich und Österreich. Dort urteilte übrigens der | |
Verfassungsgerichtshof, eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener | |
Partnerschaft würde gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren. | |
Hierdurch avancierte Österreich zum ersten Staat überhaupt, in dem die Ehe | |
verfassungsrechtlich geschützt ist. Armenien bildet dazu das krasse | |
Gegenteil: Obwohl es keine Ehe für alle gibt, erkennt der Staat alle Ehen | |
an, die im Ausland geschlossen wurden – auch gleichgeschlechtliche. | |
Andernorts sieht es mauer aus: In Italien, der Schweiz, Nordirland, | |
Tschechien, Griechenland und Estland dürfen homosexuelle Paare nur | |
eingetragene Partnerschaften eingehen – und genießen damit weniger Rechte | |
und Privilegien als die verheirateten Paare in anderen Ländern. | |
Die Türkei und [2][Russland erkennen eingetragene Partnerschaften zwischen | |
Homosexuellen nicht an]. In Polen, Litauen, Lettland, Rumänien, der | |
Slowakei und der Ukraine, Moldau, Weißrussland, Serbien und Montenegro | |
existieren sie gar nicht erst. | |
## 2. Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren | |
Zumindest rechtlich gehören traditionelle Familienbilder in vielen | |
europäischen Staaten mittlerweile der Vergangenheit an. Den Grundstein für | |
diese Entwicklung legten die Niederlande 2001: Seitdem dürfen | |
gleichgeschlechtliche Paare dort Kinder adoptieren. | |
Es folgten: Andorra, Griechenland, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, | |
Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Luxemburg, | |
Irland, Finnland, Malta, Deutschland, Österreich sowie – mit Abstrichen – | |
San Marino und Estland (dort können nur die Partner eines leiblichen | |
Elternteils dessen Kind adoptieren). | |
Doch auch ohne gesetzliche Grundlage haben homosexuelle Paare in anderen | |
Ländern derweil die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren: In Polen entschied | |
2018 das Oberste Verwaltungsgericht zugunsten eines lesbischen Paares, | |
welches das gemeinsame Kind auf beide Mütter registrieren lassen wollte. | |
Auch in Italien existiert kein Gesetz, das Adoptionen für | |
gleichgeschlechtliche Paare regelt. Dennoch entschieden Gerichte in den | |
vergangenen Jahren wiederholt, dass Partner*innen das leibliche Kind ihrer | |
Lebensgefährt*in adoptieren dürfen. | |
Lesbische Paare müssen sich nicht in allen Ländern um eine Adoption | |
bemühen: Seit dem 1. April 2019 wird nicht nur die gebärende, sondern auch | |
die „Mit-Mutter“ automatisch als solche anerkannt. Dies ist in Deutschland | |
noch anders geregelt: Hier muss sich die „Mit-Mutter“ um eine | |
Stiefkind-Adoption bemühen. | |
In Irland wird zurzeit ein Gesetz vorbereitet, das gleichgeschlechtlichen | |
Paaren ermöglicht, sich als „Eltern“ auf Geburtszertifikaten eintragen zu | |
können. Bisher sind auf irischen Geburtsurkunden nur die Kategorien „Vater“ | |
oder „Mutter“ vorhanden. Bei Spenderkindern lesbischer Eltern konnte sich | |
bisher nur die gebärende Mutter als solche eintragen, für die zweite Mutter | |
ist keine Bezeichnung vorgesehen – dies wird nun durch die neutrale | |
Bezeichnung „parent“ möglich. | |
In Schweden trat zum 1. Januar 2019 ein Gesetz in Kraft: Transmänner, die | |
Kinder gebären, werden nun als Väter, Transmütter, die ein Kind gezeugt | |
haben, als Mütter in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen. Es ist | |
das erste Gesetz dieser Art in Europa. Die Mehrheit der europäischen | |
Staaten trägt Transeltern demgegenüber gemäß jenem Geschlecht ein, das sie | |
bei ihrer Geburt gehabt hatten. | |
## 3. Pathologisierung und medizinische Versorgung | |
Reichlich spät, trotzdem ist Dänemark Vorreiter: Mitte 2016 erließ die | |
Regierung ein Gesetz, das [3][Transgender nicht mehr als psychische Störung | |
einstufte]. Bereits seit 2014 können transsexuelle Dän*innen auf ihren | |
Ausweisen das ihrer Identität entsprechende Geschlecht eintragen lassen. | |
Sie benötigen dabei nicht einmal eine medizinische Diagnose und müssen sich | |
auch keinen chirurgischen Eingriffen unterziehen, die zu einer | |
irreversiblen Sterilisierung führen würden. | |
Eine solche Regelung war in europäischen Staaten kein Einzelfall: Erst 2017 | |
urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass | |
Sterilisierungen bei Transgender eine Verletzung der Menschenrechte | |
darstellt – diese waren zum Zeitpunkt des Urteils noch in 14 europäischen | |
Staaten Voraussetzung dafür, dass ein Transmensch sein Geschlecht ändern | |
konnte: Tschechien, Slowakei, Luxemburg, Bosnien und Herzegowina, Serbien, | |
Montenegro, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, | |
Finnland, Lettland (Stand: 2018). | |
In Bezug auf die Einstufung als psychische Störung wird Ende Mai 2019 die | |
WHO nachziehen. Die elfte Auflage ihrer Internationalen Klassifikation von | |
Krankheiten (ICD) versteht Transsexualität nun nicht mehr als mentale | |
Störung der Geschlechtsidentität, sondern als „Gender-Inkongruenz“, als | |
Nichtübereinstimmung zwischen gefühltem und anatomischen Geschlecht. | |
Die ICD tritt jedoch erst zum 1. Januar 2022 in Kraft. Welche europäischen | |
Länder bis dahin mit Dänemark gleichziehen, bleibt abzuwarten: Bisher sind | |
in Portugal, Frankreich, Belgien, Griechenland, Irland, Malta und Norwegen | |
keine Diagnosen zur mentalen Gesundheit mehr notwendig, um das eigene | |
Geschlecht in den Ausweisdokumenten zu ändern (Stand: 2018). | |
## 4. Geschlechtsangleichende Operationen (Transgender) | |
Noch schwieriger als die Änderung des Geschlechts im Ausweis stellen sich | |
für Transgenderpersonen geschlechtsangleichende Operationen heraus: Eine | |
obligatorische Voraussetzung für eine Hormontherapie sowie für | |
geschlechtsangleichende Operationen ist in vielen europäischen Ländern eine | |
sogenannte „real-life experience“. | |
Für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren sollen sich Transgender, die sich | |
einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen wollen, als das von | |
ihnen gewünschte Geschlecht in der Gesellschaft bewegen und dabei immer | |
wieder Rücksprache mit betreuenden Ärzt*innen und Psycholog*innen halten. | |
Erst nach einer entsprechenden Diagnose – zum Beispiel müssen in Finnland | |
die Ärzt*innen „Transsexualität“ diagnostizieren – kann eine Hormonther… | |
und in der Folge eine geschlechtsangleichende Operation eingeleitet werden. | |
Transorganisationen kritisieren dieses Verfahren: Aus ihrer Perspektive | |
stellt es für die betroffenen Menschen nur eine zusätzliche Peinigung dar. | |
Diese würden sich gezwungen fühlen, weiterhin in Körpern zu leben, mit | |
denen sie sich nicht identifizieren könnten. | |
## 5. Geschlechtsangleichende Operationen (Intersex) | |
In beinahe allen europäischen Staaten stehen bei der Geburt eines Kindes | |
nur zwei Geschlechtsoptionen zur Verfügung: männlich oder weiblich. Diese | |
binäre Einteilung trägt häufig dazu bei, dass Eltern möglichst früh | |
geschlechtsangleichende Operationen beim eigenen Kind durchführen lassen – | |
die Zustimmung des Kindes ist in der Regel nicht notwendig. In Deutschland | |
existiert zurzeit kein Gesetz, das geschlechtsangleichende Eingriffe an | |
Minderjährigen untersagt. | |
Demgegenüber verabschiedete das maltesische Parlament 2015 den „Gender | |
Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act“. Neben anderen | |
Bestimmungen verhindert das Gesetz Geschlechtsangleichungen bei | |
intergeschlechtlichen Personen, falls diese einem Eingriff zuvor nicht | |
bewusst zustimmen. Dies soll geschlechtsangleichende Operationen in der | |
frühen Kindheit verhindern, über die nicht die Kinder selbst, sondern Ärzte | |
und Eltern entscheiden. | |
Auch die portugiesische Regierung stellte 2018 gesetzliche Regeln auf, um | |
[4][geschlechtsangleichende Operationen bei minderjährigen Intersexuellen] | |
ohne deren Einverständnis zu verhindern, erntete dabei jedoch auch Kritik: | |
So können Operationen vorgenommen werden, sobald sich die | |
Geschlechtsidentität eines Kindes „verfestigt“ habe – die Organisation | |
Intersex International (OII) befürchtet, Eltern könnten ihren | |
intersexuellen Kindern eine Geschlechtsidentität unterstellen und sie zur | |
Einverständnisgabe zu einer Operation überreden. | |
In der Intersex-Resolution verurteilt das Europaparlament Mitte Februar | |
2019 geschlechtsangleichende Eingriffe bei Intersexuellen und bittet die | |
EU-Mitgliedstaaten, so bald wie möglich die körperliche Integrität dieser | |
Menschen gesetzlich zu verankern. | |
## 6. Die dritte Option, das dritte Geschlecht | |
Dänemark ist das erste europäische Land, das eine dritte Option eingeführt | |
hat: Seit 2014 können Intersexuelle nicht nur „weiblich“ und „männlich�… | |
sondern auch ein „x“ in ihren Pass eintragen lassen. Ein paar Jahre später | |
zieht Malta nach: Der „Gender Identity, Gender Expression and Sex | |
Characteristics Act“ verhindert nicht nur fremdbestimmte | |
geschlechtsangleichende Eingriffe; er führt überdies das dritte Geschlecht | |
ein. Seit 2018 geben die maltesische wie die dänische Regierung auch | |
Ausweisdokumente mit einem „x“-Geschlecht aus. | |
In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 2017, es sei | |
rechtswidrig, dass für intergeschlechtliche Menschen keine positive | |
Bezeichnung im Geburtenregister aufgeführt würde. Der daraufhin von der | |
Bundesregierung ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht neben „weiblich“ und | |
„männlich“ „divers“ als dritte Option vor. | |
Im Gegensatz zu den beiden ersten Möglichkeiten steht die letzte Option nur | |
zur Wahl, wenn ein entsprechendes medizinisches Attest vorgelegt werden | |
kann. Intersex-Verbände sehen hierin das Recht auf Selbstbestimmung | |
verletzt. | |
Auch Österreich hat 2018 „divers“ als dritte Geschlechtsoption nach einem | |
Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingeführt. Wie in Deutschland können | |
Intersexuelle in Österreich jedoch nicht selbst über den Eintrag bestimmen. | |
Am 28. Mai 2018 urteilte ein niederländisches Gericht in Limburg, das | |
Geschlecht eineR intergeschlechtlichen Kläger*in müsse von „weiblich“ zu | |
„nicht feststellbar“ geändert werden. In einem an die Regierung | |
adressierten Begleitbericht stellte das Gericht zudem fest, die Zeit sei | |
„nun wirklich reif für die Anerkennung eines dritten Geschlechts“. | |
## 7. LGBTI im öffentlichen Raum | |
2013 verabschiedete die Staatsduma in Russland ein Gesetz gegen die | |
„Propaganda von Homosexualität“, mit dessen Hilfe die russische Regierung | |
die Verbreitung von „Propaganda“ unter Minderjährigen verbot, die | |
„nichttraditionelle“ Sexualverhältnisse unterstützt. Mehrere Länder im | |
postsowjetischen Raum haben hieraufhin ähnliche Gesetze verabschiedet. | |
So versuchten Aktivist*innen 2013 in Armenien, ein ähnliches Gesetz gegen | |
die „Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen“ zu | |
verhindern – ihre Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg: Im Oktober 2018 | |
wurde das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. | |
Im Juli 2013 versuchte auch die moldawische Regierung, ein ähnliches Gesetz | |
in die Wege zu leiten – der Entwurf scheiterte jedoch. | |
Noch bevor das Gesetz gegen „homosexuelle Propaganda“ in Russland in Kraft | |
trat, versuchte Litauen, ein Gesetz zu erlassen, das Minderjährige gegen | |
vorgeblich homo- und bisexuelle sowie polygame Propaganda schützen sollte. | |
Nach Protest durch das EU-Parlament wurde der offen homophobe Ton des | |
Gesetzes entschärft – das Gesetz besteht jedoch noch immer und bezieht sich | |
auf ein „traditionelles Familienbild“. | |
Auch in Lettland sollte – im Ergebnis erfolglos – ein Gesetz erlassen | |
werden, das Kindern verbietet, an LGBT-Veranstaltungen teilzunehmen oder | |
auch nur zuzuschauen. Im Jahr 2015 verabschiedete das lettische Parlament | |
eine Änderung im Bildungsgesetz, die Bildungsinstitutionen dazu | |
verpflichtet, Schüler*innen traditionelle Werte wie Familie und Ehe zu | |
vermitteln. | |
Einen ähnlichen Gesetzesentwurf stellte Polen 2017 vor, mit dessen Hilfe | |
Homosexuelle aus Lehrämtern verbannt werden sollten. | |
17 May 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Tag-gegen-Homo--Bi--Inter--Transphobie/!5506569 | |
[2] /Europarat-kritisiert-Russland/!5578203 | |
[3] /Daenemarks-Umgang-mit-Transsexualitaet/!5370461 | |
[4] /Abweichende-Geschlechtsmerkmale/!5512561 | |
## AUTOREN | |
Moritz Döring | |
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