# taz.de -- Anleitungen zu sexuellem Missbrauch: Neuer Paragraf soll Kinder sch… | |
> Im Internet kursieren Handbücher, die zu sexualisierter Gewalt an Kindern | |
> anleiten. Die Justizministerin will Besitz und Verbreitung nun verbieten. | |
Bild: Mehr Schutz für Kinder: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht währ… | |
FREIBURG taz | Wer Anleitungen zum sexuellen [1][Missbrauch von Kindern] | |
verbreitet oder abruft, macht sich künftig strafbar. Einen entsprechenden | |
Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das | |
Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. | |
Es geht dabei insbesondere um ein englischsprachiges Handbuch, das seit | |
Jahren vor allem im [2][Darknet] zirkuliert. Ein anonymer Autor oder eine | |
anonyme Autorin schildert darin, wie man Kontakt zu Kindern herstellt, | |
diese gefügig macht und wie man die Taten vor der Polizei verschleiert. Das | |
Handbuch, das immer wieder ergänzt wird, umfasst Medienberichten zufolge | |
inzwischen mehrere Hundert Seiten. | |
Bisher war der Besitz und die Verbreitung solcher Missbrauchs-Anleitungen | |
in Deutschland straflos. Die Koalitionsfraktionen wollen das aber ändern, | |
weil bei Missbrauchstäter:innen immer wieder solche Anleitungen | |
gefunden werden. Die Fraktionen hatten deshalb die Bundesjustizministerin | |
beauftragt, eine Formulierungshilfe zu verfassen. Dieser Entwurf für einen | |
neuen Paragraf 176e Strafgesetzbuch wurde jetzt im Bundeskabinett | |
beschlossen. | |
Künftig soll das Verbreiten und Zugänglichmachen solcher Anleitungen mit | |
Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Wer die | |
Anleitung abruft oder besitzt, soll bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine | |
Geldstrafe erhalten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält das neue | |
Delikt für quantitativ relevant. Selbst wenn es nur eine einzige Anleitung | |
gebe, könne diese tausendfach heruntergeladen werden und zu „Tausenden | |
Strafverfahren“ führen. | |
## Neuer Strafparagraf geplant | |
Laut Gesetzentwurf können allerdings auch neutrale Schriften als eine | |
solche „Anleitung“ geeignet sein. Das Ministerium nennt in der | |
Gesetzesbegründung als Beispiel „eine medizinische Abhandlung über | |
Besonderheiten der Geschlechtsorgane eines Kindes“. Wer ein solches | |
Lehrbuch verbreitet, soll sich allerdings nur dann strafbar machen, wenn er | |
dabei die Absicht hat, bei anderen die Bereitschaft zum Missbrauch „zu | |
fördern oder zu wecken“. | |
Polizist:innen, Staatsanwält:innen und Gutachter:innen, die | |
Missbrauchsanleitungen besitzen, sollen sich nicht strafbar machen – | |
solange dies dienstlichen Zwecken dient. | |
Der Kinderschutzbund begrüßte das Vorhaben der Koalition, gab aber zu | |
bedenken, dass sich nicht zuletzt Jugendliche strafbar machen könnten. | |
„Jugendliche bewegen sich teilweise recht sorglos im Netz, laden Dateien | |
herunter, speichern sie und teilen gelegentlich sehr unbedarft Daten | |
unterschiedlichster Themen und Inhalte“, heißt es in der Stellungnahme des | |
Kinderschutzbundes. | |
Der neue Strafparagraf wird nun von den Koalitionsfraktionen per | |
Änderungsantrag in den [3][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] eingefügt. | |
Inhaltlich gibt es zwar keine Verbindung hierzu, aber der Gesetzentwurf | |
gegen Feindeslisten ist weit gediehen und soll bereits im Mai oder Juni im | |
Bundestag beschlossen werden. | |
12 May 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Kinder/!5676871 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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