# taz.de -- Anklage wegen „verhetzender Beleidigung“: Geldstrafe für Antis… | |
> Eine 73-Jährige hat die Intendantin der Staatsoper Hannover antisemitisch | |
> beleidigt. Jetzt muss sie 1.200 Euro zahlen. | |
Bild: Beschimpfungen per E-Mail – Heidemarie M. ist wohl nicht nur mit dem Op… | |
HANNOVER taz | Die 73-jährige Heidemarie M. nutzte das Kontaktformular der | |
Staatsoper Hannover, um ihre Hasstirade loszuwerden. In einer langen E-Mail | |
schimpfte sie im November 2022 erst über die Qualität des Programms – | |
[1][um dann der Intendantin Laura Berman] die Schuld daran zu geben und | |
dies mit deren jüdischer Herkunft in Verbindung zu bringen. Berman | |
erstattete nach Rücksprache mit ihrem Team Anzeige. | |
Das Amtsgericht Hannover zitiert die Angeklagte in seiner Pressemitteilung | |
zum Verfahren nur auszugsweise, aber das reicht schon, um sich ein Bild der | |
Tonart zu machen: Hitler sei „zu human zu Leuten dieser Sorte gewesen“, | |
steht da, es handele sich um „ekelhaftes und krankes und | |
menschenverachtendes Gesindel, was menschlicher Sondermüll ist und entsorgt | |
gehört“. | |
Dafür kassierte die 73-Jährige einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von | |
30 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt also 1.200 Euro wegen „verhetzender | |
Beleidigung“. Gegen den legte Heidemarie M. zunächst Widerspruch ein. Fast | |
wäre es deshalb am Donnerstag zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen. | |
Doch kurz vor dem Termin zieht sie zurück, der Strafbefehl wird | |
rechtskräftig. | |
Der [2][Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ ist relativ neu], | |
der Paragraf [3][192a des Strafgesetzbuch]es gilt erst seit September 2021. | |
Er sollte eine Lücke schließen, die daraus entstand, dass der Vorwurf der | |
Volksverhetzung oft nicht greift, wenn Herabwürdigungen dieser Art | |
persönlich oder nur im kleinen Kreis geäußert werden. Volksverhetzung setzt | |
nämlich eine Störung des öffentlichen Friedens voraus. | |
## Ein bitterer Beigeschmack bleibt | |
Ein Bestrafung als persönliche Beleidigung hat andere Hürden: Sie setzt zum | |
Beispiel eine persönliche Betroffenheit (nicht bloß als Teil einer | |
abstrakten Gruppe) und eine rasche Anzeige voraus. Außerdem liegt gerade | |
bei Personen des öffentlichen Lebens die Messlatte dessen, [4][was als | |
zulässige Meinungsäußerung durchgeht, bei einigen Gerichten sehr hoch]. | |
Für Berman gab es schnell Solidaritätsbekundungen aus der Stadt. Aber ein | |
bitterer Beigeschmack bleibt: Erst [5][die Hundekot-Affäre um Ballettchef | |
Goecke] und nun dies – Berman wäre sicher lieber mit künstlerischen | |
Leistungen im Gedächtnis geblieben. Ihr Vertrag endet 2025, vorzeitig und | |
auf eigenen Wunsch. Mit diesen hässlichen Dramen soll das aber nichts zu | |
tun haben. | |
18 Aug 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Politisches-Zeichen-an-der-Staatsoper/!5844685 | |
[2] /Briefe-E-Mails-und-Anrufe/!5765975 | |
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__192a.html | |
[4] /Renate-Kuenast-und-Internet-Beleidigungen/!5829723 | |
[5] /Hundekot-Attacke-am-Staatstheater-Hannover/!5912885 | |
## AUTOREN | |
Nadine Conti | |
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