# taz.de -- Beschluss des Landgerichts Dresden: Handygate war illegal | |
> Schlappe für die Sächsische Justiz: In letzter Instanz hat das | |
> Landgericht Dresden das massenhafte Sammeln von Handydaten für | |
> rechtswidrig erklärt. | |
Bild: Illegale Aktion: Bei Anti-Nazi-Protesten in Dresden hatte die Polizei hun… | |
Über zwei Jahre sind vergangen, seit die Polizei in der Dresdner Innenstadt | |
am Rande einer Antinazidemo hunderttausende Handydaten gesammelt hat. Es | |
folgte bundesweite Empörung, Debatten im Bundestag und etliche Verfahren | |
gegen diese Maßnahme. Jetzt wurde erstmals gerichtlich bestätigt, dass die | |
damalige Funkzellenabfrage, die als Handygate bekannt und [1][von der taz | |
im Sommer 2011 aufgedeckt] wurde, illegal war. | |
Das Landgericht Dresden hat jetzt festgestellt, dass der Beschluss des | |
Amtsgerichts Dresden vom 25. Februar 2011 rechtswidrig war. „Die aufgrund | |
dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen“, so die Richter. | |
Dem Beschluss liegt eine Beschwerde des Landtagsabgeordneten Falk Neubert | |
zugrunde, der bei der Demo im Februar 2011 ebenfalls vor Ort war. Er ging | |
gegen die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gerichtlich vor, stellte | |
zunächst beim Amtsgericht Dresden einen Antrag, diese für rechtwidrig zu | |
erklären. Vergangenen Sommer wurde dieser abgelehnt. Neuberts Anwalt André | |
Schollbach ging in die nächste Instanz und drängte auf eilige Behandlung. | |
Jetzt hat sein Mandant Recht bekommen. Die Entscheidung ist nicht mehr | |
anfechtbar und somit rechtskräftig. | |
Neubert zeigte sich erfreut darüber. „Dieses Gerichtsurteil muss nun zu | |
einem Umdenken der sächsischen Regierungspolitik führen“, [2][erklärte er | |
am Dienstagabend]. Schließlich ginge es bei der Maßnahme um „Eingriffe in | |
demokratische Grundrechte.“ Er forderte die Behörden auf, die illegal | |
gesammelten Daten unverzüglich zu löschen. | |
Der Beschluss des Landgerichts Dresden bezieht sich nur auf eine bestimmte | |
Funkzellenabfrage, bei der am 13. Februar in der Dresdner Südvorstadt über | |
800.000 Handyverkehrsdaten gesammelt wurden. Auch sagt er nichts über die | |
prinzipielle Rechtsmäßigkeit von derartigen Ermittlungsmaßnahmen aus. | |
Die Richter kritisierten im konkreten Fall, dass der Beschluss eklatante | |
Mängel aufgewiesen hatte, das Amtsgericht also damals nicht ausreichend | |
begründet hatte, weshalb am 19. Februar 2011 von 7 bis 19 Uhr fast in der | |
gesamten Dresdner Innenstadt alle Handyverkehrsdaten, also Nummern, | |
Standort und Handyverbindungen, erhoben wurden. Die Ermittler wollten | |
damals Straftaten aufdecken. Bisher wurden die Handydaten von damals aber | |
in keinem Verfahren genutzt. | |
Gegen die Maßnahme sind dutzende Beschwerden beim Dresdner Amtsgericht | |
eingegangen. Doch die [3][Richter ließen die Betroffenen stets abblitzen], | |
erklärten die Maßnahme – die von ihnen selbst damals abgesegnet wurde – | |
stets als rechtmäßig. Mit dem jetzigen Urteil ist dies hinfällig. | |
23 Apr 2013 | |
## LINKS | |
[1] /!72708/ | |
[2] http://www.linksfraktionsachsen.de/index.php?section=news&cmd=details&a… | |
[3] /Handyueberwachung-in-Dresden/!114387/ | |
## AUTOREN | |
Paul Wrusch | |
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