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# taz.de -- Stellungnahme im Bundestag vorgelegt: Rechtsexperten stützen AfD-V…
> In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun
> bekommen die Unterstützer*innen juristischen Rückenwind.
Bild: Demonstration in Berlin gegen Rechts: für den Schutz der Demokratie und …
Berlin taz | Vor zwei Wochen [1][reichten 113 Abgeordnete des Bundestags
ihren Antrag ein], ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen
zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über den Antrag im
Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar
eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17
Verfassungsrechtler*innen.
Die Jurist*innen legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss
des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem
Verbotsantrag attestieren, [2][vor dem Bundesverfassungsgericht] durchaus
„Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische
Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der
grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten.
Zu den Verfasser*innen gehören etwa der Kasseler Professor [3][Andreas
Fischer-Lescano], der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die
Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das
Papier liegt der taz vor.
Für die Verfassungsrechtler*innen ist erwiesen, dass die AfD
verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und
offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren
verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch
verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell
homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“.
Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde
verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem [4][Thüringer
Rechtsextremen Björn Höcke] zeige. Zugleich würden [5][Kontakte zu
gewaltbereiten Gruppen gehalten]. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD
agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die
Demokratie.“
## Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“
Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik
hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und
Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird d…
jüngste Gebaren des [6][AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident] bei
der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die
Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die
Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns
auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret
umsetzen könnte.
Auch dass die AfD mehrdeutige Aussagen verwende, helfe ihr nicht, finden
die Expert*innen. Durch die Fülle solcher Aussagen verdichteten sich
diese zu „verfassungsfeindlicher Eindeutigkeit“. Daher sei diese
Verfassungsfeindlichkeit der AfD bereits heute „belastbar“ erwiesen –
[7][auch ohne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextreme“
Vereinigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz].
Die Option eines Parteiverbotsverfahrens sei zudem eine „bewusste
Entscheidung“ der Mütter und Väter des Grundgesetz, um sich im Sinne einer
wehrhaften Demokratie gegen Demokratiefeinde zu wehren, betonen die
Jurist*innen. Dieses erfolge auch nicht in politischer Beliebigkeit,
sondern sei „politische Aufgabe und Verantwortung“, wenn eine Partei
verfassungsfeindlich agiere. Auch sei ein Verbot nicht nur Ultima Ratio,
sondern eine „Präventivmaßnahme“.
## Debatte noch vor Weihnachten?
Auch sei die Absicht, die AfD rein politisch anzugehen, nicht zielführend,
wenn diese sich außerhalb demokratischer Spielregeln bewege. Und die
Entscheidung über ein Verbot träfen am Ende ja nicht Parteien, die einen
Konkurrenten beseitigen wollten, sondern unabhängige Richter*innen. Dass
ein Verbotsverfahren lange dauern werde, sei kein Gegenargument – es beuge
vielmehr Willkür vor und zeige „kraftvoll“ die Grundwerte dieser
Gesellschaft.
[8][Zu den Erstunterzeichnenden des AfD-Verbotsantrags im Bundestag] gehört
auch die Vorsitzende des Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker, an
die das Papier nun ging. Wann der Antrag im Bundestag diskutiert wird, ist
noch unklar. Geht es nach den Initiator*innen um Marco Wanderwitz
(CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke)
soll dies noch vor Weihnachten geschehen.
Eine Mehrheit für den Antrag ist indes ungewiss. So unterstützen aus der
Union-Fraktion bisher nur sieben der 196 Abgeordneten den Antrag. Auch die
SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich ist reserviert und hält den Antrag
für verfrüht.
27 Nov 2024
## LINKS
[1] /113-Erstunterzeichnende/!6049156
[2] /FAQ-zum-Parteiverbotsantrag/!6041028
[3] /FAQ-zum-Parteiverbotsantrag/!6041028
[4] /Bjoern-Hoecke/!t5008289
[5] /Rechtsextreme-Saechsische-Separatisten/!6045443
[6] /AfD-blockiert-Landtag-in-Thueringen/!6036651
[7] /Verfassungsschutzeinstufung-der-AfD/!6050600
[8] /113-Erstunterzeichnende/!6049156
## AUTOREN
Konrad Litschko
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