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# taz.de -- Kritik Urteil Anti-Nazi-Demo: Abschreckend und gefährlich
> Ein Linken-Mitarbeiter wird zu 22 Monaten Haft verurteilt. Die
> Entscheidung habe mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun, so
> Bundestagsvizepräsidentin Pau.
Bild: Mit einem Megafon hat Tim H. angeblich zum Durchbrechen einer Polizeisper…
DRESDEN dapd | Die vom [1][Amtsgericht Dresden verhängte Haftstrafe gegen
einen Demonstranten] und Mitarbeiter der Linkspartei stößt auf heftige
Kritik. „Das Urteil ist rechtlich fragwürdig und politisch gefährlich“,
sagte die Linke-Bundestagsabgeordnete Petra Pau am Freitag auf dapd-Anfrage
in Berlin.
Statt etwas zu beweisen, habe das Gericht forsch gemutmaßt. Gefährlich sei
das Urteil, weil offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Beides habe
mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun. Pau ist auch
Vizepräsidentin des Bundestages.
Auch das Kölner Komitee für Grundrechte und Demokratie zeigte sich über die
am Mittwoch gefällte Entscheidung entsetzt. Das Urteil sei
„unverhältnismäßig und abschreckend“, teilte das Komitee in Köln mit. A…
bisherigen Strafverfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden und
angeblicher Rädelsführerschaft gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar
2011 in Dresden hätten eingestellt werden müssen.
Nun sei offenbar ein Angeklagter exemplarisch für diese Strafverfahren
übermäßig verurteilt worden. Das Komitee gilt als Bürgerrechtsorganisation,
die nach eigenen Angaben 800 Mitglieder hat. Das Gericht hatte einen
Teilnehmer der Anti-Nazi-Demonstration am Mittwoch zu einem Jahr und zehn
Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
## Körperverletzung, Landfriedensbruch, Beleidigung
Es verurteilte den 36-jährigen Berliner Tim H., der in der
Bundesgeschäftsstelle der Linkspartei angestellt ist, wegen
Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung.
Das Urteil stieß auf heftige Kritik, weil der Mann nicht vorbestraft ist
und keine stichhaltigen Beweise für seine Schuld vorlagen.
Das Komitee warf dem Gericht vor, mit dem Urteil von künftigen
Anti-Neonazi-Demonstrationen abschrecken zu wollen. Der Vorsitzende Richter
Hans-Joachim Hlavka sah es dennoch als erwiesen an, dass der Angeklagte in
der Dresdner Südvorstadt mit einem Megafon zum Durchbrechen einer
Polizeisperre aufgerufen und die Aktion koordiniert hatte.
Bei den folgenden Auseinandersetzungen waren vier Polizisten verletzt
worden, einer wurde als „Nazischwein“ beschimpft. Bei dem Versuch, den
Neonazi-Aufmarsch zum Gedenken der Bombardierung Dresdens 1945 zu
verhindern, war es am 19. Februar in Dresden zu zahlreichen Gewaltexzessen
gekommen.
18 Jan 2013
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