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# taz.de -- Reform des Wahlrechts: Das Parlament schrumpft
> Der Bundestag beschließt die umstrittene Wahlrechtsreform. Künftig
> umfasst der Bundestag dauerhaft 630 Abgeordnete.
Bild: Abstimmung über die Reform des Bundeswahlgesetzes
Berlin dpa | Der Bundestag hat eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das
Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Der
Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die
erforderliche einfache Mehrheit. Die Union und die Linkspartei sehen sich
durch die Reform benachteiligt und haben jeweils eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht angekündigt.
In der vorausgehenden und abschließenden hitzigen Debatte zur [1][geplanten
Verkleinerung des Bundestags] haben Politiker der Ampel-Parteien der Union
mangelnde Bereitschaft zur Veränderung vorgeworfen. Der innenpolitische
Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, sagte am Freitag vor der
geplanten Abstimmung über die Reform im Bundestag, Ziel des Vorhabens sei
„ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht“.
Das Vorhaben wird von Union und Linkspartei strikt abgelehnt.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab,
die Linke aus dem Parlament zu drängen und „das Existenzrecht der CSU“
infrage zu stellen. „Sie machen hier eine Reform für sich selbst“, um den
„Machtanspruch der Ampel“ zu zementieren, warf er Hartmann vor.
Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der
nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden
soll die Verkleinerung des Parlaments, indem auf Überhang- und
Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine
Aufblähung des Bundestags.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze
im Bundestag erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie
darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür
Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass
ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in
den Bundestag einzieht. Das erzürnt [2][vor allem die CSU].
Zudem soll laut dem Ampel-Entwurf eine strikte Fünfprozentklausel gelten.
Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgte bisher dafür, dass
Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den
Bundestag einzogen, wenn sie zwar unter 5 Prozent lagen, aber mindestens
drei Direktmandate gewannen. Die Linkspartei profitierte davon schon
mehrfach, zuletzt bei der Wahl 2021. Wenn die Klausel gestrichen wird,
könnte das, je nach Wahlergebnis, in Zukunft auch Konsequenzen für die
bayerische Regionalpartei CSU haben.
17 Mar 2023
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