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# taz.de -- Briefe, E-Mails und Anrufe: Besser vor Hetze geschützt
> Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch Strafen gegen „verhetzende
> Beleidigung“ auf den Weg. Mehr Gruppen sind einbezogen als ursprünglich
> geplant.
Bild: Besser vor Hass geschützt: Gebet in der Moschee der Islamischen Gemeinde…
Freiburg taz | Die Bundesregierung will die „verhetzende Beleidigung“ unter
Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im
Kabinett beschlossen werden. Die CDU/CSU ist inzwischen damit
einverstanden, dass dabei auch Muslime geschützt werden.
Es geht um hetzerische Briefe, E-Mails und Anrufe, die zum Beispiel an den
Zentralrat der Juden oder an einzelne Muslime gerichtet sind. Solche
Zusendungen oder Anrufe sind nicht als Volksverhetzung strafbar, weil die
öffentliche Wirkung fehlt (anders als bei der Verteilung eines Flugblattes
oder der Rede auf einer Demo). Auch als Beleidigung können solche
Zusendungen und Anrufe nicht bestraft werden, wenn der Empfänger nicht
persönlich angesprochen wird oder die angegriffene Gruppe unüberschaubar
groß ist.
Auf Anregung des [1][Antisemitimus-Beauftragten Felix Klein] will die
Bundesregierung nun diese Strafbarkeitslücke schließen. Der neue Paragraf
192 a soll die „verhetzende Beleidigung“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bedrohen.
Umstritten war monatelang, welche Gruppen in den Schutz dieser Strafnorm
einbezogen werden. Die CDU/CSU wollte nur Hetze gegen Gruppen mit
NS-Verfolgungsschicksal bestrafen.
## Union sorgte erst für Irritation
Die SPD wies aber darauf hin, dass dann ausgerechnet Muslime, die derzeit
mit am häufigsten Opfer von Nazi-Hetze werden, schutzlos blieben. Nachdem
die Position der Union viel Unverständnis erntete und sich auch Josef
Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, für einen weiten
Anwendungsbereich stark machte, gab die Union nach. Der neue Strafparagraf
erfasst nun Angriffe auf Gruppen, die „durch ihre nationale, rassische,
religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung
oder ihre sexuelle Orientierung bestimmt“ sind.
Strafbar macht sich nun, wer eine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder
Verleumdung einer dieser Gruppen schriftlich oder mündlich an ein Mitglied
einer dieser Gruppen „gelangen lässt“ und dabei die Menschenwürde angreif…
Letzteres wäre der Fall, wenn Angehörige dieser Gruppe zum Beispiel mit
Tieren oder mit Abfall gleichgesetzt werden.
Die Beschlussfassung des neuen Paragrafen kann schnell gehen. Er soll in
das Gesetz gegen Feindeslisten aufgenommen werden. Die Bundesregierung wird
deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf beschließen, sondern nur eine
„Formulierungshilfe“ für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Das Gesetz könnte im Bundestag dann noch im Mai oder Juni beschlossen
werden.
Weitere Änderungen am [2][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] plant die
Bundesregierung nicht. Insbesondere geht sie nicht auf einen Vorschlag des
Bundesrats ein. Die Länderkammer wollte, dass die Verbreitung von Namen und
Adressen nicht bereits dann strafbar ist, wenn die Verbreitung „geeignet“
ist, eine Gefahr von Straftaten auzulösen; die Verbreitung sollte dazu vom
Täter auch „bestimmt“ sein.
12 May 2021
## LINKS
[1] /Felix-Klein-ein-Jahr-nach-dem-Anschlag-in-Halle/!5719001
[2] /Gesetzentwurf-gegen-Drohungen/!5699573
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Hasskriminalität
Antisemitismus
Beleidigung
Gesetzentwurf
Beleidigung
Sexualisierte Gewalt
Hasskriminalität
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