| # taz.de -- Karlsruhe zur Bundestagswahl in Berlin: Nur eine kleine Wahlwiederh… | |
| > Trotz Pannen muss die Wahl nur in einem Fünftel der Berliner Wahllokale | |
| > wiederholt werden. Für die Linke dürfte das keine Konsequenzen haben. | |
| Bild: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat über eine teilweise W… | |
| Karlsruhe taz | Die Bundestagswahl muss nur in 455 von 2.256 Berliner | |
| Stimmbezirken (Wahllokalen) wiederholt werden, entschied das | |
| Bundesverfassungsgericht. Die Wahlwiederholung findet voraussichtlich am | |
| 11. Februar 2024 statt. | |
| Am 26. September 2021 fanden in Berlin sowohl Bundestagswahlen als auch | |
| Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den | |
| Bezirksverordnetenversammlungen statt. Die Wahlen waren jedoch schlecht | |
| organisiert: Stimmzettel fehlten oder wurden unzulässig kopiert. | |
| [1][Wahllokale mussten zeitweise geschlossen werden oder blieben auch nach | |
| 18 Uhr noch offen.] | |
| Gegen die Bundestagswahl in den Berliner Wahlkreisen erhoben mehr als 1.700 | |
| Bürger Einsprüche. Selbst der Bundeswahlleiter erhob Widerspruch – zum | |
| ersten Mal in der Geschichte der Bundestagswahlen. Der Bundestag entschied | |
| daraufhin am 10. November 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition, dass in | |
| 431 (von 2.256) Berliner Stimmbezirken die Bundestagswahl wiederholt werden | |
| muss. In 327 Stimmbezirken fanden die Abgeordneten konkrete Wahlfehler, | |
| weitere 104 Stimmbezirke waren über gemeinsame Briefwahlbezirke mit den | |
| fehlerbehafteten Stimmbezirken verbunden. | |
| Der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ging das nicht weit genug. Sie verlangte | |
| eine Wahlwiederholung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen, also in der | |
| Hälfte des Berliner Wahlgebiets. Die AfD-Fraktion forderte sogar eine | |
| Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin. | |
| ## Das Verfassungsgericht analysierte die Wahlfehler | |
| Die AfD-Klage wurde nun jedoch als unsubstantiiert und damit unzulässig | |
| abgelehnt. Die ganze Wahl müsse nur bei „unerträglichen“ Wahlfehlern | |
| wiederholt werden, so die Richter:innen. Davon könne schon mit Blick auf | |
| den Stadtstaat nicht die Rede sein. Bei der Bundestagswahl komme es aber | |
| ohnehin auf ganz Deutschland an und nicht nur auf Berlin. | |
| Auch die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU war überwiegend erfolglos. Das | |
| Bundesverfassungsgericht hielt an seiner Rechtsprechung fest, dass der | |
| Eingriff in das Wahlergebnis bei der Wahlprüfung so gering wie möglich | |
| bleiben soll. Deshalb könnten nur nachgewiesene Wahlfehler berücksichtigt | |
| werden, bloße Vermutungen über weitere Wahlfehler genügten nicht, so die | |
| Richter:innen. | |
| Als Wahlfehler wertete das Verfassungsgericht insbesondere die mangelhafte | |
| Ausstattung mit Wahlkabinen und Stimmzetteln. Als Indiz hierfür galt eine | |
| Wartezeit von mehr als einer Stunde oder wenn die Stimmabgabe noch nach | |
| 18.30 Uhr stattfand. Keinen Wahlfehler sah das Gericht darin, dass | |
| Wähler:innen nach 18 Uhr bereits die Prognosen des Wahlergebnisses | |
| kannten und dann taktisch wählen konnten. | |
| ## Direktkandidat*innen der Linkspartei sind nicht betroffen | |
| Die Richter:innen stellten fest, dass der Bundestag die Wahlfehler | |
| überwiegend richtig festgestellt hatte. Allerdings hätte er nicht darauf | |
| verzichten dürfen, die Protokolle aus den Wahllokalen auszuwerten. Dies | |
| holten die Verfassungsrichter:innen nach und fanden weitere 25 | |
| Stimmbezirke mit Wahlfehlern. In drei Stimmbezirken war der Bundestag | |
| dagegen zu streng. | |
| Die festgestellten Wahlfehler stuften die Verfassungsrichter:innen | |
| als „mandatsrelevant“ ein, da der SPD ein zusätzliches Bundestagsmandat | |
| zugekommen wäre, wenn sie nur 802 Zweitstimmen mehr erhalten hätte. Es | |
| könne aber nicht ausgeschlossen werden, so das Gericht, dass so viele | |
| Wähler wegen des Wahlchaos auf die Stimmabgabe verzichteten und wieder nach | |
| Hause gingen. | |
| Von den Wahlwiederholungen sind insbesondere die Bezirke Pankow, | |
| Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg | |
| betroffen, nicht jedoch die Wahlkreise Treptow-Köpenick und Lichtenberg, wo | |
| Gregor Gysi und Gesine Lötzsch Direktmandate für die Linke holten. Die 38 | |
| Abgeordneten der Linken (und des abgespalteten „Bündnisses Sahra | |
| Wagenknecht“, BSW) konnten trotz Verfehlens der Fünfprozenthürde 2021 in | |
| den Bundestag einziehen, weil die Linke drei Direktmandate holte. Daran | |
| wird sich nichts ändern. | |
| Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wird die | |
| Wahlwiederholung in Berlin sicher auch nicht haben. Die Ampelkoalition hat | |
| knapp 100 Mandate mehr als die Opposition aus CDU/CSU, AfD und Linke/BSW. | |
| [2][Deutlich größere Auswirkungen hatte das Berliner Wahlchaos für die | |
| Abgeordnetenhauswahl von 2021.] Das Berliner Landesverfassungsgericht | |
| ordnete bereits im November 2022 eine vollständige Wiederholung an. Die | |
| Neuwahl fand im Februar 2023 statt. Die SPD beendete anschließend die | |
| rot-rot-grüne Koalition im Senat und wählte stattdessen Wahlsieger Kai | |
| Wegner von der CDU zum Regierenden Bürgermeister. | |
| 19 Dec 2023 | |
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| [1] /Pannen-Wahl-Berlin-2021/!5883632 | |
| [2] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5895722 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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