# taz.de -- Briefe, E-Mails und Anrufe: Besser vor Hetze geschützt | |
> Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch Strafen gegen „verhetzende | |
> Beleidigung“ auf den Weg. Mehr Gruppen sind einbezogen als ursprünglich | |
> geplant. | |
Bild: Besser vor Hass geschützt: Gebet in der Moschee der Islamischen Gemeinde… | |
FREIBURG taz | Die Bundesregierung will die „verhetzende Beleidigung“ unter | |
Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im | |
Kabinett beschlossen werden. Die CDU/CSU ist inzwischen damit | |
einverstanden, dass dabei auch Muslime geschützt werden. | |
Es geht um hetzerische Briefe, E-Mails und Anrufe, die zum Beispiel an den | |
Zentralrat der Juden oder an einzelne Muslime gerichtet sind. Solche | |
Zusendungen oder Anrufe sind nicht als Volksverhetzung strafbar, weil die | |
öffentliche Wirkung fehlt (anders als bei der Verteilung eines Flugblattes | |
oder der Rede auf einer Demo). Auch als Beleidigung können solche | |
Zusendungen und Anrufe nicht bestraft werden, wenn der Empfänger nicht | |
persönlich angesprochen wird oder die angegriffene Gruppe unüberschaubar | |
groß ist. | |
Auf Anregung des [1][Antisemitimus-Beauftragten Felix Klein] will die | |
Bundesregierung nun diese Strafbarkeitslücke schließen. Der neue Paragraf | |
192 a soll die „verhetzende Beleidigung“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren | |
oder mit Geldstrafe bedrohen. | |
Umstritten war monatelang, welche Gruppen in den Schutz dieser Strafnorm | |
einbezogen werden. Die CDU/CSU wollte nur Hetze gegen Gruppen mit | |
NS-Verfolgungsschicksal bestrafen. | |
## Union sorgte erst für Irritation | |
Die SPD wies aber darauf hin, dass dann ausgerechnet Muslime, die derzeit | |
mit am häufigsten Opfer von Nazi-Hetze werden, schutzlos blieben. Nachdem | |
die Position der Union viel Unverständnis erntete und sich auch Josef | |
Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, für einen weiten | |
Anwendungsbereich stark machte, gab die Union nach. Der neue Strafparagraf | |
erfasst nun Angriffe auf Gruppen, die „durch ihre nationale, rassische, | |
religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung | |
oder ihre sexuelle Orientierung bestimmt“ sind. | |
Strafbar macht sich nun, wer eine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder | |
Verleumdung einer dieser Gruppen schriftlich oder mündlich an ein Mitglied | |
einer dieser Gruppen „gelangen lässt“ und dabei die Menschenwürde angreif… | |
Letzteres wäre der Fall, wenn Angehörige dieser Gruppe zum Beispiel mit | |
Tieren oder mit Abfall gleichgesetzt werden. | |
Die Beschlussfassung des neuen Paragrafen kann schnell gehen. Er soll in | |
das Gesetz gegen Feindeslisten aufgenommen werden. Die Bundesregierung wird | |
deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf beschließen, sondern nur eine | |
„Formulierungshilfe“ für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. | |
Das Gesetz könnte im Bundestag dann noch im Mai oder Juni beschlossen | |
werden. | |
Weitere Änderungen am [2][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] plant die | |
Bundesregierung nicht. Insbesondere geht sie nicht auf einen Vorschlag des | |
Bundesrats ein. Die Länderkammer wollte, dass die Verbreitung von Namen und | |
Adressen nicht bereits dann strafbar ist, wenn die Verbreitung „geeignet“ | |
ist, eine Gefahr von Straftaten auzulösen; die Verbreitung sollte dazu vom | |
Täter auch „bestimmt“ sein. | |
12 May 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Felix-Klein-ein-Jahr-nach-dem-Anschlag-in-Halle/!5719001 | |
[2] /Gesetzentwurf-gegen-Drohungen/!5699573 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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