# taz.de -- Stellungnahme im Bundestag vorgelegt: Rechtsexperten stützen AfD-V… | |
> In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun | |
> bekommen die Unterstützer*innen juristischen Rückenwind. | |
Bild: Demonstration in Berlin gegen Rechts: für den Schutz der Demokratie und … | |
Berlin taz | Vor zwei Wochen [1][reichten 113 Abgeordnete des Bundestags | |
ihren Antrag ein], ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen | |
zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über den Antrag im | |
Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar | |
eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17 | |
Verfassungsrechtler*innen. | |
Die Jurist*innen legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss | |
des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem | |
Verbotsantrag attestieren, [2][vor dem Bundesverfassungsgericht] durchaus | |
„Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische | |
Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der | |
grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten. | |
Zu den Verfasser*innen gehören etwa der Kasseler Professor [3][Andreas | |
Fischer-Lescano], der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die | |
Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das | |
Papier liegt der taz vor. | |
Für die Verfassungsrechtler*innen ist erwiesen, dass die AfD | |
verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und | |
offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren | |
verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch | |
verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell | |
homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“. | |
Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde | |
verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem [4][Thüringer | |
Rechtsextremen Björn Höcke] zeige. Zugleich würden [5][Kontakte zu | |
gewaltbereiten Gruppen gehalten]. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD | |
agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die | |
Demokratie.“ | |
## Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“ | |
Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik | |
hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und | |
Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird d… | |
jüngste Gebaren des [6][AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident] bei | |
der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die | |
Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die | |
Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns | |
auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret | |
umsetzen könnte. | |
Auch dass die AfD mehrdeutige Aussagen verwende, helfe ihr nicht, finden | |
die Expert*innen. Durch die Fülle solcher Aussagen verdichteten sich | |
diese zu „verfassungsfeindlicher Eindeutigkeit“. Daher sei diese | |
Verfassungsfeindlichkeit der AfD bereits heute „belastbar“ erwiesen – | |
[7][auch ohne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextreme“ | |
Vereinigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz]. | |
Die Option eines Parteiverbotsverfahrens sei zudem eine „bewusste | |
Entscheidung“ der Mütter und Väter des Grundgesetz, um sich im Sinne einer | |
wehrhaften Demokratie gegen Demokratiefeinde zu wehren, betonen die | |
Jurist*innen. Dieses erfolge auch nicht in politischer Beliebigkeit, | |
sondern sei „politische Aufgabe und Verantwortung“, wenn eine Partei | |
verfassungsfeindlich agiere. Auch sei ein Verbot nicht nur Ultima Ratio, | |
sondern eine „Präventivmaßnahme“. | |
## Debatte noch vor Weihnachten? | |
Auch sei die Absicht, die AfD rein politisch anzugehen, nicht zielführend, | |
wenn diese sich außerhalb demokratischer Spielregeln bewege. Und die | |
Entscheidung über ein Verbot träfen am Ende ja nicht Parteien, die einen | |
Konkurrenten beseitigen wollten, sondern unabhängige Richter*innen. Dass | |
ein Verbotsverfahren lange dauern werde, sei kein Gegenargument – es beuge | |
vielmehr Willkür vor und zeige „kraftvoll“ die Grundwerte dieser | |
Gesellschaft. | |
[8][Zu den Erstunterzeichnenden des AfD-Verbotsantrags im Bundestag] gehört | |
auch die Vorsitzende des Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker, an | |
die das Papier nun ging. Wann der Antrag im Bundestag diskutiert wird, ist | |
noch unklar. Geht es nach den Initiator*innen um Marco Wanderwitz | |
(CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke) | |
soll dies noch vor Weihnachten geschehen. | |
Eine Mehrheit für den Antrag ist indes ungewiss. So unterstützen aus der | |
Union-Fraktion bisher nur sieben der 196 Abgeordneten den Antrag. Auch die | |
SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich ist reserviert und hält den Antrag | |
für verfrüht. | |
27 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /113-Erstunterzeichnende/!6049156 | |
[2] /FAQ-zum-Parteiverbotsantrag/!6041028 | |
[3] /FAQ-zum-Parteiverbotsantrag/!6041028 | |
[4] /Bjoern-Hoecke/!t5008289 | |
[5] /Rechtsextreme-Saechsische-Separatisten/!6045443 | |
[6] /AfD-blockiert-Landtag-in-Thueringen/!6036651 | |
[7] /Verfassungsschutzeinstufung-der-AfD/!6050600 | |
[8] /113-Erstunterzeichnende/!6049156 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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