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# taz.de -- IZH darf islamistisch genannt werden: Gericht stützt Verfassungssc…
> Das „Islamische Zentrum“ unterliegt gegen den Hamburger
> Verfassungsschutz. Geklagt hatte man gegen Formulierungen in dessen
> Jahresberichten.
Bild: Vor Gericht nur in Detailfragen erfolgreich: Das Islamische Zentrum an de…
Hamburg taz | Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist eine „Organisation
des Islamismus“: Eine entsprechende Aussage des Landesamts für
Verfassungsschutz (LfV) sei zulässig, wie das Oberverwaltungsgericht [1][am
Freitag mitteilte] (Az. 17 K 5081/20).
[2][Geklagt gegen den Verfassungsschutz] hatte das IZH. Konkret wandte es
sich gegen insgesamt acht Aussagen in den Jahresberichten für 2018 und 2019
sowie gegen die allgemeine Einordnung, das IZH sei „islamistisch“ und
„verfassungsfeindlich“. Beide Jahresberichte, so eine Forderung, dürften
nicht mehr in Umlauf gebracht werden, solange die strittigen Aussagen noch
darin zu finden seien.
Im Fall des Berichts von 2018 war das hinfällig: Am ersten mündlichen
Verhandlungstag des seit 2020 rein schriftlich abgewickelten Verfahrens
erklärte ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter, jener ältere Bericht werde
nicht mehr „als PDF-Datei und Ausdruck“ verbreitet: aus
datenschutzrechtlichen Gründen. Damit hatte sich aus Sicht des Gerichts
auch dieser Teil des Rechtsstreits erledigt.
Was die verbleibenden inkriminierten Aussagen anging, hatte die Klage nur
teilweise Erfolg. Zwar seien einzelne Aussagen des VS-Berichts 2019 zu
wenig substantiiert, als dass sie wiederholt werden dürften, stellte das
Gericht nun fest. Insgesamt sei aber die Einstufung des IZH als
„Organisation des Islamismus“ nicht zu beanstanden.
## Nähe zum Teheraner Regime
Die angegriffenen Einzelaussagen betreffen etwa das Verhältnis zum
iranischen Staat und die Person des derzeitigen Leiters des IZH: Mohammad
Hadi Mofatteh soll, so der Verfassungsschutz, „eigenen Angaben zufolge“ ab
1991 im Korps der Islamischen Revolutionswächter gedient haben – das sei
ein Beleg für seine Nähe zum Teheraner Regime.
Das IZH residiert seit Anfang der 1960er-Jahre in der „Imam-Ali-Moschee“ –
auch als „Blaue Moschee“ bekannt – an der Hamburger Außenalster. Der Bau
dient als religiöser Anlaufpunkt der örtlichen schiitischen Gemeinschaft.
Seit 1993 schon berichtet der Verfassungschutz in seinen Jahresberichten
über das IZH. Wegen der Vorwürfe, die Einrichtung stehe dem Regime in
Teheran nahe, ja: werde direkt von dort kontrolliert, war der Rat der
Moscheegemeinden (Schura) unter Druck geraten, mit dem die Stadt Hamburg
einen Staatsvertrag abgeschlossen hat.
Mit dem [3][Austritt aus der Schura] war das IZH im November 2022 einem
etwaigen Rauswurf zuvorgekommen. Oder gar einem Aussetzen des Vertrages.
Das hatte die oppositionelle CDU immer wieder verlangt. Wenig später
folgten weitere schiitische Vereine dem IZH: Sie verließen den Dachverband.
Die Verträge der Stadt mit muslimischen Organisationen sind kommende Woche
Thema im Verfassungsaussschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Neben der
Schura bestehen solche auch mit dem Landesverband Nord der
staatlich-türkischen Moscheegemeinden Ditib, dem Verband der Islamischen
Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde.
30 Jun 2023
## LINKS
[1] https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepr…
[2] /Islamisches-Zentrum-Hamburg-vor-Gericht/!5928439
[3] /Hamburgs-Muslime-trennen-sich-vom-IZH/!5896300
## AUTOREN
Alexander Diehl
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