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# taz.de -- Erneutes Verfahren wegen Demo 2011: Antifa-Aktivist wieder vor Geri…
> Schon wieder wird der Berliner Tim H. wegen Krawallen auf einer Dresdner
> Anti-Nazi-Demo angeklagt. Emotional und finanziell belaste es ihn stark.
Bild: Anti-Nazi-Demo in Dresden am 19. Februar 2011
Dresden taz | „Gespenstisch“ mute das Verfahren an und wirke „wie aus ein…
anderen Zeit“, erklärte Verteidiger Ulrich von Klinggräff zu Prozessbeginn.
Es ist die dritte Verhandlung gegen Tim H., Mitarbeiter der
Bundesgeschäftsstelle der Linken in Berlin, vor einem sächsischen Gericht,
die am Mittwoch begann. Und es ist die letzte im Zusammenhang mit den
Krawallen vom 19. Februar 2011, als Nazis zum Gedenken an die Zerstörung
Dresdens letztmals eine größere Anhängerschaft mobilisieren konnten. Sowohl
friedliche Bürger als auch militante Linke versuchten damals, den Aufmarsch
zu verhindern.
[1][Tim H. war 2013 vom Amtsgericht Dresden wegen Körperverletzung und
besonders schweren Landfriedensbruchs zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung
verurteilt worden.] In der Dresdner Südvorstadt, wo die Polizei weiträumig
den Aufmarschplatz der Rechten am Hauptbahnhof sichern wollte, soll er per
Megafon zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen haben. Einige
Polizisten wurden dabei verletzt. Im Vorbeistürmen soll außerdem gegenüber
einem Beamten das Schimpfwort „Nazischwein“ gefallen sein. Die Vorwürfe
stützen sich maßgeblich auf polizeiliche Videoaufzeichnungen.
Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung
eingelegt hatte, hob das Landgericht zwei Jahre später das Urteil auf.
Übrig blieb nur die Beleidigung des Polizisten, die mit 4.050 Euro
Geldstrafe geahndet wurde. Die Videos zeigten bei genauer Analyse bis zu
fünf Demonstranten mit Megafonen, Tim H. war wohl nur wegen seiner
Körpergröße aufgefallen. Nach einer Revision beider Seiten verwies das
Oberlandesgericht Sachsen den Fall zurück an eine andere Kammer des
Landgerichts. Dessen Vizepräsident Martin Schultze-Griebler führt nun die
Hauptverhandlung.
In der Beweisaufnahme ergaben sich bis zum Nachmittag keine neuen
belastenden Erkenntnisse. Ein mit der Videoauswertung befasster
Kriminalbeamter meinte zwar, H. an verschiedenen Orten identifiziert zu
haben. In einer Führungsfunktion habe er ihn aber „nicht direkt handeln
gesehen“. Aufforderungen zu Straftaten seien nicht feststellbar, über H.s
Zugehörigkeit zu linken Gruppen und Organisationsstrukturen sei nichts
bekannt. Ein erneut als Zeuge gehörter Anwohner trug zur Aufklärung nichts
bei. Das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Stimmengutachten konnte nur
den Ruf „nach vorne“ klarer belegen, ihn aber nicht einem bestimmten Rufer
zuordnen.
In einer kurzen persönlichen Erklärung bezeichnete der 40-jährige
Angeklagte die nunmehr fünfjährige Prozessdauer als emotionale und
finanzielle Belastung. Etwa 10.000 Euro Kosten seien ihm bereits
entstanden, die teils durch Spenden von Freunden aufgefangen werden. Die
beiden Anwälte von Tim H. forderten, „nicht mehr die Schlachten der
Vergangenheit zu schlagen“. Nach Einsicht in die Originalvideos
unterstellten sie erneut manipuliertes Polizeimaterial, das die
erstinstanzliche Verurteilung beeinflusst habe. Als nächster
Verhandlungstag ist der 6. Januar angesetzt.
21 Dec 2016
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## AUTOREN
Michael Bartsch
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