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# taz.de -- Anleitungen zu sexuellem Missbrauch: Neuer Paragraf soll Kinder sch…
> Im Internet kursieren Handbücher, die zu sexualisierter Gewalt an Kindern
> anleiten. Die Justizministerin will Besitz und Verbreitung nun verbieten.
Bild: Mehr Schutz für Kinder: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht währ…
Freiburg taz | Wer Anleitungen zum sexuellen [1][Missbrauch von Kindern]
verbreitet oder abruft, macht sich künftig strafbar. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das
Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen.
Es geht dabei insbesondere um ein englischsprachiges Handbuch, das seit
Jahren vor allem im [2][Darknet] zirkuliert. Ein anonymer Autor oder eine
anonyme Autorin schildert darin, wie man Kontakt zu Kindern herstellt,
diese gefügig macht und wie man die Taten vor der Polizei verschleiert. Das
Handbuch, das immer wieder ergänzt wird, umfasst Medienberichten zufolge
inzwischen mehrere Hundert Seiten.
Bisher war der Besitz und die Verbreitung solcher Missbrauchs-Anleitungen
in Deutschland straflos. Die Koalitionsfraktionen wollen das aber ändern,
weil bei Missbrauchstäter:innen immer wieder solche Anleitungen
gefunden werden. Die Fraktionen hatten deshalb die Bundesjustizministerin
beauftragt, eine Formulierungshilfe zu verfassen. Dieser Entwurf für einen
neuen Paragraf 176e Strafgesetzbuch wurde jetzt im Bundeskabinett
beschlossen.
Künftig soll das Verbreiten und Zugänglichmachen solcher Anleitungen mit
Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Wer die
Anleitung abruft oder besitzt, soll bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine
Geldstrafe erhalten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält das neue
Delikt für quantitativ relevant. Selbst wenn es nur eine einzige Anleitung
gebe, könne diese tausendfach heruntergeladen werden und zu „Tausenden
Strafverfahren“ führen.
## Neuer Strafparagraf geplant
Laut Gesetzentwurf können allerdings auch neutrale Schriften als eine
solche „Anleitung“ geeignet sein. Das Ministerium nennt in der
Gesetzesbegründung als Beispiel „eine medizinische Abhandlung über
Besonderheiten der Geschlechtsorgane eines Kindes“. Wer ein solches
Lehrbuch verbreitet, soll sich allerdings nur dann strafbar machen, wenn er
dabei die Absicht hat, bei anderen die Bereitschaft zum Missbrauch „zu
fördern oder zu wecken“.
Polizist:innen, Staatsanwält:innen und Gutachter:innen, die
Missbrauchsanleitungen besitzen, sollen sich nicht strafbar machen –
solange dies dienstlichen Zwecken dient.
Der Kinderschutzbund begrüßte das Vorhaben der Koalition, gab aber zu
bedenken, dass sich nicht zuletzt Jugendliche strafbar machen könnten.
„Jugendliche bewegen sich teilweise recht sorglos im Netz, laden Dateien
herunter, speichern sie und teilen gelegentlich sehr unbedarft Daten
unterschiedlichster Themen und Inhalte“, heißt es in der Stellungnahme des
Kinderschutzbundes.
Der neue Strafparagraf wird nun von den Koalitionsfraktionen per
Änderungsantrag in den [3][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] eingefügt.
Inhaltlich gibt es zwar keine Verbindung hierzu, aber der Gesetzentwurf
gegen Feindeslisten ist weit gediehen und soll bereits im Mai oder Juni im
Bundestag beschlossen werden.
12 May 2021
## LINKS
[1] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Kinder/!5676871
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sexualisierte Gewalt
Missbrauch
sexueller Missbrauch
Justizministerin
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Gewalt gegen Kinder
Schwerpunkt Rassismus
Kinderpornografie
Schwerpunkt Coronavirus
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