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# taz.de -- Islamisches Zentrum verboten: „Ideologie gegen Menschenwürde“
> Innenministerin Faeser (SPD) hat das Islamische Zentrum Hamburg verboten
> und geschlossen. Begründet wird dies auch mit der Verbindung zum Iran.
Bild: Blaulicht vor der Blauen Moschee: Polizisten bei der Razzia in Hamburg an…
Hamburg taz | Die Blaue Moschee – eigentlich Imam-Ali-Moschee – ist ein
prominentes Gebäude an der Hamburger Außenalster. Am Mittwochmorgen erhielt
sie Besuch von Dutzenden maskierten Polizisten, die sich mit Motorsägen und
Vorschlaghämmern Zutritt verschafften. Der Grund: Die Blaue Moschee ist
Sitz des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH), und dieses, samt seiner
Teilorganisationen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am
gleichen Tag verboten. Als Protest gegen das Verbot des IZH hat das
iranische Außenministerium den deutschen Botschafter in Teheran
einbestellt.
Das IZH ist die bedeutendste Repräsentanz des Schiitentums – einer der
beiden Hauptströmungen des Islams – in Deutschland und eng angebunden an
die Islamische Republik Iran. Es wird seit Jahrzehnten vom Hamburger
Verfassungsschutz beobachtet. In jüngerer Zeit gab es [1][vermehrt
Forderungen, das Zentrum zu schließen].
Innenministerin Faeser hat das Zentrum mit seinen Teilorganisationen jetzt
auf Grundlage des Vereinsrechts verboten, „da es eine extremistische
Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“.
Die Blaue Moschee wurde geschlossen und beschlagnahmt. Infolge des
IZH-Verbots führten die Sicherheitsbehörden Razzien und Beschlagnahmungen
auch in Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen,
Nordrhein-Westfalen und Bayern durch. Betroffen waren Moscheen,
Vereinsräume, Privatwohnungen und Bankkonten.
Das Verbot stützt sich laut Bundesinnenministerium auf [2][Durchsuchungen
von 55 Einrichtungen in sieben Bundesländern im vergangenen November].
Dabei seien genügend Beweismittel sichergestellt worden, um das jetzige
Verbot zu rechtfertigen. Ein Jahr zuvor hatte der Bundestag auf Antrag der
Ampelfraktionen zu prüfen gefordert, „ob und wie das ‚Islamische Zentrum
Hamburg‘ als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in
Deutschland geschlossen werden kann“.
## „Gegen den demokratischen Staat“
Faeser wirft dem IZH vor, eine islamistische, totalitäre Ideologie in
Deutschland zu propagieren: „Diese Ideologie richtet sich gegen die
Menschenwürde, gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und gegen
unseren demokratischen Staat.“ Außerdem unterstütze das IZH und dessen
Teilorganisation die vom Libanon aus gegen Israel kämpfende
Terrororganisation Hisbollah und verbreite aggressiven Antisemitismus.
„Hierbei geht das IZH äußerst konspirativ vor“, so Faeser. Nach außen
versuche es den Eindruck einer toleranten, rein religiösen Einrichtung zu
machen. Tatsächlich setze es „als Vertretung des iranischen ‚Obersten
Revolutionsführers‘ die Vorgabe zum Export der ‚Islamischen Revolution‘
konsequent und kategorisch um“.
Das American Jewish Committee Berlin begrüßte das Verbot, ebenso die
Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) und die Kurdische Gemeinde
Deutschland. Die DIG forderte, auch den Dachverband der schiitischen
Gemeinden in Deutschland, die Islamische Gemeinschaft der schiitischen
Gemeinden Deutschlands (IGS), zu verbieten. Der Verfassungsschutz betrachte
sie als „wichtiges Element für die Steuerung der Interessen“ des IZH. Sie
sei „faktisch eine IZH-Tochter“.
Der Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura) bedauert das
Verbot. „Die schiitische Community hat dadurch ihre religiöse Zentrale in
Deutschland und Europa verloren“, sagt deren Vorsitzender Fatih Yildiz. Die
Schura unterstütze den Senat auf der Suche nach einem neuen Träger.
Die Schura gehört zu den muslimischen Organisationen, die 2012 mit dem
Hamburger Senat einen Staatsvertrag geschlossen hatten – den ersten eines
Bundeslands. Wegen der Mitgliedschaft des IZH bei der Schura [3][forderte
die CDU, den Staatsvertrag auszusetzen]. Nach den massiven Protesten im
Iran im Herbst 2022 trat das IZH aus.
Ein weiterer Schlag war [4][ein Urteil des Hamburger
Oberverwaltungsgerichts im Juni 2023]. Das IZH hatte gegen Feststellungen
in den Verfassungsschutzberichten 2018 und 2019 geklagt. Dabei bekam das
Landesamt für Verfassungsschutz zwar nicht bezüglich einzelner Aussagen
recht, wohl aber mit der allgemeinen Einordnung des IZH als „islamistisch“
und „verfassungsfeindlich“. Innenministerin [5][Faeser versicherte: „Wir
handeln nicht gegen eine Religion].“ Das Ministerium unterscheide klar
zwischen Extremisten und „den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu
unserem Land gehören und ihren Glauben leben“. Die friedliche
Religionsausübung sei nicht von dem Verbot berührt.
Ebenfalls keine Rolle spiele die Konfession, sagte Faeser. Entscheidend sei
das konkrete Handeln und das Auftreten in der Öffentlichkeit. „In der
Vergangenheit wurden im Bereich des islamistischen Extremismus sowohl
sunnitisch als auch schiitisch geprägte Vereinigungen verboten“, erklärte
Faeser. Im Zuge des IZH-Verbots seien vier von schätzungsweise 150 bis 200
schiitischen Moscheen in Deutschland geschlossen worden.
24 Jul 2024
## LINKS
[1] /Iranische-Einrichtung-in-Hamburg/!6004332
[2] /Islamisches-Zentrum-Hamburg-durchsucht/!5973440
[3] /Hamburg-und-die-muslimischen-Verbaende/!5943427
[4] /IZH-darf-islamistisch-genannt-werden/!5944419
[5] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive3…
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
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