| # taz.de -- Briefe, E-Mails und Anrufe: Besser vor Hetze geschützt | |
| > Das Bundeskabinett bringt am Mittwoch Strafen gegen „verhetzende | |
| > Beleidigung“ auf den Weg. Mehr Gruppen sind einbezogen als ursprünglich | |
| > geplant. | |
| Bild: Besser vor Hass geschützt: Gebet in der Moschee der Islamischen Gemeinde… | |
| Freiburg taz | Die Bundesregierung will die „verhetzende Beleidigung“ unter | |
| Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im | |
| Kabinett beschlossen werden. Die CDU/CSU ist inzwischen damit | |
| einverstanden, dass dabei auch Muslime geschützt werden. | |
| Es geht um hetzerische Briefe, E-Mails und Anrufe, die zum Beispiel an den | |
| Zentralrat der Juden oder an einzelne Muslime gerichtet sind. Solche | |
| Zusendungen oder Anrufe sind nicht als Volksverhetzung strafbar, weil die | |
| öffentliche Wirkung fehlt (anders als bei der Verteilung eines Flugblattes | |
| oder der Rede auf einer Demo). Auch als Beleidigung können solche | |
| Zusendungen und Anrufe nicht bestraft werden, wenn der Empfänger nicht | |
| persönlich angesprochen wird oder die angegriffene Gruppe unüberschaubar | |
| groß ist. | |
| Auf Anregung des [1][Antisemitimus-Beauftragten Felix Klein] will die | |
| Bundesregierung nun diese Strafbarkeitslücke schließen. Der neue Paragraf | |
| 192 a soll die „verhetzende Beleidigung“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren | |
| oder mit Geldstrafe bedrohen. | |
| Umstritten war monatelang, welche Gruppen in den Schutz dieser Strafnorm | |
| einbezogen werden. Die CDU/CSU wollte nur Hetze gegen Gruppen mit | |
| NS-Verfolgungsschicksal bestrafen. | |
| ## Union sorgte erst für Irritation | |
| Die SPD wies aber darauf hin, dass dann ausgerechnet Muslime, die derzeit | |
| mit am häufigsten Opfer von Nazi-Hetze werden, schutzlos blieben. Nachdem | |
| die Position der Union viel Unverständnis erntete und sich auch Josef | |
| Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, für einen weiten | |
| Anwendungsbereich stark machte, gab die Union nach. Der neue Strafparagraf | |
| erfasst nun Angriffe auf Gruppen, die „durch ihre nationale, rassische, | |
| religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung | |
| oder ihre sexuelle Orientierung bestimmt“ sind. | |
| Strafbar macht sich nun, wer eine Beschimpfung, Verächtlichmachung oder | |
| Verleumdung einer dieser Gruppen schriftlich oder mündlich an ein Mitglied | |
| einer dieser Gruppen „gelangen lässt“ und dabei die Menschenwürde angreif… | |
| Letzteres wäre der Fall, wenn Angehörige dieser Gruppe zum Beispiel mit | |
| Tieren oder mit Abfall gleichgesetzt werden. | |
| Die Beschlussfassung des neuen Paragrafen kann schnell gehen. Er soll in | |
| das Gesetz gegen Feindeslisten aufgenommen werden. Die Bundesregierung wird | |
| deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf beschließen, sondern nur eine | |
| „Formulierungshilfe“ für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. | |
| Das Gesetz könnte im Bundestag dann noch im Mai oder Juni beschlossen | |
| werden. | |
| Weitere Änderungen am [2][Gesetzentwurf gegen Feindeslisten] plant die | |
| Bundesregierung nicht. Insbesondere geht sie nicht auf einen Vorschlag des | |
| Bundesrats ein. Die Länderkammer wollte, dass die Verbreitung von Namen und | |
| Adressen nicht bereits dann strafbar ist, wenn die Verbreitung „geeignet“ | |
| ist, eine Gefahr von Straftaten auzulösen; die Verbreitung sollte dazu vom | |
| Täter auch „bestimmt“ sein. | |
| 12 May 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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