# taz.de -- Dresdner „Handygate“: Journalisten dürfen Akten einsehen | |
> Die taz darf Details zur Dresdner Handydatenaffäre erfahren. Von der | |
> Funkzellenüberwachung betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Einsicht | |
> in Ermittlungsunterlagen. | |
Bild: Taz-Mitarbeiter (nicht im Bild) dürfen mehr über die Erfassung ihrer Mo… | |
BERLIN taz | Im Rechtsstreit über die massenhafte Erhebung von | |
Handyverbindungsdaten hat die taz vor Gericht einen Erfolg errungen. Die | |
Journalisten, deren Daten beim Dresdner „Handygate“ im Februar 2011 erhoben | |
wurden, haben das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten des | |
entsprechenden Verfahrens. | |
Das hat das Amtsgericht Dresden nun beschlossen. Die Staatsanwaltschaft | |
Dresden hatte die Einsicht verweigert und als Grund den Datenschutz der | |
Beschuldigten und einen „erheblichen Aufwand“ angeführt. | |
Das sah das Gericht anders. „Die grundsätzlich schutzbedürftigen Interessen | |
der Beschuldigten und Zeugen des Ermittlungsverfahrens (…) haben hier | |
zurückzutreten“, heißt es in dem Beschluss. Eine Anonymisierung reiche aus. | |
Die von der sogenannten Funkzellenauswertung Betroffenen hätten so die | |
Möglichkeit für eine „nachhaltige Überprüfung der Tätigkeit staatlicher | |
Behörden“. | |
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung | |
einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum und hat in diesem | |
Zusammenhang rund um die Dresdner Antinaziproteste im Februar 2011 mehr als | |
eine Million Handyverbindungsdaten erhoben. Mehr als 300.000 Menschen waren | |
betroffen, die meisten unbeteiligte Anwohner und Demonstranten sowie | |
Journalisten, Politiker und Anwälte. | |
Die Sammelwut, die von der taz aufgedeckt worden war, hatte den Protest von | |
Datenschützern und Politikern hervorgerufen. Das Amtsgericht Dresden | |
hingegen hat vor zwei Wochen die Funkzellenauswertungen selbst für | |
rechtmäßig erklärt. Sie sei für die Ermittlungen unabdingbar gewesen und | |
auch der „mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter“. | |
Gegen diesen Beschluss haben mehrere Betroffene, darunter Abgeordnete der | |
Linksfraktion in Sachsen, Beschwerde eingelegt. Nun muss das Landgericht | |
Dresden entscheiden, eine Frist gibt es dafür nicht. Noch sei keine | |
Beschwerde beim Gericht eingegangen, sagte ein Sprecher der taz. | |
13 Jun 2012 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Erb | |
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