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# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Wahlrecht: Wahlgesetze dürfen komplizi…
> Das Bundesverfassungsgericht billigt das Wahlrecht der letzten
> Bundestagswahl. Klagen von Grünen, FDP und Linken wurden abgelehnt.
Bild: Überprüft wurde die „kleine“ Wahlrechtsreform der Großen Koalition…
Karlsruhe taz | Wahlgesetze, deren Details durchschnittliche
Bürger:innen nicht verstehen, sind deshalb nicht verfassungswidrig. Das
entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch mit
knapper Mehrheit von 5 zu 3 Stimmen. Das Wahlrecht der letzten
Bundestagswahl 2021 verstieß damit nicht gegen das Grundgesetz. Klagen von
Grünen, FDP und Linken wurden abgelehnt.
Überprüft wurde die „kleine“ Wahlrechtsreform der Großen Koalition aus d…
November 2020. Zentraler Punkt damals: Drei Überhangmandate sollten nicht
mehr ausgeglichen werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr
Direktmandate holt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen.
Seit 2013 erhalten die anderen Parteien dann Ausgleichsmandate, damit das
Wahlergebnis nicht verzerrt wird. Dies hat aber den Bundestag aufgebläht.
Grüne, FDP und Linke kritisierten an der Reform, dass es vor allem der
CDU/CSU nutze, wenn Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.
In der [1][mündlichen Verhandlung im April] ging es aber kaum um die
Überhangmandate, sondern vor allem um die Frage, wie verständlich
Wahlgesetze sein müssen. Der damalige Paragraph 6 des Wahlgesetzes, der die
Umrechnung der Stimmen in Sitze regelt, war ein Monster mit 680 Wörtern.
## Bürger:innen „im Blindflug“?
Im Urteil vom Mittwoch kommen fünf von acht Richter:innen nun zum
Ergebnis, dass das Bestimmtheitsgebot und das Gebot der Normenklarheit
nicht verletzt sind. Es genüge, wenn die Wahlleiter:innen den
komplizierten Paragraf richtig anwenden können. Damit die Bürger:innen
ihre Erst- und Zweitstimmen entsprechend ihren Interessen abgeben, sei es
nicht erforderlich, dass sie die Details der Umrechnung in Sitze exakt
verstehen. Der Bundestag dürfe sich auch für ein kompliziertes Wahlsystem
entscheiden, das viele Aspekte berücksichtigt.
Immerhin drei Richter:innen gaben ein Sondervotum ab, darunter die
Senatsvorsitzende Doris König und der federführende Richter Peter Müller.
Den Bürger:innen dürfe nicht zugemutet werden, ihr Wahlrecht „im
Blindflug“ wahrzunehmen.
Beim ursprünglichen Streitthema, dem Nichtausgleich von drei
Überhangmandaten, hatte das Bundesverfassungsgericht keine Einwände. Dies
liege im Rahmen des „Gestaltungskorridors“ des Gesetzgebers.
Das nun für verfassungskonform erklärte Wahlrecht kommt noch einmal zum
Einsatz, wenn in Teilen Berlins wegen des Chaos in den Wahllokalen [2][die
Bundestagswahl 2021 wiederholt wird]. In wievielen Wahlkreisen es eine
Wiederholungswahl gibt, wird das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember
verkünden. Die erneute Wahl in Berlin wird dann am 11. Februar stattfinden.
Im Juni 2023 hat allerdings die Ampel-Koalition das Wahlgesetz erneut
geändert. Nun gab es [3][eine „große“ Wahlrechtsreform], bei der
insbesondere die Überhangmandate und die Grundmandateklausel völlig
abgeschafft wurden. Dagegen haben aber unter anderem die CSU und die Linke
geklagt. Zuständig wird wieder der Zweite Senat sein, dann aber ohne
Richter Peter Müller, dessen Amtszeit zu Ende ist. Letzte Woche wählte der
Bundesrat bereits seinen Nachfolger, den bisherigen Generalbundesanwalt
Peter Frank.
29 Nov 2023
## LINKS
[1] /Verfassungsgericht-zum-Wahlrecht/!5929129
[2] /Berliner-Pannenwahl-2021/!5945063
[3] /Reform-des-Wahlrechts/!5922550
## AUTOREN
Christian Rath
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