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# taz.de -- Funkenzellenabfrage in Dresden: „Handygate“ beschäftigt Karlsr…
> Die Datenabfrage bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo war inakzeptabel, sagen
> sächsische Linken-Abgeordnete. Jetzt ist Karlsruhe gefragt.
Bild: Viele Daten bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo im Jahr 2011 landeten per Fun…
DRESDEN taz | Mit der als „Handygate“ bekannt gewordenen Funkzellenabfrage
bei den Dresdner Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 wird sich auch das
Bundesverfassungsgericht befassen müssen. Die sächsischen
Linken-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert legten jetzt
Verfassungsbeschwerde ein.
Sie beziehen sich damit auf den Teil der umfangreichen
Telekommunikationsüberwachung am 19. Februar 2011, der um die
Linken-Stadtzentrale „Haus der Begegnung“ stattfand. Den hatte das
Landgericht Dresden Ende April für rechtmäßig erklärt, während es die
Erhebung von mehr als 800.000 Verkehrsdaten in der Dresdner Südvorstadt
verwarf.
Dieses Urteil kam zustande, weil die richterliche Begründung für die
Anordnung der Funkzellenabfrage Haus der Begegnung/Großenhainer Straße
etwas umfangreicher ausfiel als jene für die Südvorstadt. Der Verdacht, in
dieser Umgebung sei ein besonders gesuchtes Handy eines Gewalttäters aktiv,
hatte auch zu der rechtswidrigen und völlig ergebnislosen Durchsuchung des
Hauses der Begegnung am Abend des 19. Februar geführt.
Wegen der erwarteten Zusammenstöße zwischen Gegendemonstranten, Nazis und
der Polizei hatte die Staatsanwaltschaft Dresden für den Dresdner
Zerstörungs-Gedenktag 2011 eine umfangreiche Überwachung des
Mobilfunkverkehrs beantragt. Ein Ermittlungsrichter unterzeichnete damals
einfach das vorformulierte Blatt. Auch taz-Journalisten waren von der
Erfassung von über einer Million Datensätzen betroffen und hatten
Beschwerde eingelegt. Auf weitere Beschwerden hin hatte das Amtsgericht
Dresden im Mai 2012 die von ihm selbst angeordnete Funkzellenabfrage
zunächst für rechtmäßig erklärt.
## Schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
Die beiden Abgeordneten wollen das in zweiter Instanz ergangene
Landgerichtsurteil trotz eines Teilerfolgs auch aus prinzipiellen
Erwägungen heraus nicht akzeptieren. Gerade bei dieser Funkzellenabfrage
sei der Grundrechtseingriff besonders schwerwiegend, „weil hier massiv
Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden sind“, erklärte Falk
Neubert.
Um die stark frequentierte Straße herum waren zwei Tage lang 81.229
Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten gespeichert worden. „Es geht in
Wahrheit um Ausforschung“, sagte ihr Anwalt André Schollbach, zugleich
Vorsitzender der Linksfraktion im Dresdner Stadtrat. Die Überwachung sei
völlig unverhältnismäßig gewesen.
23 May 2013
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Dresden
Handydaten
Funkzellenabfrage
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Kontrolle
Schwerpunkt Überwachung
Polizei
Handydaten
Schwerpunkt Überwachung
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