| # taz.de -- Antinazi-Proteste in Dresden 2011: Linken-Mitarbeiter hart verurtei… | |
| > Ein angeblicher Aufwiegler wird zu 22 Monaten Haft verurteilt. Nach | |
| > Ansicht der Verteidigung soll das Urteil vor allem abschreckende Wirkung | |
| > haben. | |
| Bild: Die Proteste 2011 in Dresden blieben nicht immer so gewaltfrei wie hier | |
| DRESDEN taz | Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs | |
| und Beleidigung hat das Amtsgericht Dresden einen Teilnehmer der | |
| Anti-Nazi-Demonstrationen im Februar 2011 zu einem Jahr und zehn Monaten | |
| Haft ohne Bewährung verurteilt. Richter Hans-Joachim Hlavka, Vorsitzender | |
| des Schöffengerichts, sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Tim H. am | |
| 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt mit einem Megafon zum Durchbrechen | |
| einer Polizeisperre aufgerufen hatte. | |
| Bei den Auseinandersetzungen waren vier Polizisten verletzt worden, einer | |
| wurde als „Nazischwein“ beschimpft. 2011 war es Demonstranten | |
| verschiedenster Herkunft zwar gelungen, einen Aufmarsch von Neonazis zum | |
| Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg zu verhindern. | |
| Besonders in der Südvorstadt kam es dabei aber auch zu zahlreichen | |
| Gewaltexzessen. | |
| Der Prozess gegen Tim H. ist der erste gegen einen angeblichen Rädelsführer | |
| dieser Krawalle, nachdem Verfahren gegen friedliche Blockierer weitgehend | |
| ins Leere liefen. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft ihm vor, den | |
| Durchbruch durch eine Polizeisperre an der Bamberger/Bernhardstraße mit | |
| Megafon-Ansagen regelrecht organisiert und koordiniert zu haben. Durch | |
| seine Körpergröße und andere Indizien sei er hinreichend identifiziert. | |
| Verteidiger Sven Richwin aus Berlin bezweifelt jedoch die eindeutige | |
| Erkennbarkeit seines Mandanten auf den Bildbeweisen in bekannter | |
| Polizeivideoqualität. Aufrufe, „nach vorn“ zu kommen, könnten nicht als | |
| Aufforderungen zur Gewalt interpretiert werden. Weil es keine Beweise für | |
| Tätlichkeiten von H. selbst gebe, sei auch die von der Staatsanwaltschaft | |
| geforderte Strafverschärfung unangebracht. Sie hatte auf zweieinhalb Jahre | |
| Freiheitsentzug plädiert. | |
| „Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“, sagte | |
| hingegen der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. | |
| Ein milderes Urteil wäre möglich gewesen, wenn der Angeklagte nicht | |
| geschwiegen, sondern sich zu seinen Beweggründen geäußert hätte. Die | |
| politischen Implikationen des Falls brachte die Staatsanwaltschaft selbst | |
| ins Spiel, als sie die „gerechte Sache“ von Demonstrationen gegen | |
| „sogenannte Naziaufmärsche“ nur als Deckmantel für Attacken auf Polizisten | |
| bezeichnete. Der Fall ist auch deshalb von einiger Brisanz, weil H. | |
| inzwischen Angestellter der Bundesgeschäftsstelle der Linken ist. | |
| Verteidiger Richwin bezeichnete das vergleichsweise sehr harte Urteil als | |
| ein Exempel, das mit Blick auf das in vier Wochen erneut anstehende | |
| Dresden-Gedenken abschreckende Wirkung entfalten solle. Mit größter | |
| Wahrscheinlichkeit wird er Berufung einlegen. „Wir hatten unsere Hoffnungen | |
| ohnehin nicht in die erste Instanz gesetzt“, sagte er der taz. | |
| 16 Jan 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
| Michael Bartsch | |
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