Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Anhörung zur Funkzellenabfrage: Wie viel Ausspähen ist erlaubt?
> Ein Jahr nach dem Handydaten-Skandal in Dresden streiten Experten im
> Bundestag über die Rechtmäßigkeit der massenhaften Daten-Sammlung.
Bild: Hat scheinbar nichts vor den Kollegen zu verbergen: Polizistin bei einer …
Der Streit über die massenhafte Sammlung von Handydaten durch die Polizei
geht weiter. Am Mittwoch sprach der Rechtsausschuss des Bundestages mit
Sachverständigen über das Thema.
Die vier geladenen Staatsanwälte waren geschlossen der Ansicht, dass die
geltenden Gesetze reichten, um sogenannte Funkzellenabfragen zu
rechtfertigen. Andere Experten hielten Gesetzesänderungen jedoch für
notwendig, um die Grundrechte der Bürger nicht durch die Abfrage der
Handy-Daten zu gefährden.
Der Rechtsausschuss befasst sich momentan mit zwei Gesetzesentwürfen, die
im Herbst vergangenen Jahres von den Grünen beziehungsweise den Linken
eingebracht wurden. Während der Entwurf der Grünen vorsieht, die
Funkzellenabfrage einzuschränken, wollen sie die Linken ganz abschaffen.
Mit ihren Entwürfen reagierten die beiden Parteien auf den von der taz im
vergangenen Jahr aufgedeckten Handydaten-Skandal in Dresden. Während der
dortigen Proteste am 13. und 19. Februar wurden über eine Million
Handy-Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Demonstranten, Anwohnern,
Journalisten und Politikern erfasst und gespeichert.
"Gegenüber der heutigen Rechtslage sind keine weiteren Beschränkungen der
Funkzellenabfrage erforderlich", resümierte der Göttinger Oberstaatsanwalt
Stefan Studenroth am Ende seines Vortrags. Die bestehenden Regelungen böten
genug Schutz für die Betroffenen. Seine Staatsanwalts-Kollegen kamen zu
ähnlichen Schlussfolgerungen.
## Freiheit vor Abfragen auf Demos
Sowohl Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als auch Anwalt
Johannes Eisenberg gaben den Parlamentariern andere Empfehlungen. Buermeyer
sieht unter anderem die Funkzellenabfrage bei Demonstrationen kritisch. Das
Grundgesetz gewährleiste hier auch die Freiheit von staatlicher
Datensammlung,
Eisenberg, der auch die taz bei Rechtsstreitigkeiten vertritt, bezeichnete
den massenhaften Handydaten-Abruf als "einen verdachtslosen
Grundrechtseingriff mit großer Streuweite". Einen wirksamen Schutz für die
Grundrechte verspreche daher der Gesetzentwurf der Links-Fraktion – die
komplette Abschaffung der Funkzellenabfrage.
8 Feb 2012
## AUTOREN
Sebastian Fischer
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Protest
## ARTIKEL ZUM THEMA
Funkzellenabfrage bei Dresdener Nazi-Demo: Eine Instanz höher
Das Landgericht übernimmt: Das Dresdener Amtsgericht hatte kürzlich die
Handydatenabfrage für rechtmäßig erklärt. Nun haben zwei Linke-Politiker
Beschwerde eingelegt.
Gericht zu Funkzellenabfrage Dresden 2011: Handyschnüffeln offiziell rechtmä�…
Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer
Millionenen Handydaten während Anti-Nazi-Demos erlaubt war. Zweifel bleiben
angebracht.
Neue Details in Sächsischer Datenaffäre: Linkspartei wurde zwei Tage bespitze…
Während der Anti-Nazi-Demos in Dresden wurden nicht nur die Handydaten von
Demonstranten erfasst. Auch Büros der Linkspartei wurden überwacht.
Widerstand gegen Neonazi-Aufmarsch: Dresden geht denken
In Dresden fällt es schwer, den Weltkriegsopfern zu gedenken. Neonazis
versuchen, das Thema zu okkupieren. Der Widerstand dagegen hat das
bürgerliche Lager erreicht.
Naziaufmarsch und Blockade: Die Lügen von Dresden
Die Diskussion über den Naziaufmarsch und dessen Blockade wird nicht
ehrlich geführt. Ein Plädoyer gegen den Selbstbetrug von Antifaschisten und
Behörden.
Dresdener Datenskandal: Leck dringend gesucht
Sachsens Innenminister gerät wegen der Handydatenaffäre unter Druck. Die
Dresdner Staatsanwaltschaft verdächtigt einen linken Anwalt, die Presse
informiert zu haben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.