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# taz.de -- Dresdner „Handygate“: Journalisten dürfen Akten einsehen
> Die taz darf Details zur Dresdner Handydatenaffäre erfahren. Von der
> Funkzellenüberwachung betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Einsicht
> in Ermittlungsunterlagen.
Bild: Taz-Mitarbeiter (nicht im Bild) dürfen mehr über die Erfassung ihrer Mo…
BERLIN taz | Im Rechtsstreit über die massenhafte Erhebung von
Handyverbindungsdaten hat die taz vor Gericht einen Erfolg errungen. Die
Journalisten, deren Daten beim Dresdner „Handygate“ im Februar 2011 erhoben
wurden, haben das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten des
entsprechenden Verfahrens.
Das hat das Amtsgericht Dresden nun beschlossen. Die Staatsanwaltschaft
Dresden hatte die Einsicht verweigert und als Grund den Datenschutz der
Beschuldigten und einen „erheblichen Aufwand“ angeführt.
Das sah das Gericht anders. „Die grundsätzlich schutzbedürftigen Interessen
der Beschuldigten und Zeugen des Ermittlungsverfahrens (…) haben hier
zurückzutreten“, heißt es in dem Beschluss. Eine Anonymisierung reiche aus.
Die von der sogenannten Funkzellenauswertung Betroffenen hätten so die
Möglichkeit für eine „nachhaltige Überprüfung der Tätigkeit staatlicher
Behörden“.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung
einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum und hat in diesem
Zusammenhang rund um die Dresdner Antinaziproteste im Februar 2011 mehr als
eine Million Handyverbindungsdaten erhoben. Mehr als 300.000 Menschen waren
betroffen, die meisten unbeteiligte Anwohner und Demonstranten sowie
Journalisten, Politiker und Anwälte.
Die Sammelwut, die von der taz aufgedeckt worden war, hatte den Protest von
Datenschützern und Politikern hervorgerufen. Das Amtsgericht Dresden
hingegen hat vor zwei Wochen die Funkzellenauswertungen selbst für
rechtmäßig erklärt. Sie sei für die Ermittlungen unabdingbar gewesen und
auch der „mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter“.
Gegen diesen Beschluss haben mehrere Betroffene, darunter Abgeordnete der
Linksfraktion in Sachsen, Beschwerde eingelegt. Nun muss das Landgericht
Dresden entscheiden, eine Frist gibt es dafür nicht. Noch sei keine
Beschwerde beim Gericht eingegangen, sagte ein Sprecher der taz.
13 Jun 2012
## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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Dresden
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Telefonica
Schwerpunkt Überwachung
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