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# taz.de -- Funkzellenabfrage bei Dresdener Nazi-Demo: Eine Instanz höher
> Das Landgericht übernimmt: Das Dresdener Amtsgericht hatte kürzlich die
> Handydatenabfrage für rechtmäßig erklärt. Nun haben zwei Linke-Politiker
> Beschwerde eingelegt.
Bild: Ihre Handys wurden abgehört: Gegendemonstranten beim Neonaziaufmarsch in…
DRESDEN dapd | Die umstrittene massenhafte Erfassung von Handydaten während
der Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche im Februar 2011 bleibt ein Fall für
die Justiz.
Zwei Linke-Abgeordnete des sächsischen Landtags haben Beschwerde gegen ein
Urteil des Amtsgerichts Dresden eingelegt, das die Handydatenabfrage vor
kurzem für rechtmäßig erklärt hatte, wie die Parlamentarier am Mittwoch
mitteilten. Der Fall werde nun vor dem Landgericht Dresden
weiterverhandelt.
Das Amtsgericht habe die Bedeutung elementarer, durch das Grundgesetz und
die sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt, teilten die
Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert mit. Zudem sei die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet worden.
Stattdessen habe das Gericht sein eigenes Urteil für zulässig erklärt,
kritisierten die Linken-Politiker.
Das Amtsgericht hatte die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der
Rechtswidrigkeit der Aktion zurückgewiesen, weil ein hinreichender
Tatverdacht fehlte. Ohne die Datenabfrage hätten begangene Straftaten wie
die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche
Körperverletzung nicht oder kaum aufgeklärt werden können, hieß es zur
Begründung.
Hintergrund sind Demonstrationen gegen Neonazi-Aufmärsche im Februar 2011,
bei denen es am Rande zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. Danach geriet
Dresden bundesweit in die Schlagzeilen, weil die mit richterlicher
Erlaubnis erfassten eine Million Handydaten zum Ermitteln von Straftätern
zumeist von friedlichen Demonstranten und Anwohnern stammten. Datenschützer
liefen Sturm gegen die Erhebung.
7 Jun 2012
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Schwerpunkt Überwachung
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