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# taz.de -- Islamisches Zentrum Hamburg vor Gericht: Geheimdienst leicht verdru…
> Das Islamische Zentrum Hamburg klagt gegen den Verfassungsschutz. Es will
> sich nicht als islamistisch und verfassungsfeindlich bezeichnen lassen.
Bild: Manche*r sähe die Imam-Ali-Moschee mit dem Islamischen Zentrum IZH gerne…
Hamburg taz | Ist das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) extremistisch? Wird
es vom [1][iranischen Mullah-Regime gesteuert]? Diese Fragen wurden am
Freitag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt – erstmals mündlich:
Das Verfahren läuft bereits seit dem Jahr 2020, wurde bisher aber nur
schriftlich geführt. Geklagt hat das IZH gegen den Hamburger
Verfassungsschutz (VS), genauer geht es um Aussagen in dessen
Jahresberichten von 2018 und 2019 sowie [2][die Einordnung des Zentrums
insgesamt als islamistisch].
Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich mehrere Dutzend Gegner*innen des
iranischen Regimes versammelt, die auf Transparenten die Schließung der
Moschee forderten. Ihre Gesänge und Rufe – etwa: „Weg, weg, weg! Die
Mullahs müssen weg!“ – waren im Sitzungssaal gut zu hören. Der Leiter des
IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, war nicht anwesend, sondern ließ sich durch
Rechtsanwalt Sven Krüger vertreten. Das Landesamt für Verfassungsschutz
verteidigte sich mit vier anwesenden Beamt*innen, darunter zwei Juristen,
selbst.
Zu Beginn der Verhandlung erörterte der vorsitzende Richter Klaus Thorwarth
erst einmal die Rechtsgrundlage des Verfahrens. Dabei ging es unter anderem
um die Frage: Ist es möglich, Beweise, die erst nach der Veröffentlichung
von Aussagen erhoben wurden, als Beweis für ebendiese Aussagen anzuführen?
Bevor die Beteiligten aber dazu kamen, konkret über die acht Aussagen zu
sprechen, die das IZH als falsch ansieht, sagte VS-Mitarbeiter Thomas G.,
dass aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur die letzten drei
Verfassungsschutzberichte der Öffentlichkeit zugänglich seien. Somit gebe
es für den ersten Teil der Klage keinen Gegenstand mehr. Denn [3][der
Jahresbericht von 2018 sei weder gedruckt noch online noch zugänglich]. Der
Bericht von 2019 ist demnach auch nur noch bis zum kommenden Monat zu
finden – dann wird der Bericht von 2022 veröffentlicht.
## Hisbollah-Anhänger besuchen die Moschee
Richter Thorwarth reagierte missbilligend auf diese Aussage: „Dass sie
damit jetzt in der mündlichen Verhandlung kommen, ist äußerst unangenehm“,
sagte er und wies darauf hin, dass das klagende IZH ohne Rechtsschutz
dastehe, wenn der Gegenstand der Klage sich im laufenden Verfahren erledige
und daher nicht mehr geurteilt werden könne. Der Bericht von 2019 sei aber
weiter auf der Agenda, so Thorwarth; „wie wir das mit 2018 machen, kann ich
nicht sagen“.
Eine der acht verhandelten Aussagen ist, dass es in Hamburg „etwa 50 (2018:
30)“ Hisbollah-Anhänger gebe, die im IZH und der Imam-Ali-Moschee verkehren
„um dort an den Freitagsgebeten oder anderen religiösen Veranstaltungen
teilzunehmen“. IZH-Anwalt Krüger konterte mit der Frage: „Wenn ein
RAF-Terrorist im Michel betet, muss die Gemeinde dann in den
Verfassungsschutzbericht?“ Ein Besuch beweise noch keine Nähe zu der
schiitischen Terrororganisation. Den VS forderte er immer wieder auf,
„konkrete Anhaltspunkte“ für die Vorwürfe vorzulegen. Krüger betonte zud…
das IZH fördere lediglich den schiitischen Islam, habe aber keine
politische Ausrichtung.
Der VS stützt sich unter anderem auf ein Buch des iranischen
Revolutionsführers Ajatollah Ruhollah Chomeini, das „in Kooperation“ und
mit dem Siegel des IZH verkauft wird. Zudem verwiesen die
Geheimdienstmitarbeiter*innen auf verschiedene Besuche des
aktuellen sowie vergangener IZH-Leiter bei hisbollahnahen Vereinen und
Gemeinden, um ein islamistisches Netzwerk deutlich zu machen, in dem sich
das IZH bewege. Die Trennung von Politik und Religion, die das IZH für sich
beanspruche, wiederum stimme nicht überein mit der Ideologie Chomeinis: Die
Staatsdoktrin des Iran lasse keine Trennung von weltlicher und religiöser
Führung zu.
Zur Frage, wer die im Jahresbericht erwähnten bis zu 50 Hisbollah-Anhänger
seien, mussten die VS-Leute passen: Sie seien „aus datenschutzrechtlichen
Gründen“ nicht in der Lage, „Personenlisten vorzuhalten“. Rechtsanwalt
Krüger nannte dieses Vorgehen „perfide“; dem Geheimdienst warf er vor,
immer wieder „Nebelkerzen“ zu werfen.
Thorwarth stellte fest, dass der VS sich in einem „sachtypischen
Beweisnotstand“ befinde: Weitere Beweise vorzulegen würde seine Arbeit
gefährden. Dass das „Beweismaß trotzdem nicht heruntergeschraubt“ werden
könne, sagte der Richter aber auch.
Wegen des großen öffentlichen Interesses fand die Verhandlung im größten
Sitzungssaal des Verwaltungsgerichtsgebäudes statt, der aber nur etwas über
40 Plätze hat. Unter den Gästen waren auch Kritiker*innen der Blauen
Moschee, die mit Zwischenrufen und Gelächter auf Aussagen des IZH-Anwalts
reagierten. Zu einer Entscheidung kam es am Freitag nicht, ein Folgetermin
wurde für den 31. Mai festgelegt.
2 May 2023
## LINKS
[1] /Vorwuerfe-gegen-Blaue-Moschee-in-Hamburg/!5787243
[2] /Proteste-gegen-iranisches-Regime/!5882209
[3] https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572…
## AUTOREN
Franziska Betz
## TAGS
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