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# taz.de -- AfD-Richter Jens Maier: Rechtsextremist behält Staatsknete
> 2022 musste der völkische AfD-Richter Maier in den vorzeitigen Ruhestand.
> Das Dienstgericht Leipzig entschied nun: Pensionsansprüche darf er
> behalten.
Bild: Posierte zuletzt auch auf Fotos mit Beteiligten aus dem Rechtsterrorkompl…
Leipzig/Berlin dpa/epd/taz | Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier
behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst
entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richter*innen in Leipzig.
Vor zwei Jahren war der extrem rechte AfD-Politiker wegen [1][Verletzungen
von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden]. „Die
Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne
Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und
rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Die Richter wiesen die Klage
von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. [2][Eine Berufung ist möglich].
Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium
ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine
„schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt
vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen
Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen
Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser
sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden – angesichts Einwanderu…
von „Kulturfremden“ und einer „Vermischung“ der Kulturen.
Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner
offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka
entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die
Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier
hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen.
An seiner Radikalität bestehen allerdings nie so wirklich Zweifel: Maier
bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und galt als einer der
radikalsten Vertreter des völkischen AfD-Flügels. Seine verständnisvolle
Aussage über den norwegischen Rechtsterroristen Breivik soll er einer
Veranstaltung des extrem rechten Magazins Compact getätigt haben. Ein
[3][Video des Auftritts ist allerdings spurlos verschwunden]. Bei einem
Auftritt im Ballhaus Watzke forderte Maier in einer Rede 2017 zudem eine
Abkehr von Mischvölkern und dem angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die
NS-Aufarbeitung. Seiner Gesinnung und der autoritär-nationalradikalen AfD
ist Maier treu geblieben: Kürzlich tauchte Maier auch auf Fotos zusammen
mit dem [4][wegen Rechtsterrorverdacht festgenommenen AfD-Lokalpolitikers
Kurt Hättasch] auf.
## Journalist hat Mitschrift nicht mehr
Befragt wurde am Donnerstag vor dem Dienstgericht auch der Journalist, der
2017 über Maiers Breivik-Zitat berichtete. Der hatte über die Rede Maiers
in einem Beitrag im Internetauftritt des Vorwärts berichtet. Er berichtete
davon, dass er die Veranstaltung und damit auch die Rede Maiers in einem
Livestream verfolgt und unter anderem die Rede wortwörtlich mitgeschrieben
habe. Deshalb seien die von ihm in dem journalistischen Beitrag von April
2017 zitierten Äußerungen Maiers auch so gefallen.
Über seine Notizen von der Rede Maiers verfüge er nicht mehr, da er seinen
Computer und damit auch darauf befindliche Dateien bei einem
Arbeitgeberwechsel habe zurückgeben müssen. Danach habe er mehrfach
versucht, das Video des Livestreams zu erhalten, sei dabei aber erfolglos
geblieben. Dem Gericht fehlten ohne das Video der Äußerungskontext. Das
Zitat allein hätte so nicht sachgerecht bewertet werden können.
Maier, der bei der Verhandlung selbst vor Ort war, warf dem Journalisten
vor, er habe mit seinem Beitrag einen Skandal herbeischreiben wollen. Der
Journalist erwiderte, er habe eine solche Absicht nicht gehabt.
Für Skandale hat Maier allerdings schon selbst ausreichend gesorgt: Bereits
vor seinem Einzug in den Bundestag 2017 vermischte er seinen Beruf mit
seiner politischen Einstellung und griff als Richter in die
Wissenschaftsfreiheit ein: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten
der NPD und untersagte dem [5][Forscher Steffen Kailitz] vom
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme
Partei zu schreiben, dass diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane,
obwohl es selbstredend genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter
die Meinungsfreiheit fällt. Das Skandalurteil wurde später nach einem
Widerspruch aufgehoben und die NPD-Klage im April 2017 endgültig
abgewiesen.
Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil
von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier
behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an
Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen.
## BGH bestätigte vorzeitigen Ruhestand
Nachdem Maier 2021 für die AfD Sachsen den erneuten Einzug Bundestag
verpasst hatte, wollte er wieder als Richter arbeiten. Normalerweise haben
Beamte als ehemalige Abgeordnete einen Anspruch auf Rückkehr – und auch das
für Staatsdiener geltende Mäßigungsgebot ruht während des Mandats. Dennoch
war Maier mit seiner besonderen Radikalität und auch Aussagen außerhalb
seiner direkten Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter ein besonders krasser
Fall.
Das sächsische Justizministerium erkannte den Rückkehranspruch Maiers 2022
zunächst an, strengte nach aber zehn Tage nach seiner Rückkehr ans
Amtsgericht Dippoldiswalde sofort ein Disziplinarverfahren an, um eine
„schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abzuwenden – zuvor hatte auch
ein zivilgesellschaftlicher Aufschrei erheblich Druck gemacht.
Nach einer Hauptverhandlung im Dezember 2022 bestätigte das sächsische
Dienstgericht den Rausschmiss Maiers. Begründung: Maiers Tätigkeit als
Obmann des rechtsextremen AfD-Flügels sowie seine zahlreichen radikalen
Äußerungen während Wahlkampfauftritten und in Reden. Durch Maier als
Richter würde die Justiz in hohem Maße Schaden nehmen. Er wurde vorzeitig
in den Ruhestand versetzt, seine Bezüge aber behielt er.
Im Oktober 2023 [6][bestätigte auch der Bundesgerichtshof das Berufsverbot
für den „kleinen Höcke“]. Richter müssten „jederzeit für die freiheit…
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten. Das sei
mit seiner Tätigkeit als Obmann des AfD-Flügels nicht gegeben.
Seine Tätigkeit als Obmann war ihm im jetzigen Disziplinarklageverfahren
aber nicht zur Last gelegt. Es sei damit nicht Gegenstand des Verfahrens
geworden, hieß es [7][in einer Mitteilung des Dienstgerichts].
Maier hatte seit 1992 für die sächsische Justiz gearbeitet. Erneut für den
Bundestag kandidieren will Maier aus gesundheitlichen Gründen nicht,
[8][wie er mittlerweile bekannt gab]. (mit dpa, epd)
28 Nov 2024
## LINKS
[1] /AfD-Richter-Jens-Maier/!5895626
[2] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081966
[3] https://vorwaerts.de/bnr/jens-maier-zu-morden-von-anders-breivik-kein-video…
[4] https://x.com/EdLopez86/status/1853760519275987014
[5] /Diskussion-ueber-AfD-Verbotsverfahren/!5997151
[6] /Bundesgerichtshof-bestaetigt/!5960494
[7] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081966
[8] https://x.com/tilsteff/status/1861833590171898290
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Schwerpunkt AfD
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Justiz
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