| # taz.de -- AfD-Richter Jens Maier: Rechtsextremist behält Staatsknete | |
| > 2022 musste der völkische AfD-Richter Maier in den vorzeitigen Ruhestand. | |
| > Das Dienstgericht Leipzig entschied nun: Pensionsansprüche darf er | |
| > behalten. | |
| Bild: Posierte zuletzt auch auf Fotos mit Beteiligten aus dem Rechtsterrorkompl… | |
| Leipzig/Berlin dpa/epd/taz | Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier | |
| behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst | |
| entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richter*innen in Leipzig. | |
| Vor zwei Jahren war der extrem rechte AfD-Politiker wegen [1][Verletzungen | |
| von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden]. „Die | |
| Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne | |
| Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und | |
| rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Die Richter wiesen die Klage | |
| von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück. | |
| Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. [2][Eine Berufung ist möglich]. | |
| Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium | |
| ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine | |
| „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt | |
| vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen | |
| Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen | |
| Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser | |
| sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden – angesichts Einwanderu… | |
| von „Kulturfremden“ und einer „Vermischung“ der Kulturen. | |
| Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner | |
| offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka | |
| entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die | |
| Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier | |
| hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. | |
| An seiner Radikalität bestehen allerdings nie so wirklich Zweifel: Maier | |
| bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und galt als einer der | |
| radikalsten Vertreter des völkischen AfD-Flügels. Seine verständnisvolle | |
| Aussage über den norwegischen Rechtsterroristen Breivik soll er einer | |
| Veranstaltung des extrem rechten Magazins Compact getätigt haben. Ein | |
| [3][Video des Auftritts ist allerdings spurlos verschwunden]. Bei einem | |
| Auftritt im Ballhaus Watzke forderte Maier in einer Rede 2017 zudem eine | |
| Abkehr von Mischvölkern und dem angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die | |
| NS-Aufarbeitung. Seiner Gesinnung und der autoritär-nationalradikalen AfD | |
| ist Maier treu geblieben: Kürzlich tauchte Maier auch auf Fotos zusammen | |
| mit dem [4][wegen Rechtsterrorverdacht festgenommenen AfD-Lokalpolitikers | |
| Kurt Hättasch] auf. | |
| ## Journalist hat Mitschrift nicht mehr | |
| Befragt wurde am Donnerstag vor dem Dienstgericht auch der Journalist, der | |
| 2017 über Maiers Breivik-Zitat berichtete. Der hatte über die Rede Maiers | |
| in einem Beitrag im Internetauftritt des Vorwärts berichtet. Er berichtete | |
| davon, dass er die Veranstaltung und damit auch die Rede Maiers in einem | |
| Livestream verfolgt und unter anderem die Rede wortwörtlich mitgeschrieben | |
| habe. Deshalb seien die von ihm in dem journalistischen Beitrag von April | |
| 2017 zitierten Äußerungen Maiers auch so gefallen. | |
| Über seine Notizen von der Rede Maiers verfüge er nicht mehr, da er seinen | |
| Computer und damit auch darauf befindliche Dateien bei einem | |
| Arbeitgeberwechsel habe zurückgeben müssen. Danach habe er mehrfach | |
| versucht, das Video des Livestreams zu erhalten, sei dabei aber erfolglos | |
| geblieben. Dem Gericht fehlten ohne das Video der Äußerungskontext. Das | |
| Zitat allein hätte so nicht sachgerecht bewertet werden können. | |
| Maier, der bei der Verhandlung selbst vor Ort war, warf dem Journalisten | |
| vor, er habe mit seinem Beitrag einen Skandal herbeischreiben wollen. Der | |
| Journalist erwiderte, er habe eine solche Absicht nicht gehabt. | |
| Für Skandale hat Maier allerdings schon selbst ausreichend gesorgt: Bereits | |
| vor seinem Einzug in den Bundestag 2017 vermischte er seinen Beruf mit | |
| seiner politischen Einstellung und griff als Richter in die | |
| Wissenschaftsfreiheit ein: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten | |
| der NPD und untersagte dem [5][Forscher Steffen Kailitz] vom | |
| Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme | |
| Partei zu schreiben, dass diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane, | |
| obwohl es selbstredend genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter | |
| die Meinungsfreiheit fällt. Das Skandalurteil wurde später nach einem | |
| Widerspruch aufgehoben und die NPD-Klage im April 2017 endgültig | |
| abgewiesen. | |
| Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil | |
| von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier | |
| behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an | |
| Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen. | |
| ## BGH bestätigte vorzeitigen Ruhestand | |
| Nachdem Maier 2021 für die AfD Sachsen den erneuten Einzug Bundestag | |
| verpasst hatte, wollte er wieder als Richter arbeiten. Normalerweise haben | |
| Beamte als ehemalige Abgeordnete einen Anspruch auf Rückkehr – und auch das | |
| für Staatsdiener geltende Mäßigungsgebot ruht während des Mandats. Dennoch | |
| war Maier mit seiner besonderen Radikalität und auch Aussagen außerhalb | |
| seiner direkten Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter ein besonders krasser | |
| Fall. | |
| Das sächsische Justizministerium erkannte den Rückkehranspruch Maiers 2022 | |
| zunächst an, strengte nach aber zehn Tage nach seiner Rückkehr ans | |
| Amtsgericht Dippoldiswalde sofort ein Disziplinarverfahren an, um eine | |
| „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abzuwenden – zuvor hatte auch | |
| ein zivilgesellschaftlicher Aufschrei erheblich Druck gemacht. | |
| Nach einer Hauptverhandlung im Dezember 2022 bestätigte das sächsische | |
| Dienstgericht den Rausschmiss Maiers. Begründung: Maiers Tätigkeit als | |
| Obmann des rechtsextremen AfD-Flügels sowie seine zahlreichen radikalen | |
| Äußerungen während Wahlkampfauftritten und in Reden. Durch Maier als | |
| Richter würde die Justiz in hohem Maße Schaden nehmen. Er wurde vorzeitig | |
| in den Ruhestand versetzt, seine Bezüge aber behielt er. | |
| Im Oktober 2023 [6][bestätigte auch der Bundesgerichtshof das Berufsverbot | |
| für den „kleinen Höcke“]. Richter müssten „jederzeit für die freiheit… | |
| demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten. Das sei | |
| mit seiner Tätigkeit als Obmann des AfD-Flügels nicht gegeben. | |
| Seine Tätigkeit als Obmann war ihm im jetzigen Disziplinarklageverfahren | |
| aber nicht zur Last gelegt. Es sei damit nicht Gegenstand des Verfahrens | |
| geworden, hieß es [7][in einer Mitteilung des Dienstgerichts]. | |
| Maier hatte seit 1992 für die sächsische Justiz gearbeitet. Erneut für den | |
| Bundestag kandidieren will Maier aus gesundheitlichen Gründen nicht, | |
| [8][wie er mittlerweile bekannt gab]. (mit dpa, epd) | |
| 28 Nov 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] /AfD-Richter-Jens-Maier/!5895626 | |
| [2] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081966 | |
| [3] https://vorwaerts.de/bnr/jens-maier-zu-morden-von-anders-breivik-kein-video… | |
| [4] https://x.com/EdLopez86/status/1853760519275987014 | |
| [5] /Diskussion-ueber-AfD-Verbotsverfahren/!5997151 | |
| [6] /Bundesgerichtshof-bestaetigt/!5960494 | |
| [7] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081966 | |
| [8] https://x.com/tilsteff/status/1861833590171898290 | |
| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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