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# taz.de -- 113 Erstunterzeichnende: Abgeordnete reichen AfD-Verbotsantrag im B…
> Bis zur Neuwahl bleibt nicht viel Zeit, am Mittwoch aber hat eine Gruppe
> Abgeordneter im Bundestag Ernst gemacht: Sie haben ihren
> AfD-Verbotsantrag eingereicht.
Bild: Die Forderung dieser Demonstrierenden ist klar: Ein AfD-Verbot soll her
Berlin taz | Die Ampelregierung ist geplatzt, am 23. Februar 2025 wird neu
gewählt. Am Mittwoch kam der Bundestag deshalb zu einer seiner nur noch
wenigen verbleibenden Sitzungen zusammen. Und eine [1][Gruppe Abgeordneter
um den CDU-Mann Marco Wanderwitz] machte dort doch noch bei einem Thema
Ernst: Sie haben den AfD-Verbotsantrag eingereicht.
Für die Einreichung waren 37 Abgeordnete nötig – 5 Prozent des Bundestags.
Die Zahl der Unterstützenden ist nun aber deutlich größer: 113 Abgeordnete
gehören zu den Erstunterzeichnenden. Die meisten kommen von den Grünen, 56
Parlamentarier*innen, es folgen 31 Sozialdemokrat*innen, 18 der 28
Linken-Abgeordneten, SSW-Mann Stefan Seidler, aber auch sieben Abgeordnete
der CDU. Zu letzteren zählen die frühere Migrationsbeauftragte der
Bundesregierung Annette Widmann-Mauz, Bundestagsvizepräsidentin Yvonne
Magwas oder der Sicherheitspolitiker [2][Roderich Kiesewetter].
Andere Parteiprominente, die den Antrag unterstützen, sind Ralf Stegner
oder Bau-Staatssekretärin Elisabeth Kaiser von der SPD. Bei den Grünen sind
es Kulturministerin Claudia Roth, Anton Hofreiter, Katrin Göring-Eckardt,
Michael Kellner, Janosch Dahmen oder mit Ekin Deligöz auch hier eine
Staatssekretärin. Von den Linken ist [3][Fraktionschefin Heidi Reichinnek]
dabei, die auch Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl ist.
„Unsere Forderung liegt jetzt auf dem Tisch im Bundestag“, sagte Wanderwitz
der taz. „Wir müssen diese wirkmächtige rechtsradikale Partei der im
Grundgesetz vorgesehenen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterziehen.
Es geht um nicht weniger als unsere freiheitliche Demokratie.“
Auch die Linken-Abgeordnete Martina Renner, die zu den Initiatoren um
Wanderwitz gehört, bestätigte die Einreichung des Antrags. „Ich freue mich
über die stetig wachsende Unterstützung unter den Abgeordneten. Die
sicherlich auch damit zu tun hat, dass die AfD schon wieder eine Rolle
[4][in einem Rechtsterrorkomplex] spielt“, sagte Renner der taz. „Immer
mehr Kolleg*innen sehen ihre Verantwortung, die Demokratie und die
Menschen in diesem Land vor der Gefahr zu schützen, die von dieser
Nazi-Partei ausgeht.“
In dem Antrag der Abgeordneten heißt es, die AfD wende sich „gegen zentrale
Grundprinzipien“ der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie stelle
die Menschenwürde von Migranten, Menschen mit Behinderungen und denen mit
nicht heteronormativer Sexualität unverhohlen infrage. Sie strebe einen
völkischen Staat an und bagatellisiere NS-Verbrechen. Sie beschäftige mehr
als 100 Rechtsextreme allein im Bundestag und sei in Teilen ein
„verlängerter Arm autoritärer ausländischer Regime“. Und sie mache die
freie Presse und andere Parlamentarier*innen verächtlich.
## Der Antrag bräuchte eine Mehrheit der 733 Abgeordneten
Mit dem Verbotsantrag soll eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht in
die Wege geleitet werden, ob die AfD verfassungswidrige Ziele verfolgt – es
wäre die Grundlage für ein Verbot. Dafür bräuchte der Antrag im Bundestag
eine einfache Mehrheit der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten – die bisher
noch nicht absehbar ist. Die Erstunterzeichnenden aber werben nun um
weitere Unterstützer*innen.
Die Fraktionsspitze der Union um Friedrich Merz aber [5][lehnt den
AfD-Verbotsantrag ab], die SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich hält ihn
zum jetzigen Zeitpunkt für zu früh. Das BSW ist komplett gegen das
Vorhaben, die FDP ebenso. Und auch bei den Grünen gibt es eine kleine
Gruppe um Renate Künast und Irene Mihalic, die Bedenken anmeldete und
[6][einen Alternativantrag formuliert hat]: Der Bundestag solle zunächst
eine Materialsammlung zur AfD bei den Sicherheitsbehörden anfordern und
erst auf dieser Grundlage über einen Verbotsantrag entscheiden.
Zudem hatten die AfD-Verbotsbefürworter Hoffnung auf eine Ankündigung von
Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang gesetzt: Dieser wollte
bis Jahresende verkünden, ob eine bundesweite Hochstufung der AfD als
„gesichert rechtsextreme“ Vereinigung erfolgt. Das fällt nun aus: weil mit
der Neuwahl die Entscheidung zu nah an den Wahltermin rücken würde und ein
Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien wäre. Und weil Haldenwang
[7][aus dem Amt ausgeschieden ist] – und Bundestagskandidat der CDU in
seiner Heimatstadt Wuppertal wird. Bundesinnenministerin Nancy Faeser
teilte am Mittwoch mit, dass der 64-Jährige deshalb ab sofort die
Amtsgeschäfte ruhen lassen wird.
Die Verbotsbefürworter hatten zuletzt aber betont, dass die Gefahr der AfD
für Demokratie inzwischen zu groß sei, um noch länger mit dem Antrag zu
warten. Sie verwiesen etwa auf die jüngsten Festnahmen von acht
terrorverdächtigen Rechtsextremen in Sachsen – [8][unter denen drei
AfD-Lokalfunktionäre waren]. Nach taz-Informationen sollen auch drei
weitere Aktive der Parteijugend, der Jungen Alternative, unter den
Beschuldigten sein. Wann der Antrag im Bundestag debattiert und abgestimmt
werden kann, ist noch offen – und auch, ob beides tatsächlich noch in
dieser Legislaturperiode möglich ist.
13 Nov 2024
## LINKS
[1] /FAQ-zum-Parteiverbotsantrag/!6041028
[2] /Roderich-Kiesewetter-ueber-Ukrainekrieg/!6022054
[3] /Linkspartei-nominiert-Spitzenduo/!6045444
[4] /Rechtsextreme-Saechsische-Separatisten/!6045443
[5] /FAQ-zum-Parteiverbotsantrag/!6041028
[6] /Antrag-soll-noch-diese-Legislatur-kommen/!6047956
[7] /Antritt-bei-der-Bundestagswahl/!6045681
[8] /Rechtsextreme-Saechsische-Separatisten/!6045443
## AUTOREN
Konrad Litschko
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