# taz.de -- Karlsruher Urteil zur Wahl in Berlin: Mit zweierlei Maß gemessen? | |
> Eine komplette Wahlwiederholung ordnete das Landesverfassungsgericht | |
> Berlin an. Karlsruhe genügen 455 Wahlbezirke. Ist das gerecht? | |
Bild: Doris König, Vizepräsidentin des zweiten Senats des Bundesverfassungsge… | |
Der große Paukenschlag blieb diesmal aus. Anders als das | |
Landesverfassungsgericht, das im November 2021 die Berliner [1][Wahlen zum | |
Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021] für verfassungswidrig erklärt und | |
eine Wiederholungswahl angeordnet hatte, ließ das Bundesverfassungsgericht | |
den Hammer hängen. [2][Statt einer kompletten Wahlwiederholung wird es am | |
11. Februar 2024 in 455 von 2.256 Wahlbezirken eine Nachwahl geben]. | |
Kann man beide Urteile miteinander vergleichen? Formal zunächst nicht. | |
Während das Berliner Verfassungsgericht darüber zu entscheiden hatte, ob | |
die Wahl zum Abgeordnetenhaus rechtens war, ging es dem | |
Bundesverfassungsgericht um die Prüfung der am gleichen Tag stattgefundenen | |
Bundestagswahl in den Berliner Wahllokalen. | |
Das Chaos, das den Wahltag vor über zwei Jahren weit über Berlin hinaus | |
berühmt und auch ziemlich berüchtigt gemacht hat, betraf aber beide Wahlen. | |
Lange Schlangen vor den Wahllokalen, fehlende Stimmzettel, Stimmabgaben | |
weit über 18 Uhr hinaus: All das gab es sowohl bei der Berliner | |
Landtagswahl als auch bei der Bundestagswahl. Dennoch sind zwei Gerichte in | |
ihrer Bewertung dieses Chaos zu zwei grundverschiedenen Auffassungen mit | |
unterschiedlichen Konsequenzen gekommen. | |
Zwar monierten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag, dass | |
bei der Abgeordnetenhauswahl noch mehr Fehler gemacht worden seien als bei | |
der Bundestagswahl. Ob das zwangsläufig zu einer Wahlwiederholung hätte | |
führen müssen, ließen sie offen. | |
## Könnte Rot-Grün-Rot noch im Amt sein? | |
Auch die Zurückweisung eines Eilantrags von gut 40 Berliner Politikern und | |
Politikerinnen gegen die Wahlwiederholung war keine Entscheidung in der | |
Sache, sondern eine Frage der Zuständigkeit. Bis dato hatte sich Karlsruhe | |
für Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer für nicht zuständig erklärt. So | |
war es auch beim Beschluss vom Januar 2023. | |
Bleibt also die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Für die | |
einen mag es eine juristische Feinheit sein. Andere fragen sich womöglich, | |
ob Berlin noch einen rot-grün-roten Senat hätte, wenn nicht das | |
Landesverfassungsgericht die entscheidende Instanz gewesen wäre, sondern | |
Karlsruhe. | |
19 Dec 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zum_Abgeordnetenhaus_von_Berlin_2021 | |
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
## AUTOREN | |
Uwe Rada | |
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