# taz.de -- IZH darf islamistisch genannt werden: Gericht stützt Verfassungssc… | |
> Das „Islamische Zentrum“ unterliegt gegen den Hamburger | |
> Verfassungsschutz. Geklagt hatte man gegen Formulierungen in dessen | |
> Jahresberichten. | |
Bild: Vor Gericht nur in Detailfragen erfolgreich: Das Islamische Zentrum an de… | |
HAMBURG taz | Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist eine „Organisation | |
des Islamismus“: Eine entsprechende Aussage des Landesamts für | |
Verfassungsschutz (LfV) sei zulässig, wie das Oberverwaltungsgericht [1][am | |
Freitag mitteilte] (Az. 17 K 5081/20). | |
[2][Geklagt gegen den Verfassungsschutz] hatte das IZH. Konkret wandte es | |
sich gegen insgesamt acht Aussagen in den Jahresberichten für 2018 und 2019 | |
sowie gegen die allgemeine Einordnung, das IZH sei „islamistisch“ und | |
„verfassungsfeindlich“. Beide Jahresberichte, so eine Forderung, dürften | |
nicht mehr in Umlauf gebracht werden, solange die strittigen Aussagen noch | |
darin zu finden seien. | |
Im Fall des Berichts von 2018 war das hinfällig: Am ersten mündlichen | |
Verhandlungstag des seit 2020 rein schriftlich abgewickelten Verfahrens | |
erklärte ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter, jener ältere Bericht werde | |
nicht mehr „als PDF-Datei und Ausdruck“ verbreitet: aus | |
datenschutzrechtlichen Gründen. Damit hatte sich aus Sicht des Gerichts | |
auch dieser Teil des Rechtsstreits erledigt. | |
Was die verbleibenden inkriminierten Aussagen anging, hatte die Klage nur | |
teilweise Erfolg. Zwar seien einzelne Aussagen des VS-Berichts 2019 zu | |
wenig substantiiert, als dass sie wiederholt werden dürften, stellte das | |
Gericht nun fest. Insgesamt sei aber die Einstufung des IZH als | |
„Organisation des Islamismus“ nicht zu beanstanden. | |
## Nähe zum Teheraner Regime | |
Die angegriffenen Einzelaussagen betreffen etwa das Verhältnis zum | |
iranischen Staat und die Person des derzeitigen Leiters des IZH: Mohammad | |
Hadi Mofatteh soll, so der Verfassungsschutz, „eigenen Angaben zufolge“ ab | |
1991 im Korps der Islamischen Revolutionswächter gedient haben – das sei | |
ein Beleg für seine Nähe zum Teheraner Regime. | |
Das IZH residiert seit Anfang der 1960er-Jahre in der „Imam-Ali-Moschee“ – | |
auch als „Blaue Moschee“ bekannt – an der Hamburger Außenalster. Der Bau | |
dient als religiöser Anlaufpunkt der örtlichen schiitischen Gemeinschaft. | |
Seit 1993 schon berichtet der Verfassungschutz in seinen Jahresberichten | |
über das IZH. Wegen der Vorwürfe, die Einrichtung stehe dem Regime in | |
Teheran nahe, ja: werde direkt von dort kontrolliert, war der Rat der | |
Moscheegemeinden (Schura) unter Druck geraten, mit dem die Stadt Hamburg | |
einen Staatsvertrag abgeschlossen hat. | |
Mit dem [3][Austritt aus der Schura] war das IZH im November 2022 einem | |
etwaigen Rauswurf zuvorgekommen. Oder gar einem Aussetzen des Vertrages. | |
Das hatte die oppositionelle CDU immer wieder verlangt. Wenig später | |
folgten weitere schiitische Vereine dem IZH: Sie verließen den Dachverband. | |
Die Verträge der Stadt mit muslimischen Organisationen sind kommende Woche | |
Thema im Verfassungsaussschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Neben der | |
Schura bestehen solche auch mit dem Landesverband Nord der | |
staatlich-türkischen Moscheegemeinden Ditib, dem Verband der Islamischen | |
Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde. | |
30 Jun 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepr… | |
[2] /Islamisches-Zentrum-Hamburg-vor-Gericht/!5928439 | |
[3] /Hamburgs-Muslime-trennen-sich-vom-IZH/!5896300 | |
## AUTOREN | |
Alexander Diehl | |
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