| # taz.de -- Urteil im Prozess gegen Antifaschisten: Tim H. ist kein Landfrieden… | |
| > Er soll bei einer Anti-Nazi-Demo zur Gewalt aufgerufen und Polizisten | |
| > beleidigt haben. In Dresden wurde Tim H. nun zu einer Geldstrafe | |
| > verurteilt. | |
| Bild: Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Berliner dabei war, aber das… | |
| DRESDEN taz | Das Landgericht Dresden hat das Urteil aus erster Instanz | |
| gegen den Berliner Antifaschisten Tim H. wegen angeblichen schweren | |
| Landfriedensbruchs erheblich abgemildert. Im Berufungsprozess wurde der | |
| 38-Jährige am späten Dienstagnachmittag nach verkürzter Beweisaufnahme | |
| lediglich zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Die fällt mit | |
| 4.050 Euro allerdings recht hoch aus. | |
| Vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht noch eine Freiheitsstrafe von 22 | |
| Monaten ohne Bewährung ausgesprochen, obschon der Mitarbeiter der | |
| Bundesgeschäftsstelle der Linken nicht vorbestraft war. Tim H. war | |
| vorgeworfen worden, bei den Demonstrationen gegen einen geplanten | |
| Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden per Megafon zum Durchbrechen | |
| einer Polizeikette aufgewiegelt zu haben. Die polizeiliche Auswertung der | |
| Videoaufnahmen dieses gewaltsamen Durchbrechens ordnete Rufe wie „nach | |
| vorne!“ dem großgewachsenen Tim H. zu. | |
| Auch ein Gutachter schätzte es zu 95 Prozent als wahrscheinlich ein, dass | |
| es sich bei den unscharfen Bildern um Tim H. handeln könnte. Staatsanwältin | |
| Diana Büch blieb in ihrem Plädoyer deshalb beim Vorwurf schweren | |
| Landfriedensbruchs. Sie beantragte jedoch nur noch eine Bewährungsstrafe | |
| von acht Monaten, weil der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist. Die | |
| beiden Verteidiger wiesen mit ihrer eigenen Videoauswertung nach, dass | |
| mindestens fünf Personen mit Megafonen in der Menge von etwa 700 | |
| Demonstranten anwesend waren. | |
| Insbesondere dem als Zeuge gehörten Polizeiobermeister Maik U. warfen sie | |
| eine Manipulation des Videomaterials vor. Wegen des gleichen Vorwurfs wird | |
| gegen den Beamten bereits im Zusammenhang mit dem eingestellten Prozess | |
| gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König ermittelt. Die Verteidigung | |
| verlangte Freispruch, zeigte sich nur mit einer möglichen Geldstrafe | |
| einverstanden, weil der Angeklagte einen Beamten als „Nazischwein“ | |
| betitelte hatte. Während die Kette durchbrochen wurde, hatte der Polizist | |
| auf einen am Boden liegenden Demonstranten eingeschlagen. | |
| Dem Kurs der Verteidigung folgte das Schöffengericht unter Vorsitz von | |
| Richter Walter Voigt. Der Vorwurf schweren Landfriedensbruchs wurde fallen | |
| gelassen. „Man hat sich vorschnell auf ´den Große` eingeschossen“, sagte | |
| der Vorsitzende. Das zusammenfassende Polizeivideo stufte er als „praktisch | |
| nicht brauchbar“ ein. Verteidiger Ulrich von Klinggräff sieht mit der | |
| Abkehr vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs „das Hauptziel zwar | |
| erreicht“. Momentan werde aber noch besprochen, ob man die Geldstrafe in | |
| dieser Höhe akzeptiere oder in Revision gehe. Wahrscheinlich sei aber in | |
| dritter Instanz nicht mehr viel zu gewinnen. | |
| 7 Jan 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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