| # taz.de -- Anleitungen zu sexuellem Missbrauch: Neuer Paragraf soll Kinder sch… | |
| > Im Internet kursieren Handbücher, die zu sexualisierter Gewalt an Kindern | |
| > anleiten. Die Justizministerin will Besitz und Verbreitung nun verbieten. | |
| Bild: Mehr Schutz für Kinder: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht währ… | |
| Freiburg taz | Wer Anleitungen zum sexuellen [1][Missbrauch von Kindern] | |
| verbreitet oder abruft, macht sich künftig strafbar. Einen entsprechenden | |
| Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das | |
| Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. | |
| Es geht dabei insbesondere um ein englischsprachiges Handbuch, das seit | |
| Jahren vor allem im [2][Darknet] zirkuliert. Ein anonymer Autor oder eine | |
| anonyme Autorin schildert darin, wie man Kontakt zu Kindern herstellt, | |
| diese gefügig macht und wie man die Taten vor der Polizei verschleiert. Das | |
| Handbuch, das immer wieder ergänzt wird, umfasst Medienberichten zufolge | |
| inzwischen mehrere Hundert Seiten. | |
| Bisher war der Besitz und die Verbreitung solcher Missbrauchs-Anleitungen | |
| in Deutschland straflos. Die Koalitionsfraktionen wollen das aber ändern, | |
| weil bei Missbrauchstäter:innen immer wieder solche Anleitungen | |
| gefunden werden. Die Fraktionen hatten deshalb die Bundesjustizministerin | |
| beauftragt, eine Formulierungshilfe zu verfassen. Dieser Entwurf für einen | |
| neuen Paragraf 176e Strafgesetzbuch wurde jetzt im Bundeskabinett | |
| beschlossen. | |
| Künftig soll das Verbreiten und Zugänglichmachen solcher Anleitungen mit | |
| Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Wer die | |
| Anleitung abruft oder besitzt, soll bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine | |
| Geldstrafe erhalten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält das neue | |
| Delikt für quantitativ relevant. Selbst wenn es nur eine einzige Anleitung | |
| gebe, könne diese tausendfach heruntergeladen werden und zu „Tausenden | |
| Strafverfahren“ führen. | |
| ## Neuer Strafparagraf geplant | |
| Laut Gesetzentwurf können allerdings auch neutrale Schriften als eine | |
| solche „Anleitung“ geeignet sein. Das Ministerium nennt in der | |
| Gesetzesbegründung als Beispiel „eine medizinische Abhandlung über | |
| Besonderheiten der Geschlechtsorgane eines Kindes“. Wer ein solches | |
| Lehrbuch verbreitet, soll sich allerdings nur dann strafbar machen, wenn er | |
| dabei die Absicht hat, bei anderen die Bereitschaft zum Missbrauch „zu | |
| fördern oder zu wecken“. | |
| Polizist:innen, Staatsanwält:innen und Gutachter:innen, die | |
| Missbrauchsanleitungen besitzen, sollen sich nicht strafbar machen – | |
| solange dies dienstlichen Zwecken dient. | |
| Der Kinderschutzbund begrüßte das Vorhaben der Koalition, gab aber zu | |
| bedenken, dass sich nicht zuletzt Jugendliche strafbar machen könnten. | |
| „Jugendliche bewegen sich teilweise recht sorglos im Netz, laden Dateien | |
| herunter, speichern sie und teilen gelegentlich sehr unbedarft Daten | |
| unterschiedlichster Themen und Inhalte“, heißt es in der Stellungnahme des | |
| Kinderschutzbundes. | |
| Der neue Strafparagraf wird nun von den Koalitionsfraktionen per | |
| Änderungsantrag in den [3][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] eingefügt. | |
| Inhaltlich gibt es zwar keine Verbindung hierzu, aber der Gesetzentwurf | |
| gegen Feindeslisten ist weit gediehen und soll bereits im Mai oder Juni im | |
| Bundestag beschlossen werden. | |
| 12 May 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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