Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Überhastete Gesetzreform
> Wer löscht Hassposts? Auch die Neufassung des Gesetzes krankt daran, dass
> die Entscheidungsinstanzen intransparent bleiben.
Bild: Hass im Internet und Ärger übert den Hass im Internet
Hass und Hetze, Bedrohungen, Propagandadelikte, die Sammlung und
Veröffentlichung personenbezogener Daten: Das Netz ist Raum für eine ganze
Phalanx diverser unangenehmer Phänomene. Keines davon ist neu oder dem
Digitalen völlig eigen. Nicht alle wären in der physischen Welt strafbar.
Die Unmittelbarkeit ihrer Wirkung und die potenziell riesige Verbreitung
des Materials aber machen es dringend nötig, Regularien zu finden, die
helfen, [1][digitale Kommunikation möglichst zivil zu gestalten] und zu
versuchen, eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist so ein Versuch.
Schon bei seiner Einführung jedoch wurde das NetzDG heftig kritisiert.
Selbst jene zivilgesellschaftlichen Organisationen, die explizit für ein
strengeres Vorgehen lobbyierten, liefen gegen das Ergebnis Sturm. Noch
nicht einmal zwei Jahre nach Inkrafttreten muss das Gesetz deshalb
novelliert werden.
Einerseits ist das eine gute Nachricht, zeigt der Gesetzgeber doch die
Einsicht, dass Regeln im digitalen Raum sehr viel schneller als gewohnt
angepasst werden müssen. Andererseits wirkt der ganze Prozess jedoch
genauso überhastet und unüberlegt wie bei der letzten Verabschiedung.
## Privatisierung staatlicher Aufgaben
Nach kurzer Beratungsphase und geringen Änderungen stimmte das
Bundeskabinett nun für einen Entwurf, der ebenso harter und berechtigter
Kritik wie sein Vorgänger ausgesetzt war. Denn letztendlich wird das
vielleicht größte Problem des NetzDG in der Novelle überhaupt nicht
angegangen. Soziale Netzwerke sollen sogenannte Bestandsdaten und
Nutzungsdaten zum Beispiel an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Egal, wie Löschungen und Meldungen von inkriminierten Posts in sozialen
Medien letztlich ausgestaltet werden: Dass zum Beispiel Facebook,
wahrscheinlicher noch ein externer Dienstleister, statt einer dafür
qualifizierten Behörde entscheidet, was Recht und was Unrecht ist, kommt
einer Privatisierung staatlicher Aufgaben gleich. Auf der Grundlage einer
solchen Kapitulation aber können weder Freiheit noch Sicherheit gedeihen.
19 Feb 2020
## LINKS
[1] /Reaktion-auf-Nazi-Terror/!5634954
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
NetzDG
Christine Lambrecht
Schwerpunkt Meta
Hate Speech
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Hate Speech
Schwerpunkt Rassismus
Schweiz
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Klarnamen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Erfolg von Google und Meta: Gericht kippt Meldepflicht für Hass
Soziale Netzwerke sollten seit Februar strafbare Hasspostings ans BKA
melden. Doch das Verwaltungsgericht Köln stoppte dies nun.
Gesetze gegen Hate Speech: Digitale Internationale
Wer gegen illegale Inhalte in sozialen Medien vorgehen möchte, muss
international agieren. Das funktioniert bisher noch nicht einmal in Europa.
Beleidigungen gegen Sawsan Chebli: Eine rechte Sprechpuppe
Vor Gericht verliert Chebli gegen einen rechten Troll. Der hatte sie übel
beleidigt. Das scheint sein einziger Lebensinhalt zu sein.
Schweizer Homophobie-Referendum: Rechtspopulisten zurückgewiesen
In einem ermutigenden Votum fordern Schweizer:innen, homophobe Äußerungen
unter Strafe zu stellen. Das Grundgesetz hat Nachholbedarf.
Polizeikongress in Berlin: „Demokratiegefährdende Ausmaße“
Die Chefs von BKA und Verfassungsschutz versprechen mehr Härte gegen
Rechtsextreme. Doch der Einsatz versprochener Maßnahmen zieht sich.
Schäuble zur Anonymität im Netz: Klarnamenpflicht hilft nicht
Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz braucht niemand – außer Nazis.
Was dagegen zu tun ist, glaubt Wolfgang Schäuble zu wissen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.