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# taz.de -- Karlsruher Urteil zur Wahl in Berlin: Mit zweierlei Maß gemessen?
> Eine komplette Wahlwiederholung ordnete das Landesverfassungsgericht
> Berlin an. Karlsruhe genügen 455 Wahlbezirke. Ist das gerecht?
Bild: Doris König, Vizepräsidentin des zweiten Senats des Bundesverfassungsge…
Der große Paukenschlag blieb diesmal aus. Anders als das
Landesverfassungsgericht, das im November 2021 die Berliner [1][Wahlen zum
Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021] für verfassungswidrig erklärt und
eine Wiederholungswahl angeordnet hatte, ließ das Bundesverfassungsgericht
den Hammer hängen. [2][Statt einer kompletten Wahlwiederholung wird es am
11. Februar 2024 in 455 von 2.256 Wahlbezirken eine Nachwahl geben].
Kann man beide Urteile miteinander vergleichen? Formal zunächst nicht.
Während das Berliner Verfassungsgericht darüber zu entscheiden hatte, ob
die Wahl zum Abgeordnetenhaus rechtens war, ging es dem
Bundesverfassungsgericht um die Prüfung der am gleichen Tag stattgefundenen
Bundestagswahl in den Berliner Wahllokalen.
Das Chaos, das den Wahltag vor über zwei Jahren weit über Berlin hinaus
berühmt und auch ziemlich berüchtigt gemacht hat, betraf aber beide Wahlen.
Lange Schlangen vor den Wahllokalen, fehlende Stimmzettel, Stimmabgaben
weit über 18 Uhr hinaus: All das gab es sowohl bei der Berliner
Landtagswahl als auch bei der Bundestagswahl. Dennoch sind zwei Gerichte in
ihrer Bewertung dieses Chaos zu zwei grundverschiedenen Auffassungen mit
unterschiedlichen Konsequenzen gekommen.
Zwar monierten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag, dass
bei der Abgeordnetenhauswahl noch mehr Fehler gemacht worden seien als bei
der Bundestagswahl. Ob das zwangsläufig zu einer Wahlwiederholung hätte
führen müssen, ließen sie offen.
## Könnte Rot-Grün-Rot noch im Amt sein?
Auch die Zurückweisung eines Eilantrags von gut 40 Berliner Politikern und
Politikerinnen gegen die Wahlwiederholung war keine Entscheidung in der
Sache, sondern eine Frage der Zuständigkeit. Bis dato hatte sich Karlsruhe
für Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer für nicht zuständig erklärt. So
war es auch beim Beschluss vom Januar 2023.
Bleibt also die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Für die
einen mag es eine juristische Feinheit sein. Andere fragen sich womöglich,
ob Berlin noch einen rot-grün-roten Senat hätte, wenn nicht das
Landesverfassungsgericht die entscheidende Instanz gewesen wäre, sondern
Karlsruhe.
19 Dec 2023
## LINKS
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin_2021
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Schwerpunkt Wahlen in Berlin
Bundesverfassungsgericht
Abgeordnetenhauswahl 2021
Wahlrecht
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Bundestag
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
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