| # taz.de -- Erneutes Verfahren wegen Demo 2011: Antifa-Aktivist wieder vor Geri… | |
| > Schon wieder wird der Berliner Tim H. wegen Krawallen auf einer Dresdner | |
| > Anti-Nazi-Demo angeklagt. Emotional und finanziell belaste es ihn stark. | |
| Bild: Anti-Nazi-Demo in Dresden am 19. Februar 2011 | |
| Dresden taz | „Gespenstisch“ mute das Verfahren an und wirke „wie aus ein… | |
| anderen Zeit“, erklärte Verteidiger Ulrich von Klinggräff zu Prozessbeginn. | |
| Es ist die dritte Verhandlung gegen Tim H., Mitarbeiter der | |
| Bundesgeschäftsstelle der Linken in Berlin, vor einem sächsischen Gericht, | |
| die am Mittwoch begann. Und es ist die letzte im Zusammenhang mit den | |
| Krawallen vom 19. Februar 2011, als Nazis zum Gedenken an die Zerstörung | |
| Dresdens letztmals eine größere Anhängerschaft mobilisieren konnten. Sowohl | |
| friedliche Bürger als auch militante Linke versuchten damals, den Aufmarsch | |
| zu verhindern. | |
| [1][Tim H. war 2013 vom Amtsgericht Dresden wegen Körperverletzung und | |
| besonders schweren Landfriedensbruchs zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung | |
| verurteilt worden.] In der Dresdner Südvorstadt, wo die Polizei weiträumig | |
| den Aufmarschplatz der Rechten am Hauptbahnhof sichern wollte, soll er per | |
| Megafon zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen haben. Einige | |
| Polizisten wurden dabei verletzt. Im Vorbeistürmen soll außerdem gegenüber | |
| einem Beamten das Schimpfwort „Nazischwein“ gefallen sein. Die Vorwürfe | |
| stützen sich maßgeblich auf polizeiliche Videoaufzeichnungen. | |
| Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung | |
| eingelegt hatte, hob das Landgericht zwei Jahre später das Urteil auf. | |
| Übrig blieb nur die Beleidigung des Polizisten, die mit 4.050 Euro | |
| Geldstrafe geahndet wurde. Die Videos zeigten bei genauer Analyse bis zu | |
| fünf Demonstranten mit Megafonen, Tim H. war wohl nur wegen seiner | |
| Körpergröße aufgefallen. Nach einer Revision beider Seiten verwies das | |
| Oberlandesgericht Sachsen den Fall zurück an eine andere Kammer des | |
| Landgerichts. Dessen Vizepräsident Martin Schultze-Griebler führt nun die | |
| Hauptverhandlung. | |
| In der Beweisaufnahme ergaben sich bis zum Nachmittag keine neuen | |
| belastenden Erkenntnisse. Ein mit der Videoauswertung befasster | |
| Kriminalbeamter meinte zwar, H. an verschiedenen Orten identifiziert zu | |
| haben. In einer Führungsfunktion habe er ihn aber „nicht direkt handeln | |
| gesehen“. Aufforderungen zu Straftaten seien nicht feststellbar, über H.s | |
| Zugehörigkeit zu linken Gruppen und Organisationsstrukturen sei nichts | |
| bekannt. Ein erneut als Zeuge gehörter Anwohner trug zur Aufklärung nichts | |
| bei. Das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Stimmengutachten konnte nur | |
| den Ruf „nach vorne“ klarer belegen, ihn aber nicht einem bestimmten Rufer | |
| zuordnen. | |
| In einer kurzen persönlichen Erklärung bezeichnete der 40-jährige | |
| Angeklagte die nunmehr fünfjährige Prozessdauer als emotionale und | |
| finanzielle Belastung. Etwa 10.000 Euro Kosten seien ihm bereits | |
| entstanden, die teils durch Spenden von Freunden aufgefangen werden. Die | |
| beiden Anwälte von Tim H. forderten, „nicht mehr die Schlachten der | |
| Vergangenheit zu schlagen“. Nach Einsicht in die Originalvideos | |
| unterstellten sie erneut manipuliertes Polizeimaterial, das die | |
| erstinstanzliche Verurteilung beeinflusst habe. Als nächster | |
| Verhandlungstag ist der 6. Januar angesetzt. | |
| 21 Dec 2016 | |
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| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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