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# taz.de -- Kommentar Funkzellenabfrage: Dreiste Sachsen
> Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar
> 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht
> verstummen.
Überraschen kann einen die sächsische Justiz nicht mehr. Auch nicht mit der
Entscheidung des Amtsgerichts Dresden, dem zufolge die massenhafte Abfrage
von Handydaten rund um die Antinaziproteste im Februar 2011 in Dresden
rechtmäßig war: War es doch eben dieses Gericht, dass die
Funkzellenabfrage, bei der mehr als eine Millionen Verbindungsdaten
abgefischt wurden, seinerzeit genehmigt hatte. So weit, so vorhersehbar.
Dreist hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Behörden.
Bereits am Mittwoch erging der Gerichtsbeschluss. Dies der Öffentlichkeit
mitzuteilen, hielten die Richter nicht für notwendig. Dass sie den Vorgang
als zu unwichtig eingestuft haben, ist ausgeschlossen; mit keinem anderen
Thema hat Sachsens Justiz im vergangenen Jahr bundesweit mehr mediale
Aufmerksamkeit und Empörung erregt.
Der Dresdener Polizeipräsident musste gehen, in Bundestag und Bundesrat
sind Gesetzesvorhaben anhängig, die die Regeln zur Funkzellenabfrage
verschärfen sollen.
Bleibt also eine bewusste Entscheidung der Richter: das Thema bloß nicht
erneut hochkochen lassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte ihren
vermeintlichen Sieg dann doch feiern und verschickte eine Pressemitteilung
am Freitagabend, kurz vor dem langen Wochenende.
Kritische Nachfragen unmöglich, die Deutungshoheit über das Urteil liegt
allein bei der Behörde. Das ist keine Öffentlichkeitsarbeit, das ist
peinlich. Doch die Hoffnung, dass die Kritik an der Kriminalisierung
Zehntausender Demonstranten nun verstummt, wird sich nicht erfüllen.
Etliche Betroffene haben angekündigt, juristisch die weiteren Instanzen zu
bemühen. Bleibt zu hoffen, dass Richter außerhalb Sachsens andere Maßstäbe
an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit anlegen.
28 May 2012
## AUTOREN
Paul Wrusch
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Schwerpunkt Überwachung
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