Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Schweizer Homophobie-Referendum: Rechtspopulisten zurückgewiesen
> In einem ermutigenden Votum fordern Schweizer:innen, homophobe Äußerungen
> unter Strafe zu stellen. Das Grundgesetz hat Nachholbedarf.
Bild: Hoffnungszeichen aus der Schweiz: Dort steht Homophobie bald unter Strafe
Bemerkenswert am [1][schweizerischen Votum für ein künftiges Verbot
homophober Äußerungen] ist weniger, dass es erfolgreich war. Knapp zwei
Drittel der Teilnehmer:innen wollen, dass öffentlich-homophobe Äußerungen
in Zukunft geächtet werden. Für Erstaunen sorgt vielmehr der Umstand, dass
ein weiteres Mal ein rechtspopulistisches Anliegen souverän von der
plebiszitär abstimmenden Bevölkerung zurückgewiesen wurde: Hass hat keine
Majorität – Fiesheit und Gehässigkeit als Mittel des öffentlichen Diskurses
gelten als unappetitlich, das dürfen die Rechten einmal mehr zur Kenntnis
nehmen.
Dass mit dieser kleinen Strafrechtsänderung Homophobie nicht verschwinden,
allenfalls geringer wird, ändert am famosen Resultat der Volksabstimmung
nichts. Das ist ja sowieso der entscheidende Fortschritt in queeren Fragen,
was die vergangenen 40 Jahre anbetrifft: Schwulen- und Lesbenfeinde gibt es
nach wie vor, Homophobie nistet in manchen Ecken hartnäckig, aber die
Täter:innen, die sich so äußern, wissen mehr und mehr, dass sie dies nicht
mehr zur allgemeinen Gefälligkeit tun können. Sie dürfen realisieren: Sie
tun dies künftig strafbewehrt und außerdem aus der Position der moralisch
Minoritären.
Dass die Schweiz in diesem Sinne abstimmte – ein Land, strukturell eher
langsam, ja, auch stark konservativ –, ist nicht verwunderlich: Überall in
der westlichen Welt mag es rechte Bewegungen geben, die als Schmiermittel
ihrer Agitationen auf Hass, Missgunst und Xenophobie setzen. Aber nirgendwo
haben sie Mehrheiten hinter sich, sie tun allenfalls so, als wären diese
auf ihrer Seite.
Dies zu wissen ist wichtig deshalb, weil das ewige linke Gerede vom
„Rechtsruck“ und „Backlash“ erstens sich nicht mit der Wirklichkeit in
Deckung bringen lässt und zweitens mit apokalyptisch anmutender Rhetorik
sich um die Zuversicht bringt, gerade bei den Kämpfen in Sachen Hass und
Integration gewinnen zu können.
Das eidgenössische Votum ist ermutigend. Es wird Zeit, dass das Grundgesetz
der Bundesrepublik mit seinem Artikel 3 [2][um einen Passus ergänzt wird],
dem zufolge auch niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert
werden darf. Es wäre überfällig.
9 Feb 2020
## LINKS
[1] /Schweizer-Referendum/!5659457
[2] /Sexuelle-Identitaet-soll-ins-Grundgesetz/!5597468
## AUTOREN
Jan Feddersen
## TAGS
Schweiz
Diskriminierung
Homophobie
Schwerpunkt LGBTQIA
NetzDG
Schweiz
Homophobie
Schwerpunkt Europawahl
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Überhastete Gesetzreform
Wer löscht Hassposts? Auch die Neufassung des Gesetzes krankt daran, dass
die Entscheidungsinstanzen intransparent bleiben.
Schweizer Referendum: SchweizerInnen bestrafen Hass
In der Schweiz hat die Bevölkerung für ein Diskriminierungsverbot gestimmt.
Es soll vor allem Homosexuelle schützen.
Sportler über Homophobie im Turnen: „Ich möchte neue Zeichen setzen“
Der ehemalige Schweizer Barren-Spezialist Lucas Fischer spricht über sein
Coming-out und seinen Auftritt bei der WM in Stuttgart – als Sänger.
LGBTI-Rechte in Europa: Es bleibt ein Kampf
Zwar hat sich viel getan in der Genderpolitik, in der Praxis finden die
Ergebnisse aber nicht überall Beachtung. Wie steht es um Rechte von LGBTI?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.