| # taz.de -- Verurteilung Dresdner Neonazigegner: Auf ganz schmaler Basis | |
| > Ein Neonazigegner wurde wegen angeblichen Landfriedensbruchs hart | |
| > verurteilt. Nun liegt die Begründung vor. Sie ist zweifelhaft. | |
| Bild: Tim H. ist aus Sicht des Richters schuldig, weil er „die Menschenmenge … | |
| DRESDEN taz | Ein Jahr und zehn Monate soll Tim H. nach dem Urteil des | |
| Dresdner Amtsgerichtes ins Gefängnis, weil er bei den | |
| Anti-Nazi-Demonstrationen vom 19. Februar 2011 angeblich schweren | |
| Landfriedensbruch begangen hat. In der Dresdner Südvorstadt soll er mittels | |
| Megafon zum Durchbruch durch eine Polizeisperre aufgerufen und diesen | |
| koordiniert haben. | |
| Doch die jetzt vorliegende Urteilsbegründung wirft mehr Fragen auf, als sie | |
| Antworten gibt. „Es scheint, als ob das Gericht sein ziemlich knapp | |
| geratenes Urteil selbst nicht besonders ernst nimmt“, kommentiert | |
| Verteidiger Sven Richwin. Der Berliner Anwalt hatte nach der | |
| Urteilsverkündung am 16. Januar schon von der beabsichtigten | |
| „abschreckenden Wirkung“ auf die Demonstranten gegen den Nazi-Aufmarsch des | |
| Jahrgangs 2013 gesprochen. Gegen das Urteil kam es zu Protestaktionen in | |
| mehreren sächsischen Städten mit bis zu 500 Teilnehmern. | |
| Zunächst einmal bleibt die Urteilsbegründung des Schöffengerichts eine | |
| eindeutige Identifizierung des Angeklagten schuldig. Die meisten Zeugen | |
| konnten sich nicht konkret an Tim H. erinnern. Auch die Polizeivideos | |
| verhalfen nicht zu mehr Klarheit. | |
| Der Hauptbelastungszeuge H., ein Anwohner, auf den sich die Anklageschrift | |
| weitgehend stützte, verneinte sogar, dass Tim ins Megafon gebrüllt habe. | |
| Dennoch genügte Richter Hans-Joachim Hlavka die Indizien – auffallende | |
| Körpergröße des Beschuldigten und eine schwarze Jacke – um ihn als Täter … | |
| verurteilen. | |
| ## Wer beschimpfte wen als „Nazischwein“? | |
| Verteidiger Richwin kann der Begründung auch nicht entnehmen, „was mein | |
| Mandant nun konkret gesagt haben soll“. Aufrufe wie „Durchbrechen“ sind | |
| nicht belegt, ebenso wenig, ob es Tim war, der einen Polizisten als | |
| „Nazischwein“ beschimpfte. In der Verhandlung, in der der Angeklagte | |
| schwieg, war auf einem Polizeivideo lediglich der Ruf „Kommt nach vorn“ zu | |
| hören. Ein Ruf, der bei den diesjährigen Gegendemonstrationen in ironischer | |
| Weise vielfach gebraucht wurde. | |
| Die Urteilbegründung wirft dem Angestellten der Bundesgeschäftsstelle der | |
| Linken im zentralen Punkt vor, er habe vorsätzlich und mittels gefährlicher | |
| Werkzeuge gemeinschaftlich andere Personen körperlich misshandelt. Bei dem | |
| Durchbruch waren zwei Polizisten verletzt worden. | |
| Einen Absatz später erklärt Richter Hlavka, Tim H. habe selbst keine | |
| Gegenstände geworfen oder Körperverletzungshandlungen begangen. Er sei aber | |
| schuldig, weil er „die Menschenmenge steuern und aufwiegeln“ wollte. | |
| Bezeichnend ist auch der Hinweis darauf, dass H. beruflich als Organisator | |
| und Koordinator von Aktionen gegen Rechtsextreme eingebunden sei. Die | |
| ausdrückliche Erwähnung der „Unruhe in der Bevölkerung“ und der Kosten d… | |
| Polizeieinsatzes erwecken den Eindruck, Gegendemonstranten wie Tim H. seien | |
| verantwortlich für die Eskalationen um das jährliche Dresden-Gedenken an | |
| den Bombenangriff von 1945. | |
| Nicht nur die Verteidigung hat Berufung eingelegt, sondern auch die | |
| Staatsanwaltschaft: ihr war das Urteil zu lasch. | |
| 5 Mar 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
| Michael Bartsch | |
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