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# taz.de -- Prozess wegen Kinderpornografie: Ganz unten
> Zehntausende Fälle landen jedes Jahr bei den Behörden, die meisten
> bleiben unbekannt. Nicht so bei dem Ex-Fußballstar Christoph Metzelder.
Juni 2019: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Therapieauflage
verurteilt das Landgericht Altenburg einen Mann aus Sachsen, der im Darknet
Tausende Bilder und Videos von unter Zehnjährigen heruntergeladen hat.
Zudem hatte er fiktive Verwandte für sexuelle Handlungen in einem Chat
angeboten.
Februar 2020: Das Bad Hersfelder Amtsgericht verurteilt einen 31-jährigen
Mann aus Wildeck zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er hatte
273.000 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Internet
heruntergeladen und teilweise auch verbreitet. Die Fotos und Videos zeigen
teils schwerste Misshandlungen von Kindern.
Meldungen wie diese schaffen es nur dann in die Zeitung, wenn es besonders
unappetitlich wird. Es wäre ja auch kaum Platz für all die anderen Fälle:
Straftaten nach [1][Paragraf 184b] des Strafgesetzbuches (StGB), also
Besitz, Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsabbildungen, auch
Kinderpornografie genannt, werden in Deutschland massenhaft begangen: Mehr
als 25.000 vergleichbare Ermittlungsverfahren nach [2][Paragraf 184 StGB]
wurden allein im Jahr 2019 an deutschen Gerichten durchgeführt.
In vielen Fällen, etwa bei Ersttätern, kommt es gar nicht erst zu einer
öffentlichen Verhandlung: Der Täter bekommt seinen Schuldspruch als
Strafbefehl per Post zugestellt, oft erfährt das dann nicht einmal der
Arbeitgeber. Geschweige denn die Öffentlichkeit.
Da ergötzt sich jemand an sexuellen Darstellungen mit Kindern und kommt so
billig davon? Müsste man Taten dieser Art nicht härter ahnden und vor allem
öffentlich, der Abschreckung wegen und als Signal dafür, dass der
Rechtsstaat den Kinderschutz ernst nimmt?
## Der Ruf nach härteren Strafen
Es ist noch nicht lange her, da sorgte eine Reihe besonders drastischer
Missbrauchsfälle für Schlagzeilen: Auf einem Campingplatz im
nordrhein-westfälischen Lügde wurden zwischen 2008 und 2018 mehr als 40
Kinder von mehreren Männern missbraucht und dabei gefilmt. Einer der
Haupttäter war der Pflegevater eines betroffenen Mädchens.
2019 hoben Polizei und Staatsanwaltschaft in Bergisch Gladbach das größte
bisher bekannte Pädosexuellen-Netzwerk aus, mit mehreren Zehntausenden
Tatverdächtigen im ganzen Bundesgebiet. 2020 schließlich wurden in Münster
knapp ein Dutzend Männer beschuldigt, schweren Missbrauch an eigenen sowie
Stiefkindern begangen und die Taten gefilmt zu haben.
Die öffentliche Empörung über derlei Taten und der Eindruck, dass die
Strafverfolgungsbehörden ihnen nur sehr ungenügend begegnen können, setzte
die Politik unter Zugzwang. Etwas sollte, ja musste geschehen. Von diesen
Gedanken geleitet, hat der Bundestag im März 2021 eine Gesetzesverschärfung
beschlossen.
Ausnahmslos alle Kinderpornografiedelikte gelten künftig als Verbrechen und
müssen somit vor Gericht verhandelt werden: Mindestens ein Jahr Gefängnis
für Herstellung, Verbreitung, Besitz – und das gilt schon ab einem
einschlägigen Bild auf dem Rechner oder Mobiltelefon.
## Der Fall Metzelder
Mit der „stillen Lösung“ ist es also künftig vorbei. Was das im Einzelfall
bedeutet, lässt sich am Urteil gegen Christoph Metzelder zeigen. Am
vergangenen Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den
40-jährigen ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler für die
Verschaffung des Besitzes von kinderpornografischen Schriften an andere
Personen in 26 Fällen und für den Besitz kinderpornografischer Schriften zu
einer [3][zehnmonatigen Haftstrafe] auf Bewährung. Weitere Auflagen wurden
nicht erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die
Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Was das Strafmaß angeht, hat Metzelder Glück: Die neue Gesetzeslage mit
einer Mindeststrafe von zwölf Monaten gilt für sein Verfahren noch nicht.
Verhält er sich in den nächsten zwei Jahren unauffällig, dann muss er
keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen. Auch eine Geldstrafe muss er
nicht zahlen, keine Therapie beginnen. Die große Öffentlichkeit in seinem
Fall, so befindet es die Richterin, sei für ihn Strafe genug.
Öffentlichkeit als Strafe? Genügt das für einen, der drei Frauen Bilder und
Filme geschickt hat, auf denen die Vergewaltigung von unter zehnjährigen
Mädchen zu sehen ist?
## Empörung nach dem Urteil
Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil fallen heftig aus:
Ex-Nationalspieler [4][Lukas Podolski] kritisiert es als „zu lasch“. Das
frühere Model [5][Natascha Ochsenknecht] nennt es einen „Skandal und eine
Katastrophe für die Kinder“. So ziemlich jedeR B-und C-Prominente in
Deutschland äußert Unverständnis oder Abscheu – viele hätten Metzelder ge…
hinter Gittern gesehen. Auf Kampagnenplattformen im Internet ist von „einem
Schlag ins Gesicht“ für Betroffene sexueller Gewalt die Rede.
Am Fall Metzelder lässt sich gut zeigen, welchen Stellenwert
Kinderpornografiedelikte in unserer Gesellschaft haben: Die
Empörungsbereitschaft ist groß, der Ruf nach harten Strafen laut, aber die
Aufmerksamkeitsspanne im Konkreten gering.
Als Christoph Metzelder am Morgen des 29. April pünktlich, sehr aufrecht
und flankiert von Polizeibeamten das Düsseldorfer Gerichtsgebäude betritt,
warten keine Schaulustigen am Eingang. Keine Schmährufe, keine
Solidaritätsbekundungen, kein Andrang auf die aufgrund der
Coronabeschränkungen nur 16 Plätze im Zuschauerraum. Dabei hatte das
Gericht im Vorfeld noch die Sicherheitsvorkehrungen erhöht, aus Sorge vor
Handgreiflichkeiten gegen das ehemalige Fußballidol. Doch da ist nichts.
Die bundesdeutsche Medienlandschaft ist fast vollständig versammelt, das
schon. Auch ein paar professionelle Gerichtsbeobachter sind gekommen, so
wie die ältere Dame aus Leverkusen, die sich seit Jahren keine Verhandlung
in der Region entgehen lässt. Die restliche Öffentlichkeit aber hat zum
Zeitpunkt des Prozessauftaktes ihr Urteil längst gefällt.
Die Vorwürfe gegen den Ex-Fußballprofi sind seit anderthalb Jahren bekannt.
Schon als die Polizei im September 2019 erstmals zur Durchsuchung anrückte,
war die Bild-Zeitung mit vor Ort. Und so spärlich im Lauf der Ermittlungen
die Strafverfolgungsbehörden mit Details umgingen, umso lustvoller
zerkauten alle anderen jede Einzelheit: Metzelders Chatbekanntschaft aus
Hamburg, die zwischenzeitlich selbst als Beschuldigte vor Gericht stand,
weil sie so zögerlich die Polizei eingeschaltet hatte, ließ sich in
verschiedenen Medien über die anzüglichen Nachrichten des Promis und die
von ihm verschickten schlimmen Bilder aus, die sie „zerstört“ hätten.
Die Strategie von Metzelders erstem Anwalt, die Angelegenheit mit einem
Geständnis und Strafbefehl ohne Gerichtsverfahren beizulegen, scheiterte
auch daran, dass niemand ein Interesse an Diskretion hatte. Nicht die
Medien, nicht die Fans, die nach immer neuen Details gierten – und auch
nicht die Staatsanwaltschaft, die klar machte: Ein Verfahren wird diesem
erfolgreichen Prominenten nicht erspart.
## Die Bemühungen des Anwalts
Metzelders zweiter Rechtsbeistand, der gewiefte Kölner Promianwalt
[6][Ulrich Sommer] machte es sich zur Aufgabe, unliebsame Berichterstattung
über den Fall zu unterbinden. Die Zeit musste einen Artikel, in dem die
Hamburger Zeugin aus dem Chat plauderte, aus dem Netz nehmen; die Stadt
Düsseldorf wurde dazu verpflichtet, in einer Sitzung den Tagesordnungspunkt
Metzelder-Verfahren zu streichen. Sommer bemühte sich darum, die Stimmung
im Sinne seines Mandanten zu drehen – was aber nur halb erfolgreich war.
Der Anwalt gab Interviews: Mal raunte er, die Zeugin sei eine von Dritten
gesteuerte Provokateurin und sein Mandant „Spielball höherer Interessen“.
Mal schwadronierte er in einem RTL-Interview von „attraktiven, jungen
Frauen, die Sie und ich genauso attraktiv finden würden“, ganz so, als säße
hier eine scheinheilige Öffentlichkeit über Fotos blonder Teenies zu
Gericht und nicht über Kinder. Metzelder selbst schwieg – und ließ
höchstens durch Sommer ausrichten, dass er sich nicht einmal mehr zum
Brötchenholen zu gehen traue.
Die vielen juristischen Wendungen, Indiskretionen und Spekulationen machten
die lange Zeit vom Bekanntwerden der Vorwürfe bis zum Prozessauftakt zum
Fortsetzungsspektakel – eine Art öffentlich betreutes „Stirb langsam“. W…
sich nach und nach Fans, Freunde, Geschäftspartner und Arbeitgeber von ihm
abwandten, das schildert Metzelder in seinem selbstbewusst vorgetragenen
Eingangsstatement selbst: Der 3. September 2019 sei eine Zäsur gewesen,
sagt der ehemalige Darling der Sportwelt über den Tag, als Fahnder des
Landeskriminalsamts Hamburg in der Sportschule in Hennef erschienen, sein
Handy konfiszierten und seine Privat- und Geschäftsräume durchsuchten.
Sein Vertrag als Fernseh-Fußballexperte: ruhend. Seine Tätigkeit in der
Sportmarketingagentur: vorbei. Die Christoph-Metzelder-Stiftung, die
benachteiligte Kinder und Jugendliche beim Start ins Berufsleben
unterstützt, arbeitet jetzt unter anderem Namen weiter – ohne ihn. Er lebe
mittlerweile sehr zurückgezogen und habe kein Einkommen, schildert
Metzelder. Tiefer kann man kaum fallen.
## Der tiefe Fall
In Metzelders Fall geht es besonders tief bergab. Denn lange schien im
Leben dieses am 5. November 1980 im Nordruhrgebietsstädtchen Haltern am See
geborenen Jungen alles nur nach oben zu gehen. In seiner Einlassung vor
Gericht klingt durchaus Stolz durch, wenn er im Schnelldurchlauf sein Leben
rekapituliert. Bürgerliches Vorzeigeelternhaus, Einserabitur, dann eine
steile Fußballerkarriere: Profivertrag mit Borussia Dortmund als
Verteidiger, 2002 Deutscher Meister. Wechsel zu Real Madrid, 2008 spanische
Meisterschaft, weiter zum FC Schalke 04, 2011 der DFB-Pokal. Metzelder
wurde Teil der Deutschen Nationalmannschaft, die 2002 Vizeweltmeister
wurde.
Doch Metzelder war nicht nur ein glänzender Sportler, er wusste sich auch
in der Gesellschaft zu bewegen. Engagierte sich in der CDU, unterhielt
beste Beziehungen zu Angela Merkel und Ursula von der Leyen. Seine Nähe zur
Macht lässt er vor Gericht aus, wohl aber erwähnt er seine elfjährige
Tochter und hebt sein bürgerschaftliches Engagement hervor: für seinen
Heimatverein TuS Haltern und immer wieder für benachteiligte oder in Not
geratene Kinder, für das er mehrfach ausgezeichnet wurde. Was er weglässt,
ist sein Engagement als „Schutzengel“ in der Aktion Roter Keil, die gegen
Kinderprostitution aktiv ist.
Schutzengel. Ausgerechnet. Und so jemand schickt erwachsenen Frauen, mit
denen er chattet und flirtet, Bilder, auf denen Kinder vergewaltigt werden?
Um die Schwere dieses Falls besser beurteilen zu können, muss man nicht
selbst die Bilder und Videos gesehen haben, die Staatsanwaltschaft,
Richterin und Verteidiger in Saal E.116 unter Ausschluss der Öffentlichkeit
sichten.
Zur Einordnung genügt die Anklage, die von Staatsanwältin Kathrin Radtke
zum Auftakt mit monotoner Stimme verlesen wird. Da ist die Rede von
Bildern, auf denen ein unter zehnjähriges Mädchen zu sehen ist, dem ein
Erwachsener ins Gesicht ejakuliert. Oder ein Mädchen, das von einem
Erwachsenen penetriert wird. Aus Versehen findet man solche Bilder nicht,
auch wenn Metzelder betont, sie aus dem frei zugänglichen Internet besorgt
zu haben. Und sie gehören auch nicht jenem Graubereich an, der, zumindest
nach alter Gesetzeslage, formal verboten, aber gesellschaftlich und vor
Gericht als minder schwer gesehen wird. Auf diesen Bildern sind echte
Kinder zu sehen, die vergewaltigt werden. Und Metzelder benutzte diese
Bilder offensichtlich zu seiner Erregung.
Diese bürgerliche Rechtschaffenheit und diese abwegigen sexuellen Fantasien
– wie passt das zusammen? In Saal E.116 lässt sich darauf keine Antwort
finden, denn über moralische Fragen befindet Richterin Astrid Stammerjohann
nicht. Hier geht es ganz konkret und kleinteilig um die Frage, was
Metzelder konkret nachgewiesen werden kann: Die Äußerungen im Chat, die
verschickten Bilder und Videos. Und was nicht: Von dem Besitz von 287
Dateien in der Anklage bleiben vor Gericht nur 18 übrig, eine
vergleichsweise kleine Zahl. Die Richterin stellt im Fall eines
Geständnisses eine Bewährungsstrafe von zehn bis zwölf Monaten in Aussicht.
Als der Angeklagte dann ein Teilgeständnis ablegt, ist ihm wichtig
klarzustellen, dass er nicht pädophil sei. Er habe aus eigener Initiative
einen Therapeuten aufgesucht, der ihm aber bestätigt habe, keine „tieferen
Neigungen“ zu besitzen. Er sei auch nie im Darknet unterwegs gewesen oder
in einschlägigen Foren, und zu keinem Zeitpunkt habe er echte Übergriffe
auf Kinder geplant. Ihm sei es lediglich um den Reiz der gemeinsamen
Grenzüberschreitung mit seinen Chatpartnerinnen gegangen, den „Austausch
von Extremfantasien“ in einer ausschließlich digitalen Parallelwelt.
Metzelder spricht auch vom Leid, das hinter diesen Bildern steckt. Er
spricht davon, all seine Ehrungen zurückgeben zu wollen. Und er bittet, mit
zunehmend brüchiger Stimme und Tränen in den Augen, um Vergebung: die Opfer
sexualisierter Gewalt, die Öffentlichkeit. Um dann zu schließen: „Damit
werde ich den Rest meines Lebens als Teil dieser Gesellschaft leben
müssen.“ Das klingt, wie viele seiner Äußerungen an diesem Tag, merkwürdig
trotzig. Fast wie eine Warnung: Ich bleibe Teil dieser Gesellschaft, ob ihr
mich wollt oder nicht.
Es ist ein ambivalenter Auftritt: Hier steht ein Mann, dem auch das Gericht
seine Reue abnimmt. Aber hier steht auch ein Prominenter, der sich über die
Maßen gesellschaftlich geächtet fühlt: Als sein Verteidiger Heiko Klatt
eine „mittelalterliche Hexenjagd“ durch die Medien beklagt, strafft sich
Metzelder und blickt über seine schwarze FFP2-Maske hinweg zornig in
Richtung Presse. Ist der öffentliche Auftritt vor Gericht also Strafe
genug? Die Verlesung der hässlichen Details vor Publikum, das
Blitzlichtgewitter, das Geständnis vor aller Augen – reicht all das aus, um
jemanden, der Missbrauchsabbildungen teilt, davon abzuhalten, es wieder zu
tun?
Metzelder ist auf absehbare Zeit gesellschaftlich erledigt, dafür hat die
Öffentlichkeit gesorgt. Doch er verlässt das Gericht als freier Mann, und
ob er die Untiefen seiner sexuellen Fantasien jemals aufarbeitet, bleibt
ihm selbst überlassen. Wenn künftig also alle ähnlich gelagerten Fälle
öffentlich verhandelt werden, stellt sich die Frage, ob der Aufwand einer
Hauptverhandlung wirklich zu mehr Gerechtigkeit führt. Oder ob die
öffentliche Empörung angesichts bald sehr vieler Hauptverhandlungen nach
Paragraf 184b bald erlahmt. Dann blieben immer noch die härteren Strafen.
Und die sind mehr als ein Signal: Eine Studie aus der Schweiz zeigte, dass
sich Repression lohnt. Die meisten Ersttäter, die verurteilt wurden, traten
danach nicht mehr vor Gericht in Erscheinung.
3 May 2021
## LINKS
[1] https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
[2] https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
[3] /Prozess-wegen-Kinderpornografie/!5769196
[4] https://www.welt.de/sport/article230761473/Christoph-Metzelder-Kein-Verstae…
[5] https://www.bluewin.ch/de/sport/fussball/medien-und-prominente-toben-nach-m…
[6] http://www.dr-sommer.de/
## AUTOREN
Nina Apin
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