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# taz.de -- Berliner Pannenwahl 2021: Noch mehr Wahlwiederholung
> Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Dienstag über eine mögliche
> Wiederholung der Bundestagswahl. Eine Teilwiederholung zeichnet sich ab.
Bild: Das Bundesverfassungsgericht bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe…
Ein Teil der Berliner Bundestagswahl 2021 muss auf jeden Fall wiederholt
werden. Das zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung am
Bundesverfassungsgericht über eine Wahlbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion am
Dienstag ab. Offen ist aber noch, um wie viele Stimmbezirke und Wahlkreise
es geht.
Am 26. September 2021 fanden in Berlin sowohl Bundestagswahlen als auch
Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Die Wahlen waren jedoch schlecht
organisiert. Stimmzettel fehlten oder wurden unzulässig kopiert. Wahllokale
mussten zeitweise geschlossen werden oder blieben unzulässig lange offen.
Gegen die Bundestagswahl in den Berliner Wahlkreisen erhoben mehr als 1.700
Bürger:innen Einsprüche. Selbst der Bundeswahlleiter erhob Widerspruch –
zum ersten Mal in der Geschichte. Der Bundestag entschied daraufhin am 10.
November 2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition, dass in 431 (von 2.256)
Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl wiederholt werden
muss. Der CDU/CSU-Fraktion ging das aber nicht weit genug. Sie verlangt
eine Wahlwiederholung in rund zwei Dritteln aller Stimmbezirke, inklusive
die Wiederholung in sechs von zwölf Wahlkreisen. Hierüber muss nun das
Bundesverfassungsgericht entscheiden.
## Klärung von Grundsatzfragen
Karlsruhe wird den Fall nutzen – das wurde in der Verhandlung deutlich –,
um einige grundsätzliche Fragen der Wahlprüfung zu klären. Ist es
automatisch ein Wahlfehler, wenn Wähler:innen länger als 30 Minuten
warten müssen und deshalb die Gefahr besteht, dass sie wieder nach Hause
gehen – oder gar Fotos der Warteschlangen im Internet posten, die andere
von der Wahl abschrecken? Ist es ein Wahlfehler, wenn wegen der langen
Schlangen noch nach 18 Uhr gewählt wird und die Wähler so schon erste
Prognosen oder gar Hochrechnungen kennen? Die CDU/CSU warf der
Ampelmehrheit vor, dass sie die Fehler gar nicht so genau wissen wollte und
deshalb nicht die Protokolle aller Wahllokale ausgewertet habe. Diesem
Vorwurf wird sich wohl auch das Gericht anschließen.
Bisher galt für die Rechtsfolgen von Wahlfehlern im Bund, dass der Eingriff
in das Wahlergebnis so gering wie möglich bleiben soll. Das hält die
CDU/CSU hier jedoch für unangemessen. In Wahlkreisen mit besonders vielen
Pannen müsse in allen Wahllokalen neu gewählt werden.
Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts sollte bis Dienstagabend
dauern und eventuell am Mittwoch fortgesetzt werden. Das Urteil wird in
einigen Monaten erwartet. Die Wahlwiederholung wird vermutlich im Herbst
stattfinden.
Dabei könnte die Teilwiederholung der Bundestagswahl zwar [1][einigen
Abgeordneten das Mandat] kosten, sie wird jedoch die Mehrheitsverhältnisse
im Bundestag nicht entscheidend verändern. Es ist nicht einmal gesagt, dass
eine möglichst umfassende Wahlwiederholung vor allem der CDU nutzen wird.
Zwar steht die Union derzeit in den Umfragen besser da als 2021, doch bei
einer Teilwiederholungswahl dürfte die Wahlbeteiligung sehr niedrig liegen
und das Ergebnis unberechenbar sein. Vielleicht wandern sogar Berliner
Mandate in andere Bundesländer ab.
Deutlich größere Auswirkungen hatte das Berliner Wahlchaos für die
Abgeordnetenhauswahl von 2021. Bekanntlich ordnete das Berliner
Landesverfassungsgericht bereits im November 2022 eine vollständige
Wiederholung an. Die Neuwahl fand im Februar 2023 statt. Die SPD beendete
anschließend die rot-rot-grüne Koalition im Senat und wählte stattdessen
Wahlsieger Kai Wegner von der CDU zum Regierenden Bürgermeister.
18 Jul 2023
## LINKS
[1] /Wahlrechtsreform-der-Ampelkoalition/!5918772
## AUTOREN
Christian Rath
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Andreas Geisel
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