# taz.de -- AfD-Richter Jens Maier: Rechtsextremist behält Staatsknete | |
> 2022 musste der völkische AfD-Richter Maier in den vorzeitigen Ruhestand. | |
> Das Dienstgericht Leipzig entschied nun: Pensionsansprüche darf er | |
> behalten. | |
Bild: Posierte zuletzt auch auf Fotos mit Beteiligten aus dem Rechtsterrorkompl… | |
Leipzig/Berlin dpa/epd/taz | Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier | |
behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst | |
entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richter*innen in Leipzig. | |
Vor zwei Jahren war der extrem rechte AfD-Politiker wegen [1][Verletzungen | |
von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden]. „Die | |
Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne | |
Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und | |
rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Die Richter wiesen die Klage | |
von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. [2][Eine Berufung ist möglich]. | |
Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium | |
ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine | |
„schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt | |
vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen | |
Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen | |
Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser | |
sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden – angesichts Einwanderu… | |
von „Kulturfremden“ und einer „Vermischung“ der Kulturen. | |
Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner | |
offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka | |
entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die | |
Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier | |
hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. | |
An seiner Radikalität bestehen allerdings nie so wirklich Zweifel: Maier | |
bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und galt als einer der | |
radikalsten Vertreter des völkischen AfD-Flügels. Seine verständnisvolle | |
Aussage über den norwegischen Rechtsterroristen Breivik soll er einer | |
Veranstaltung des extrem rechten Magazins Compact getätigt haben. Ein | |
[3][Video des Auftritts ist allerdings spurlos verschwunden]. Bei einem | |
Auftritt im Ballhaus Watzke forderte Maier in einer Rede 2017 zudem eine | |
Abkehr von Mischvölkern und dem angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die | |
NS-Aufarbeitung. Seiner Gesinnung und der autoritär-nationalradikalen AfD | |
ist Maier treu geblieben: Kürzlich tauchte Maier auch auf Fotos zusammen | |
mit dem [4][wegen Rechtsterrorverdacht festgenommenen AfD-Lokalpolitikers | |
Kurt Hättasch] auf. | |
## Journalist hat Mitschrift nicht mehr | |
Befragt wurde am Donnerstag vor dem Dienstgericht auch der Journalist, der | |
2017 über Maiers Breivik-Zitat berichtete. Der hatte über die Rede Maiers | |
in einem Beitrag im Internetauftritt des Vorwärts berichtet. Er berichtete | |
davon, dass er die Veranstaltung und damit auch die Rede Maiers in einem | |
Livestream verfolgt und unter anderem die Rede wortwörtlich mitgeschrieben | |
habe. Deshalb seien die von ihm in dem journalistischen Beitrag von April | |
2017 zitierten Äußerungen Maiers auch so gefallen. | |
Über seine Notizen von der Rede Maiers verfüge er nicht mehr, da er seinen | |
Computer und damit auch darauf befindliche Dateien bei einem | |
Arbeitgeberwechsel habe zurückgeben müssen. Danach habe er mehrfach | |
versucht, das Video des Livestreams zu erhalten, sei dabei aber erfolglos | |
geblieben. Dem Gericht fehlten ohne das Video der Äußerungskontext. Das | |
Zitat allein hätte so nicht sachgerecht bewertet werden können. | |
Maier, der bei der Verhandlung selbst vor Ort war, warf dem Journalisten | |
vor, er habe mit seinem Beitrag einen Skandal herbeischreiben wollen. Der | |
Journalist erwiderte, er habe eine solche Absicht nicht gehabt. | |
Für Skandale hat Maier allerdings schon selbst ausreichend gesorgt: Bereits | |
vor seinem Einzug in den Bundestag 2017 vermischte er seinen Beruf mit | |
seiner politischen Einstellung und griff als Richter in die | |
Wissenschaftsfreiheit ein: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten | |
der NPD und untersagte dem [5][Forscher Steffen Kailitz] vom | |
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme | |
Partei zu schreiben, dass diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane, | |
obwohl es selbstredend genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter | |
die Meinungsfreiheit fällt. Das Skandalurteil wurde später nach einem | |
Widerspruch aufgehoben und die NPD-Klage im April 2017 endgültig | |
abgewiesen. | |
Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil | |
von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier | |
behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an | |
Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen. | |
## BGH bestätigte vorzeitigen Ruhestand | |
Nachdem Maier 2021 für die AfD Sachsen den erneuten Einzug Bundestag | |
verpasst hatte, wollte er wieder als Richter arbeiten. Normalerweise haben | |
Beamte als ehemalige Abgeordnete einen Anspruch auf Rückkehr – und auch das | |
für Staatsdiener geltende Mäßigungsgebot ruht während des Mandats. Dennoch | |
war Maier mit seiner besonderen Radikalität und auch Aussagen außerhalb | |
seiner direkten Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter ein besonders krasser | |
Fall. | |
Das sächsische Justizministerium erkannte den Rückkehranspruch Maiers 2022 | |
zunächst an, strengte nach aber zehn Tage nach seiner Rückkehr ans | |
Amtsgericht Dippoldiswalde sofort ein Disziplinarverfahren an, um eine | |
„schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abzuwenden – zuvor hatte auch | |
ein zivilgesellschaftlicher Aufschrei erheblich Druck gemacht. | |
Nach einer Hauptverhandlung im Dezember 2022 bestätigte das sächsische | |
Dienstgericht den Rausschmiss Maiers. Begründung: Maiers Tätigkeit als | |
Obmann des rechtsextremen AfD-Flügels sowie seine zahlreichen radikalen | |
Äußerungen während Wahlkampfauftritten und in Reden. Durch Maier als | |
Richter würde die Justiz in hohem Maße Schaden nehmen. Er wurde vorzeitig | |
in den Ruhestand versetzt, seine Bezüge aber behielt er. | |
Im Oktober 2023 [6][bestätigte auch der Bundesgerichtshof das Berufsverbot | |
für den „kleinen Höcke“]. Richter müssten „jederzeit für die freiheit… | |
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten. Das sei | |
mit seiner Tätigkeit als Obmann des AfD-Flügels nicht gegeben. | |
Seine Tätigkeit als Obmann war ihm im jetzigen Disziplinarklageverfahren | |
aber nicht zur Last gelegt. Es sei damit nicht Gegenstand des Verfahrens | |
geworden, hieß es [7][in einer Mitteilung des Dienstgerichts]. | |
Maier hatte seit 1992 für die sächsische Justiz gearbeitet. Erneut für den | |
Bundestag kandidieren will Maier aus gesundheitlichen Gründen nicht, | |
[8][wie er mittlerweile bekannt gab]. (mit dpa, epd) | |
28 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /AfD-Richter-Jens-Maier/!5895626 | |
[2] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081966 | |
[3] https://vorwaerts.de/bnr/jens-maier-zu-morden-von-anders-breivik-kein-video… | |
[4] https://x.com/EdLopez86/status/1853760519275987014 | |
[5] /Diskussion-ueber-AfD-Verbotsverfahren/!5997151 | |
[6] /Bundesgerichtshof-bestaetigt/!5960494 | |
[7] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1081966 | |
[8] https://x.com/tilsteff/status/1861833590171898290 | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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