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# taz.de -- Karlsruhe zur Bundestagswahl in Berlin: Nur eine kleine Wahlwiederh…
> Trotz Pannen muss die Wahl nur in einem Fünftel der Berliner Wahllokale
> wiederholt werden. Für die Linke dürfte das keine Konsequenzen haben.
Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat über eine teilweise W…
Karlsruhe taz | Die Bundestagswahl muss nur in 455 von 2.256 Berliner
Stimmbezirken (Wahllokalen) wiederholt werden, entschied das
Bundesverfassungsgericht. Die Wahlwiederholung findet voraussichtlich am
11. Februar 2024 statt.
Am 26. September 2021 fanden in Berlin sowohl Bundestagswahlen als auch
Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den
Bezirksverordnetenversammlungen statt. Die Wahlen waren jedoch schlecht
organisiert: Stimmzettel fehlten oder wurden unzulässig kopiert.
[1][Wahllokale mussten zeitweise geschlossen werden oder blieben auch nach
18 Uhr noch offen.]
Gegen die Bundestagswahl in den Berliner Wahlkreisen erhoben mehr als 1.700
Bürger Einsprüche. Selbst der Bundeswahlleiter erhob Widerspruch – zum
ersten Mal in der Geschichte der Bundestagswahlen. Der Bundestag entschied
daraufhin am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition, dass in
431 (von 2.256) Berliner Stimmbezirken die Bundestagswahl wiederholt werden
muss. In 327 Stimmbezirken fanden die Abgeordneten konkrete Wahlfehler,
weitere 104 Stimmbezirke waren über gemeinsame Briefwahlbezirke mit den
fehlerbehafteten Stimmbezirken verbunden.
Der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ging das nicht weit genug. Sie verlangte
eine Wahlwiederholung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen, also in der
Hälfte des Berliner Wahlgebiets. Die AfD-Fraktion forderte sogar eine
Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin.
## Das Verfassungsgericht analysierte die Wahlfehler
Die AfD-Klage wurde nun jedoch als unsubstantiiert und damit unzulässig
abgelehnt. Die ganze Wahl müsse nur bei „unerträglichen“ Wahlfehlern
wiederholt werden, so die Richter:innen. Davon könne schon mit Blick auf
den Stadtstaat nicht die Rede sein. Bei der Bundestagswahl komme es aber
ohnehin auf ganz Deutschland an und nicht nur auf Berlin.
Auch die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU war überwiegend erfolglos. Das
Bundesverfassungsgericht hielt an seiner Rechtsprechung fest, dass der
Eingriff in das Wahlergebnis bei der Wahlprüfung so gering wie möglich
bleiben soll. Deshalb könnten nur nachgewiesene Wahlfehler berücksichtigt
werden, bloße Vermutungen über weitere Wahlfehler genügten nicht, so die
Richter:innen.
Als Wahlfehler wertete das Verfassungsgericht insbesondere die mangelhafte
Ausstattung mit Wahlkabinen und Stimmzetteln. Als Indiz hierfür galt eine
Wartezeit von mehr als einer Stunde oder wenn die Stimmabgabe noch nach
18.30 Uhr stattfand. Keinen Wahlfehler sah das Gericht darin, dass
Wähler:innen nach 18 Uhr bereits die Prognosen des Wahlergebnisses
kannten und dann taktisch wählen konnten.
## Direktkandidat*innen der Linkspartei sind nicht betroffen
Die Richter:innen stellten fest, dass der Bundestag die Wahlfehler
überwiegend richtig festgestellt hatte. Allerdings hätte er nicht darauf
verzichten dürfen, die Protokolle aus den Wahllokalen auszuwerten. Dies
holten die Verfassungsrichter:innen nach und fanden weitere 25
Stimmbezirke mit Wahlfehlern. In drei Stimmbezirken war der Bundestag
dagegen zu streng.
Die festgestellten Wahlfehler stuften die Verfassungsrichter:innen
als „mandatsrelevant“ ein, da der SPD ein zusätzliches Bundestagsmandat
zugekommen wäre, wenn sie nur 802 Zweitstimmen mehr erhalten hätte. Es
könne aber nicht ausgeschlossen werden, so das Gericht, dass so viele
Wähler wegen des Wahlchaos auf die Stimmabgabe verzichteten und wieder nach
Hause gingen.
Von den Wahlwiederholungen sind insbesondere die Bezirke Pankow,
Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg
betroffen, nicht jedoch die Wahlkreise Treptow-Köpenick und Lichtenberg, wo
Gregor Gysi und Gesine Lötzsch Direktmandate für die Linke holten. Die 38
Abgeordneten der Linken (und des abgespalteten „Bündnisses Sahra
Wagenknecht“, BSW) konnten trotz Verfehlens der Fünfprozenthürde 2021 in
den Bundestag einziehen, weil die Linke drei Direktmandate holte. Daran
wird sich nichts ändern.
Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wird die
Wahlwiederholung in Berlin sicher auch nicht haben. Die Ampelkoalition hat
knapp 100 Mandate mehr als die Opposition aus CDU/CSU, AfD und Linke/BSW.
[2][Deutlich größere Auswirkungen hatte das Berliner Wahlchaos für die
Abgeordnetenhauswahl von 2021.] Das Berliner Landesverfassungsgericht
ordnete bereits im November 2022 eine vollständige Wiederholung an. Die
Neuwahl fand im Februar 2023 statt. Die SPD beendete anschließend die
rot-rot-grüne Koalition im Senat und wählte stattdessen Wahlsieger Kai
Wegner von der CDU zum Regierenden Bürgermeister.
19 Dec 2023
## LINKS
[1] /Pannen-Wahl-Berlin-2021/!5883632
[2] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5895722
## AUTOREN
Christian Rath
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