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# taz.de -- Antisemitismus auf Anti-Israel-Demos: Hetze bald öfter strafbar
> Nach antisemitischen Äußerungen auf Anti-Israel-Demos fordern
> Politiker*innen jetzt harte Strafen. Die Rechtslage gibt das auch
> her.
Bild: Hier wurde zur Bombadierung Tel Avivs aufgerufen: Pro-Palästina Demo in …
Freiburg taz | Das deutsche Strafrecht sanktioniert antisemitische Hetze
heute schon in weitgehendem Maße. Eine Verschärfung gegen „beleidigende
Hetze“ ist unabhängig von den Ausschreitungen am Wochenende zusätzlich
geplant. Am Samstag waren auf Demos, die sich gegen Israel wandten,
[1][antisemitische Parolen zu hören.] Anlass für die Demos war der
anhaltende Konflikt zwischen Israel und Palästinensern, [2][der zur Zeit
erneut eskaliert.]
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) forderte nach den Demos vom
Wochenende, mit „voller Härte“ gegen antisemitische Hetze vorzugehen.
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte: „Die Täter müssen die volle Härte des
Gesetzes spüren.“ CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak betonte:
„Antisemitischer Hass ist keine Meinung, sondern eine Straftat.“
Natürlich sind Gewalttaten als Körperverletzung oder Sachbeschädigung
strafbar. Wenn sie aus einer Demonstration heraus begangen wurden, handelt
es sich um Landfriedensbruch. Aber auch Parolen können strafbar sein. Im
Mittelpunkt steht dabei das Delikt der „Volksverhetzung“, das auf eine
Störung des öffentlichen Friedens abzielt und deshalb bei öffentlichen
Handlungen wie Sprechchören auf Versammlungen vorrangig in Betracht kommt.
Die Volksverhetzung ist in Paragraf 130 im Strafgesetzbuch geregelt und
enthält mehrere Unterfälle. So muss mit einer Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis fünf Jahren rechnen, wer gegen bestimmte Gruppen (zum Beispiel
„die Juden“) zum Hass aufstachelt oder zu Gewaltmaßnahmen auffordert. Die
bei Anti-Israel-Demos in London skandierte Aufforderung, jüdische Töchter
zu vergewaltigen, wäre eine derartige Volksverhetzung.
## Neues Delikt „Verhetzende Beleidigung“
Das gleiche Strafmaß droht, wenn eine Gruppe (wie „die Juden“) beschimpft,
böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird und damit gleichzeitig
ihre Menschenwürde angegriffen wird. Das ist vor allem bei der
Gleichsetzung mit Tieren oder Abfall relevant. Weitere Unterfälle der
Volksverhetzung sind die Holocaustleugnung sowie Verharmlosung oder
Billigung der NS-Herrschaft.
Soweit einzelne Personen angegriffen und beschimpft werden, kann eine
Beleidigung oder Verleumdung vorliegen. Hier droht Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder Geldstrafe.
In den kommenden Wochen soll zudem eine Strafbarkeitslücke zwischen
Volksverhetzung und Beleidigung geschlossen werden. Ausgelöst wurde sie
durch eine Vielzahl antisemitischer E-Mails und Briefe, die regelmäßig an
den Zentralrat der Juden oder jüdische Gemeinden geschickt werden. Diese
sind nicht als Volksverhetzung strafbar, weil die Tathandlung nicht
öffentlich ist. Sie werden aber auch nicht als Beleidigung erfasst, weil
niemand persönlich herabgewürdigt wird.
Ein [3][neues Delikt namens „Verhetzende Beleidigung“] soll nun solche
hetzerischen E-Mails, Briefe und Anrufe strafbar machen. Zunächst sollten
hier nur Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal geschützt werden. Die SPD und
der Zentralrat der Juden setzten sich jedoch dafür ein, dass hier auch
Hetze gegen Muslime erfasst wird.
## Flaggen zu verbrennen ist erst seit 2020 strafbar
Ausländische Flaggen auf Demos zu zerstören oder zu beschädigen ist erst
seit Anfang 2020 strafbar. Anlass dieser Strafverschärfung war das
Verbrennen israelischer Flaggen bei Kundgebungen in Berlin.
Sogar erst seit wenigen Wochen gilt es ausdrücklich als strafverschärfend,
wenn eine Straftat „antisemitisch“ motiviert war. Das war allerdings eine
eher symbolische Klarstellung, denn zuvor konnten antisemitische Taten
bereits als „menschenverachtend“ härter bestraft werden.
Verstöße gegen Strafgesetze können zu Geld- und Freiheitsstrafen, aber auch
zur Auflösung von Versammlungen und dem Verbot von Vereinen führen. Im
Einzelfall können sie sogar ausländerrechtliche Folgen wie eine Ausweisung
haben.
17 May 2021
## LINKS
[1] /Pro-Palaestina-Demos-weltweit/!5772473
[2] /Schwerpunkt-Nahost-Konflikt/!t5007999
[3] /Briefe-E-Mails-und-Anrufe/!5765975
## AUTOREN
Christian Rath
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