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# taz.de -- Kommentar zu Funkzellenabfragen: Auf den Einzelfall kommt es an
> Die viel gescholtene Funkzellenabfrage führt bei einem Missbrauchsfall
> zum Täter. Die Kritik hat dennoch Bestand, denn sie richtet sich an die
> Verhältnismäßigkeit.
Bild: Hier hat die Ortung versagt: Handys im Fundbüro.
Per Funkzellenabfrage kamen die Ermittler dem mutmaßlichen Kinderschänder
an einer Weddinger Grundschule auf die Spur. Klar, dass es vonseiten der
Staatsanwaltschaft nun heißt: Seht her, die Funkzellenabfrage ist ein
wichtiges Ermittlungsinstrument! Wichtig ist jedoch auch, dass von diesem
Fall nicht auf alle Fälle verallgemeinert wird.
## Eingriff in die Privatsphäre
Noch ist nicht klar, wie viele Handydaten in dem konkreten Fall erhoben
wurden – die Staatsanwaltschaft hält sich noch bedeckt. Es ist davon
auszugehen, dass die Abfrage dieses Mal relativ überschaubar war: Es
handelt sich um einen konkreten Ort und um einen relativ begrenzten
Zeitraum. Es ist etwas anderes, wenn quer über die Stadt verteilt nach
Autobrandstiftern gesucht oder wie in Dresden eine gesamte Demonstration
überwacht wird.
Die gesetzliche Regelung muss in jedem Fall präziser gefasst werden, damit
das Instrument wirklich nur bei schweren Straftaten zum Einsatz kommt. Aber
auch dann bleibt es immer eine Abwägung zwischen dem gewünschten
Ermittlungserfolg und dem Eingriff in die Privatsphäre Unschuldiger. Es
geht um Verhältnismäßigkeit. Diese Abwägung im Einzelfall muss der Richter
übernehmen, der den Antrag der Staatsanwaltschaft überprüft. Leider konnte
man in der Vergangenheit den Eindruck gewinnen, dass der seine Unterschrift
leichtfertig unter den Antrag der Staatsanwaltschaft setzt. Nach allem, was
man weiß, wurde die Verhältnismäßigkeit im konkreten Fall gewahrt. Umso
besser, wenn der Täter damit überführt werden kann. Trotzdem muss auch beim
nächsten Mal genau hingeschaut werden, ob die Auswertung von Handydaten das
richtige Mittel ist.
2 Apr 2012
## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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