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# taz.de -- LGBTI-Rechte in Europa: Es bleibt ein Kampf
> Zwar hat sich viel getan in der Genderpolitik, in der Praxis finden die
> Ergebnisse aber nicht überall Beachtung. Wie steht es um Rechte von
> LGBTI?
Bild: Hat sich hier die Situation von LGBTI-Personen in Europa verbessert?
Es dauert nicht mehr lange, dann empfinden Trans*menschen vielleicht nur
noch, dass ihr anatomisches und ihr gefühltes Geschlecht nicht
zusammenpassen! Dies legt zumindest die von der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) erarbeitete elfte „Internationale Klassifikation der Krankheiten“
(ICD) nahe. Mit dem ICD-11 macht die Behörde besser, was sie vor dreißig
Jahren schon einmal hätte gut machen können.
Damals, am 17. Mai 1990, stellte sie den neunten ICD vor: In Homosexualität
erkannte die Behörde keine Krankheit mehr – der 17. Mai wurde daraufhin zum
[1][Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie]
erklärt. Nur: Gegen Transphobie unternahm die WHO nichts. Im Gegenteil:
trans* zu sein, bedeutete für die kommenden drei Jahrzehnte, an einer
mentalen Störung zu leiden.
Jetzt, da die WHO auch Transsexualität nicht mehr pathologisiert, drängt
sich die Frage auf, welchen Herausforderungen homo-, bi-, trans- sowie
intersexuelle Menschen in Europa heute begegnen? Ein Europa, das nicht an
den EU-Außengrenzen Halt macht und sich an den 47 Mitgliedstaaten des
Europarats orientiert.
Hat sich hier die Situation von LGBTI-Personen verbessert? Oder erfahren
wir jetzt, durch das Erstarken des Rechtspopulismus, den legendären
„Backlash“, der uns in vergangen geglaubte Zeiten zurückwirft? Die taz hat
sieben Punkte herausgegriffen und zusammengetragen.
## 1. Eingetragene Partnerschaft, gleichgeschlechtliche Ehe
Als 2001 in den Niederlanden erstmals weltweit gleichgeschlechtliche Paare
heiraten durften, wurde in Deutschland die eingetragene Partnerschaft
Realität. 17 Jahre später erklärte die Kanzlerin die Ehe für alle dann zur
Gewissensfrage, hob die Parteidisziplin auf, und der Bundestag
verabschiedete die gleichberechtigte Trauung homosexueller Paare fast mit
einer Zweidrittelmehrheit.
Neben Deutschland und den Niederlanden gibt es die Ehe für alle momentan in
14 anderen europäischen Ländern: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Island, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden,
das Vereinigte Königreich und Österreich. Dort urteilte übrigens der
Verfassungsgerichtshof, eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener
Partnerschaft würde gleichgeschlechtliche Paare diskriminieren.
Hierdurch avancierte Österreich zum ersten Staat überhaupt, in dem die Ehe
verfassungsrechtlich geschützt ist. Armenien bildet dazu das krasse
Gegenteil: Obwohl es keine Ehe für alle gibt, erkennt der Staat alle Ehen
an, die im Ausland geschlossen wurden – auch gleichgeschlechtliche.
Andernorts sieht es mauer aus: In Italien, der Schweiz, Nordirland,
Tschechien, Griechenland und Estland dürfen homosexuelle Paare nur
eingetragene Partnerschaften eingehen – und genießen damit weniger Rechte
und Privilegien als die verheirateten Paare in anderen Ländern.
Die Türkei und [2][Russland erkennen eingetragene Partnerschaften zwischen
Homosexuellen nicht an]. In Polen, Litauen, Lettland, Rumänien, der
Slowakei und der Ukraine, Moldau, Weißrussland, Serbien und Montenegro
existieren sie gar nicht erst.
## 2. Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Zumindest rechtlich gehören traditionelle Familienbilder in vielen
europäischen Staaten mittlerweile der Vergangenheit an. Den Grundstein für
diese Entwicklung legten die Niederlande 2001: Seitdem dürfen
gleichgeschlechtliche Paare dort Kinder adoptieren.
Es folgten: Andorra, Griechenland, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden,
Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Luxemburg,
Irland, Finnland, Malta, Deutschland, Österreich sowie – mit Abstrichen –
San Marino und Estland (dort können nur die Partner eines leiblichen
Elternteils dessen Kind adoptieren).
Doch auch ohne gesetzliche Grundlage haben homosexuelle Paare in anderen
Ländern derweil die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren: In Polen entschied
2018 das Oberste Verwaltungsgericht zugunsten eines lesbischen Paares,
welches das gemeinsame Kind auf beide Mütter registrieren lassen wollte.
Auch in Italien existiert kein Gesetz, das Adoptionen für
gleichgeschlechtliche Paare regelt. Dennoch entschieden Gerichte in den
vergangenen Jahren wiederholt, dass Partner*innen das leibliche Kind ihrer
Lebensgefährt*in adoptieren dürfen.
Lesbische Paare müssen sich nicht in allen Ländern um eine Adoption
bemühen: Seit dem 1. April 2019 wird nicht nur die gebärende, sondern auch
die „Mit-Mutter“ automatisch als solche anerkannt. Dies ist in Deutschland
noch anders geregelt: Hier muss sich die „Mit-Mutter“ um eine
Stiefkind-Adoption bemühen.
In Irland wird zurzeit ein Gesetz vorbereitet, das gleichgeschlechtlichen
Paaren ermöglicht, sich als „Eltern“ auf Geburtszertifikaten eintragen zu
können. Bisher sind auf irischen Geburtsurkunden nur die Kategorien „Vater“
oder „Mutter“ vorhanden. Bei Spenderkindern lesbischer Eltern konnte sich
bisher nur die gebärende Mutter als solche eintragen, für die zweite Mutter
ist keine Bezeichnung vorgesehen – dies wird nun durch die neutrale
Bezeichnung „parent“ möglich.
In Schweden trat zum 1. Januar 2019 ein Gesetz in Kraft: Transmänner, die
Kinder gebären, werden nun als Väter, Transmütter, die ein Kind gezeugt
haben, als Mütter in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen. Es ist
das erste Gesetz dieser Art in Europa. Die Mehrheit der europäischen
Staaten trägt Transeltern demgegenüber gemäß jenem Geschlecht ein, das sie
bei ihrer Geburt gehabt hatten.
## 3. Pathologisierung und medizinische Versorgung
Reichlich spät, trotzdem ist Dänemark Vorreiter: Mitte 2016 erließ die
Regierung ein Gesetz, das [3][Transgender nicht mehr als psychische Störung
einstufte]. Bereits seit 2014 können transsexuelle Dän*innen auf ihren
Ausweisen das ihrer Identität entsprechende Geschlecht eintragen lassen.
Sie benötigen dabei nicht einmal eine medizinische Diagnose und müssen sich
auch keinen chirurgischen Eingriffen unterziehen, die zu einer
irreversiblen Sterilisierung führen würden.
Eine solche Regelung war in europäischen Staaten kein Einzelfall: Erst 2017
urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass
Sterilisierungen bei Transgender eine Verletzung der Menschenrechte
darstellt – diese waren zum Zeitpunkt des Urteils noch in 14 europäischen
Staaten Voraussetzung dafür, dass ein Transmensch sein Geschlecht ändern
konnte: Tschechien, Slowakei, Luxemburg, Bosnien und Herzegowina, Serbien,
Montenegro, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Georgien,
Finnland, Lettland (Stand: 2018).
In Bezug auf die Einstufung als psychische Störung wird Ende Mai 2019 die
WHO nachziehen. Die elfte Auflage ihrer Internationalen Klassifikation von
Krankheiten (ICD) versteht Transsexualität nun nicht mehr als mentale
Störung der Geschlechtsidentität, sondern als „Gender-Inkongruenz“, als
Nichtübereinstimmung zwischen gefühltem und anatomischen Geschlecht.
Die ICD tritt jedoch erst zum 1. Januar 2022 in Kraft. Welche europäischen
Länder bis dahin mit Dänemark gleichziehen, bleibt abzuwarten: Bisher sind
in Portugal, Frankreich, Belgien, Griechenland, Irland, Malta und Norwegen
keine Diagnosen zur mentalen Gesundheit mehr notwendig, um das eigene
Geschlecht in den Ausweisdokumenten zu ändern (Stand: 2018).
## 4. Geschlechtsangleichende Operationen (Transgender)
Noch schwieriger als die Änderung des Geschlechts im Ausweis stellen sich
für Transgenderpersonen geschlechtsangleichende Operationen heraus: Eine
obligatorische Voraussetzung für eine Hormontherapie sowie für
geschlechtsangleichende Operationen ist in vielen europäischen Ländern eine
sogenannte „real-life experience“.
Für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren sollen sich Transgender, die sich
einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen wollen, als das von
ihnen gewünschte Geschlecht in der Gesellschaft bewegen und dabei immer
wieder Rücksprache mit betreuenden Ärzt*innen und Psycholog*innen halten.
Erst nach einer entsprechenden Diagnose – zum Beispiel müssen in Finnland
die Ärzt*innen „Transsexualität“ diagnostizieren – kann eine Hormonther…
und in der Folge eine geschlechtsangleichende Operation eingeleitet werden.
Transorganisationen kritisieren dieses Verfahren: Aus ihrer Perspektive
stellt es für die betroffenen Menschen nur eine zusätzliche Peinigung dar.
Diese würden sich gezwungen fühlen, weiterhin in Körpern zu leben, mit
denen sie sich nicht identifizieren könnten.
## 5. Geschlechtsangleichende Operationen (Intersex)
In beinahe allen europäischen Staaten stehen bei der Geburt eines Kindes
nur zwei Geschlechtsoptionen zur Verfügung: männlich oder weiblich. Diese
binäre Einteilung trägt häufig dazu bei, dass Eltern möglichst früh
geschlechtsangleichende Operationen beim eigenen Kind durchführen lassen –
die Zustimmung des Kindes ist in der Regel nicht notwendig. In Deutschland
existiert zurzeit kein Gesetz, das geschlechtsangleichende Eingriffe an
Minderjährigen untersagt.
Demgegenüber verabschiedete das maltesische Parlament 2015 den „Gender
Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act“. Neben anderen
Bestimmungen verhindert das Gesetz Geschlechtsangleichungen bei
intergeschlechtlichen Personen, falls diese einem Eingriff zuvor nicht
bewusst zustimmen. Dies soll geschlechtsangleichende Operationen in der
frühen Kindheit verhindern, über die nicht die Kinder selbst, sondern Ärzte
und Eltern entscheiden.
Auch die portugiesische Regierung stellte 2018 gesetzliche Regeln auf, um
[4][geschlechtsangleichende Operationen bei minderjährigen Intersexuellen]
ohne deren Einverständnis zu verhindern, erntete dabei jedoch auch Kritik:
So können Operationen vorgenommen werden, sobald sich die
Geschlechtsidentität eines Kindes „verfestigt“ habe – die Organisation
Intersex International (OII) befürchtet, Eltern könnten ihren
intersexuellen Kindern eine Geschlechtsidentität unterstellen und sie zur
Einverständnisgabe zu einer Operation überreden.
In der Intersex-Resolution verurteilt das Europaparlament Mitte Februar
2019 geschlechtsangleichende Eingriffe bei Intersexuellen und bittet die
EU-Mitgliedstaaten, so bald wie möglich die körperliche Integrität dieser
Menschen gesetzlich zu verankern.
## 6. Die dritte Option, das dritte Geschlecht
Dänemark ist das erste europäische Land, das eine dritte Option eingeführt
hat: Seit 2014 können Intersexuelle nicht nur „weiblich“ und „männlich�…
sondern auch ein „x“ in ihren Pass eintragen lassen. Ein paar Jahre später
zieht Malta nach: Der „Gender Identity, Gender Expression and Sex
Characteristics Act“ verhindert nicht nur fremdbestimmte
geschlechtsangleichende Eingriffe; er führt überdies das dritte Geschlecht
ein. Seit 2018 geben die maltesische wie die dänische Regierung auch
Ausweisdokumente mit einem „x“-Geschlecht aus.
In Deutschland urteilte das Bundesverfassungsgericht 2017, es sei
rechtswidrig, dass für intergeschlechtliche Menschen keine positive
Bezeichnung im Geburtenregister aufgeführt würde. Der daraufhin von der
Bundesregierung ausgearbeitete Gesetzesentwurf sieht neben „weiblich“ und
„männlich“ „divers“ als dritte Option vor.
Im Gegensatz zu den beiden ersten Möglichkeiten steht die letzte Option nur
zur Wahl, wenn ein entsprechendes medizinisches Attest vorgelegt werden
kann. Intersex-Verbände sehen hierin das Recht auf Selbstbestimmung
verletzt.
Auch Österreich hat 2018 „divers“ als dritte Geschlechtsoption nach einem
Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingeführt. Wie in Deutschland können
Intersexuelle in Österreich jedoch nicht selbst über den Eintrag bestimmen.
Am 28. Mai 2018 urteilte ein niederländisches Gericht in Limburg, das
Geschlecht eineR intergeschlechtlichen Kläger*in müsse von „weiblich“ zu
„nicht feststellbar“ geändert werden. In einem an die Regierung
adressierten Begleitbericht stellte das Gericht zudem fest, die Zeit sei
„nun wirklich reif für die Anerkennung eines dritten Geschlechts“.
## 7. LGBTI im öffentlichen Raum
2013 verabschiedete die Staatsduma in Russland ein Gesetz gegen die
„Propaganda von Homosexualität“, mit dessen Hilfe die russische Regierung
die Verbreitung von „Propaganda“ unter Minderjährigen verbot, die
„nichttraditionelle“ Sexualverhältnisse unterstützt. Mehrere Länder im
postsowjetischen Raum haben hieraufhin ähnliche Gesetze verabschiedet.
So versuchten Aktivist*innen 2013 in Armenien, ein ähnliches Gesetz gegen
die „Propaganda von nichttraditionellen sexuellen Beziehungen“ zu
verhindern – ihre Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg: Im Oktober 2018
wurde das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Im Juli 2013 versuchte auch die moldawische Regierung, ein ähnliches Gesetz
in die Wege zu leiten – der Entwurf scheiterte jedoch.
Noch bevor das Gesetz gegen „homosexuelle Propaganda“ in Russland in Kraft
trat, versuchte Litauen, ein Gesetz zu erlassen, das Minderjährige gegen
vorgeblich homo- und bisexuelle sowie polygame Propaganda schützen sollte.
Nach Protest durch das EU-Parlament wurde der offen homophobe Ton des
Gesetzes entschärft – das Gesetz besteht jedoch noch immer und bezieht sich
auf ein „traditionelles Familienbild“.
Auch in Lettland sollte – im Ergebnis erfolglos – ein Gesetz erlassen
werden, das Kindern verbietet, an LGBT-Veranstaltungen teilzunehmen oder
auch nur zuzuschauen. Im Jahr 2015 verabschiedete das lettische Parlament
eine Änderung im Bildungsgesetz, die Bildungsinstitutionen dazu
verpflichtet, Schüler*innen traditionelle Werte wie Familie und Ehe zu
vermitteln.
Einen ähnlichen Gesetzesentwurf stellte Polen 2017 vor, mit dessen Hilfe
Homosexuelle aus Lehrämtern verbannt werden sollten.
17 May 2019
## LINKS
[1] /Tag-gegen-Homo--Bi--Inter--Transphobie/!5506569
[2] /Europarat-kritisiert-Russland/!5578203
[3] /Daenemarks-Umgang-mit-Transsexualitaet/!5370461
[4] /Abweichende-Geschlechtsmerkmale/!5512561
## AUTOREN
Moritz Döring
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