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# taz.de -- Ermittlungen per Smartphone: Polizei will eigene Überwachungs-App
> In England versuchen die Behörden mithilfe der Bürger und ihren
> Mobiltelefonen, Vandalen zu fassen. Polizeigewerkschaftler finden diese
> Idee auch für Deuschland charmant.
Bild: Kann eine App der Polizei helfen, Vandalen etwa bei Maidemos zu fassen?
BERLIN taz | Auf Facebook sind deutsche Polizisten schon unterwegs. Sie
klicken sich durch Profile, suchen Verbindungen von Personen. Und sie
veröffentlichen auch Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken. Die sollen
Nutzer dann teilen, damit möglichst viele darauf aufmerksam werden.
Dass englische Ermittler nun per Smartphone-App die Bürger in die Jagd auf
mutmaßliche Straftäter einbinden, weckt bei deutschen
Polizeigewerkschaftern Begehrlichkeiten. „Auch in Deutschland sollte der
Polizei ein solches Instrument zur Verfügung stehen“, sagt Bernhard
Witthaut, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der taz. Ihn beschäftigt
nur, dass Mehrarbeit auf die Polizisten zukommen würde, „weil man jeder
Spur auch nachgehen muss.“
Auch von der Konkurrenzgewerkschaft kommt Zustimmung. Rainer Wendt, Chef
der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte der taz: „Die Polizei kann
mehr als Fahndungsplakate aufhängen“. Wenn es jetzt moderne Möglichkeiten
gibt, dann müsse man die auch nutzen. Selbstverständlich müssten aber die
strengen Voraussetzungen zur Öffentlichkeitsfahndung berücksichtigt werden.
Bei Datenschützern kommen die Pläne nicht gut an. „Das eröffnet der
Denunziation Tür und Tor“, kritisiert Rena Tangens, Vorstandsmitglied des
Bürgerrechtsvereins Foebud, der jährlich die Big-Brother-Awards verleiht.
Sie sieht die Gefahr, dass Unschuldige stigmatisiert und Zeugen in Gefahr
gebracht werden. Es sei für eine Gesellschaft „hochgefährlich“, wenn die
Dauerüberwachung durch andere Personen gefördert wird.
Auch Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat Bedenken: Die
Fahndung im Internet habe eine andere Qualität als Fotos in Zeitungen oder
auf Plakaten: „Schließlich kann niemand ausschließen, dass diese Bilder an
anderer Stelle im Netz wiederauftauchen.“ Grundsätzlich müsse bei einer
Öffentlichkeitsfahndung die Verhältnismäßigkeit eingehalten werden: nur bei
erheblichen Straftaten und einem konkreten Anfangsverdacht gegen die
abgebildete Person. Und es müsse klar sein, ob die Person als Beschuldigter
oder Zeuge gesucht werde.
## Eigene Server für Facebook-Fahndung
Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht eine weitere
Gefahr: Menschen könnten davon abgehalten werden, sich politisch zu
betätigen, wenn auch Bilder von Demonstrationen zur Fahndung benutzt
werden: „Das wäre katastrophal für die Demokratie.“
Schon die Fahndung in sozialen Netzwerken ist rechtlich umstritten, vor
allem weil Facebook Fotos und andere Daten auf Servern in den USA
speichert, wo deutsches Recht nicht gilt. Die Bundesländer, die auf
Facebook fahnden, haben inzwischen auf die Kritik von Datenschützern
reagiert.
Niedersachsen leitet die Nutzer gleich auf seine eigenen Seiten weiter, die
Fahndungsfotos der hessischen Polizei sind zwar auf der Facebook-Seite zu
sehen, liegen aber auf eigenen Polizeiservern und damit im deutschen
Rechtsraum. Ein Informant kann dort nicht offen kommentieren, sondern muss
sich erst auf die Polizei-Seite durchklicken, um dort seine Hinweise
loszuwerden.
Damit soll verhindert werden, dass Verdächtige mit Namen bekannt werden und
Besuch von einem online angestachelten Mob bekommen.
27 Jun 2012
## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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