# taz.de -- Kritik Urteil Anti-Nazi-Demo: Abschreckend und gefährlich | |
> Ein Linken-Mitarbeiter wird zu 22 Monaten Haft verurteilt. Die | |
> Entscheidung habe mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun, so | |
> Bundestagsvizepräsidentin Pau. | |
Bild: Mit einem Megafon hat Tim H. angeblich zum Durchbrechen einer Polizeisper… | |
DRESDEN dapd | Die vom [1][Amtsgericht Dresden verhängte Haftstrafe gegen | |
einen Demonstranten] und Mitarbeiter der Linkspartei stößt auf heftige | |
Kritik. „Das Urteil ist rechtlich fragwürdig und politisch gefährlich“, | |
sagte die Linke-Bundestagsabgeordnete Petra Pau am Freitag auf dapd-Anfrage | |
in Berlin. | |
Statt etwas zu beweisen, habe das Gericht forsch gemutmaßt. Gefährlich sei | |
das Urteil, weil offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Beides habe | |
mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun. Pau ist auch | |
Vizepräsidentin des Bundestages. | |
Auch das Kölner Komitee für Grundrechte und Demokratie zeigte sich über die | |
am Mittwoch gefällte Entscheidung entsetzt. Das Urteil sei | |
„unverhältnismäßig und abschreckend“, teilte das Komitee in Köln mit. A… | |
bisherigen Strafverfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden und | |
angeblicher Rädelsführerschaft gegen einen Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar | |
2011 in Dresden hätten eingestellt werden müssen. | |
Nun sei offenbar ein Angeklagter exemplarisch für diese Strafverfahren | |
übermäßig verurteilt worden. Das Komitee gilt als Bürgerrechtsorganisation, | |
die nach eigenen Angaben 800 Mitglieder hat. Das Gericht hatte einen | |
Teilnehmer der Anti-Nazi-Demonstration am Mittwoch zu einem Jahr und zehn | |
Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. | |
## Körperverletzung, Landfriedensbruch, Beleidigung | |
Es verurteilte den 36-jährigen Berliner Tim H., der in der | |
Bundesgeschäftsstelle der Linkspartei angestellt ist, wegen | |
Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung. | |
Das Urteil stieß auf heftige Kritik, weil der Mann nicht vorbestraft ist | |
und keine stichhaltigen Beweise für seine Schuld vorlagen. | |
Das Komitee warf dem Gericht vor, mit dem Urteil von künftigen | |
Anti-Neonazi-Demonstrationen abschrecken zu wollen. Der Vorsitzende Richter | |
Hans-Joachim Hlavka sah es dennoch als erwiesen an, dass der Angeklagte in | |
der Dresdner Südvorstadt mit einem Megafon zum Durchbrechen einer | |
Polizeisperre aufgerufen und die Aktion koordiniert hatte. | |
Bei den folgenden Auseinandersetzungen waren vier Polizisten verletzt | |
worden, einer wurde als „Nazischwein“ beschimpft. Bei dem Versuch, den | |
Neonazi-Aufmarsch zum Gedenken der Bombardierung Dresdens 1945 zu | |
verhindern, war es am 19. Februar in Dresden zu zahlreichen Gewaltexzessen | |
gekommen. | |
18 Jan 2013 | |
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