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# taz.de -- Entscheid zur Bundestagswahl in Berlin: Wiederholung ist notwendig
> Die Bundestagswahl in Berlin muss in rund einem Viertel der Wahlkreise
> wiederholt werden. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe
> entschieden.
Bild: Na herzlich willkommen: Hinweis auf ein Wahllokal bei der Bundestagswahl …
Karlsruhe dpa/rtr/afp/taz | Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss wegen
zahlreicher Pannen teilweise wiederholt werden. Allerdings nicht in der
gesamten Stadt, sondern nur in etwa einem Viertel der Berliner Wahlbezirke.
Das hat [1][das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe
entschieden]. Es ging damit über einen Beschluss des Bundestags hinaus, der
bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Die
Teilwiederholung muss nun innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
Die Wahl müsse in 455 der insgesamt 2.256 Wahlbezirken und den zugehörigen
Briefwahlbezirken wiederholt werden, sagte die vorsitzende Richterin Doris
König. Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also
mit Erst- und Zweitstimme. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion
im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich. (Az. 2 BvC 4/23)
Die Wahlwiederholung soll am 11. Februar stattfinden. Das kündigte
Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe an. Es seien schon viele
Planungen in Angriff genommen worden, die nun umgesetzt werden könnten.
## Ampel-Mehrheit gilt als nicht gefährdet
Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition gilt als nicht gefährdet, da
die Stimmen aus Berlin das Ergebnis nicht beeinflussen können. Anders sieht
es für die Linke aus. Sie konnte bislang nur durch drei Direktmandate in
den Bundestag einziehen, davon kamen zwei aus Berlin. Würde die Partei bei
der Nachwahl auch nur ein Direktmandat verlieren, wäre sie nicht mehr im
Bundestag vertreten. Denn die Linke hatte bei der Bundestagswahl keine 5
Prozent der Zweitstimmen bekommen.
Der [2][Wahltag war damals in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch
verlaufen]: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel
waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen
oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. An dem Tag war neben der
Bundestagswahl auch die Berliner Abgeordnetenhauswahl und [3][der
Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“] durchgeführt worden.
Zudem hatte der am gleichen Tag abgehaltene Berlin-Marathon zu zahlreichen
Straßensperren geführt, was das Erreichen der Wahllokale erschwert hatte.
Beim Bundestag wurden 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land
Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund
achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter
Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt. Eine „bisher nicht gekannte
Zahl“. Die Wahlfehler könnten dazu geführt haben, dass Menschen nicht von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten.
Im November 2022 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der
Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Wahl teilweise wiederholt
wird. Betroffen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt
sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke gewesen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war der Beschluss aber
rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom
Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig
erklärt habe. Aus Sicht der Unionsfraktion müsste die Wahl folglich in mehr
Wahlbezirken wiederholt werden.
Der letztmögliche Tag für eine Wiederholungswahl wäre der 11. Februar,
hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt. Schon seit
dem Sommer würden aber generell die Voraussetzungen für einen neuen
Urnengang geschaffen. „Landeswahlleitung und Bezirke sind vorbereitet.“
Bei der Verhandlung hatte Bröchler darauf hingewiesen, dass eine Wahl in
der Adventszeit oder rund um Weihnachten und Neujahr ungünstig wäre, weil
es dann etwa an Wahlhelfern fehlen könnte. Die vorsitzende Richterin Doris
König antwortete, der Senat werde versuchen, das beim Grundsatz der
Beschleunigung des Verfahrens zu berücksichtigen.
## Langes Prüfverfahren
Dass überhaupt schon so viel Zeit vergangen ist, hatte Richter Müller mit
dem zweistufigen Prüfverfahren erklärt: Zunächst ist das Sache des
Bundestags, erst später des Verfassungsgerichts. Auch wegen der hohen Zahl
an Einsprüchen sei selbst bei größtmöglicher Beschleunigung kein früherer
Zeitpunkt möglich gewesen, sagte Müller.
Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner
Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen „schwerer
systemischer Mängel“ und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt.
[4][Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt] – mit dem
Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD,
Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.
19 Dec 2023
## LINKS
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
[2] /Bundestagswahl/!5978606
[3] /Enteignungsvolksentscheid-in-Berlin/!5803784
[4] /Schwerpunkt-Wahlen-in-Berlin/!t5106764
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