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# taz.de -- Handyüberwachung in Deutschland: Wie man Handys Geheimnisse entloc…
> Wenn die Sicherheitsbehörden Mobiltelefone überwachen wollen, verfügen
> sie über viele Möglichkeitenr. Hier sind sechs Methoden des Zugriffs.
Bild: Schlecht gehütetes Geheimnis: Wo sich ein Handy aufhält.
Abhören: Wie ein Festnetztelefon kann auch ein Handy abgehört werden. Mit
einem richterlichen Beschluss kann die Polizei vom Mobilfunkprovider Zugang
zu den Gesprächen eines bestimmten Teilnehmers verlangen. Zur
Strafverfolgung kann das Handy eines Verdächtigen oder einer Kontaktperson
abgehört werden. Die Rechtsgrundlage ist jahrzehntealt (Paragraf 100a
Strafprozessordnung, StPO). Auch zur Abwehr künftiger Gefahren dürfen
Telefone in manchen Bundesländern (unter anderem Bayern) und beim BKA
abgehört werden.
Mitlesen: Auf die gleichen Vorschriften kann sich die Polizei berufen, wenn
sie SMS mitlesen will. Deshalb spricht sie heute weniger vom Abhören als
allgemeiner von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Bei einem
internetfähigen Smartphone kann sie auch den E-Mail-Verkehr mitlesen. Wenn
ein Handy beschlagnahmt wird, darf die Polizei zudem die darin
gespeicherten SMS und E-Mails auswerten.
Kontakte: Bei Handys und Festnetztelefonen interessiert die Polizei, wer
mit wem wann telefoniert hat. Die Polizei kann diese Daten mit
richterlichem Beschluss zur Strafverfolgung (Paragraf 100g StPO) und
teilweise zur Gefahrenabwehr beim Provider herausverlangen. So kann etwa
festgestellt werden, mit wem ein Mordopfer zuletzt telefoniert hat oder mit
wem ein frisch enttarnter Terrorist in letzter Zeit im Kontakt stand.
Die Vorratsdatenspeicherung sollte sicherstellen, dass diese Daten für die
Polizei ein halbes Jahr zur Verfügung stehen. Derzeit ist in Deutschland
aber umstritten, ob sie wieder eingeführt wird. Je nach Provider stehen die
Telefonverbindungsdaten derzeit nur einige Stunden, Tage oder Wochen zur
Verfügung.
Ortung: Ein Mobiltelefon kann der Polizei auch verraten, wo sich der
Benutzer ungefähr aufhält. Wenn nicht telefoniert wird, gibt das Handy
ungefähr einmal am Tag seine Location Area an. Seit 2008 darf die Polizei
diese Daten abfragen. Wenn mit dem Handy telefoniert oder gesimst wird,
meldet sich das Gerät bei einer konkreten Funkzelle an, dann kann es noch
genauer geortet werden. Auf diese Daten hat die Polizei schon länger
Zugriff (Paragraf 100g StPO).
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollten auch die Standortdaten sechs Monate
lang festgehalten werden, was derzeit aber nicht geschieht. Bei Telefonen,
mit denen nicht oder nicht oft genug telefoniert wird, kann die Polizei
"stille SMS" einsetzen, damit solche Verkehrsdaten erzeugt und abgefragt
werden können. (siehe Text oben)
Ortung per Funkzellenabfrage: Hier fragt die Polizei nicht, bei welcher
Funkzelle sich ein bekanntes Handy einwählt, sondern sie will wissen,
welche Handys sich bei einer bekannten Funkzelle eingewählt haben (Paragraf
100g). So kann sie zum Beispiel herausfinden, welche Telefone in der Nähe
eines Tatorts benutzt wurden. Bei Auseinandersetzungen um eine
Nazidemonstration in Dresden hat die Polizei im vorigen Februar exzessiv
Funkzellenabfragen durchgeführt und die Daten dann auch für unzulässige
Zwecke eingesetzt.
Imsi-Catcher: Wenn die Polizei nicht weiß, mit welcher SIM-Karte ein
Verdächtiger telefoniert, kann sie ihn weder abhören noch orten noch seine
Kontakte kontrollieren. Mithilfe eines Imsi-Catchers, der eine Funkzelle
simuliert, kann aber die Kartennummer (International mobile subscriber
identity = Imsi) herausgefunden werden (Paragraf 100i StPO).
Ist die Handynummer bekannt, kann der Imsi-Catcher auch zur genaueren
Ortung genutzt werden, indem innerhalb der echten Funkzelle eine immer
kleinere virtuelle Funkzelle erzeugt wird. Wenn die Zielperson in dieser
Zeit nicht telefoniert, kann die Polizei wieder stille SMS einsetzen.
Manche Imsi-Catcher könnten - ohne rechtliche Grundlage - auch Gespräche
mithören.
2 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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