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# taz.de -- Anklage wegen „verhetzender Beleidigung“: Geldstrafe für Antis…
> Eine 73-Jährige hat die Intendantin der Staatsoper Hannover antisemitisch
> beleidigt. Jetzt muss sie 1.200 Euro zahlen.
Bild: Beschimpfungen per E-Mail – Heidemarie M. ist wohl nicht nur mit dem Op…
Hannover taz | Die 73-jährige Heidemarie M. nutzte das Kontaktformular der
Staatsoper Hannover, um ihre Hasstirade loszuwerden. In einer langen E-Mail
schimpfte sie im November 2022 erst über die Qualität des Programms –
[1][um dann der Intendantin Laura Berman] die Schuld daran zu geben und
dies mit deren jüdischer Herkunft in Verbindung zu bringen. Berman
erstattete nach Rücksprache mit ihrem Team Anzeige.
Das Amtsgericht Hannover zitiert die Angeklagte in seiner Pressemitteilung
zum Verfahren nur auszugsweise, aber das reicht schon, um sich ein Bild der
Tonart zu machen: Hitler sei „zu human zu Leuten dieser Sorte gewesen“,
steht da, es handele sich um „ekelhaftes und krankes und
menschenverachtendes Gesindel, was menschlicher Sondermüll ist und entsorgt
gehört“.
Dafür kassierte die 73-Jährige einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von
30 Tagessätzen à 40 Euro, insgesamt also 1.200 Euro wegen „verhetzender
Beleidigung“. Gegen den legte Heidemarie M. zunächst Widerspruch ein. Fast
wäre es deshalb am Donnerstag zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.
Doch kurz vor dem Termin zieht sie zurück, der Strafbefehl wird
rechtskräftig.
Der [2][Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ ist relativ neu],
der Paragraf [3][192a des Strafgesetzbuch]es gilt erst seit September 2021.
Er sollte eine Lücke schließen, die daraus entstand, dass der Vorwurf der
Volksverhetzung oft nicht greift, wenn Herabwürdigungen dieser Art
persönlich oder nur im kleinen Kreis geäußert werden. Volksverhetzung setzt
nämlich eine Störung des öffentlichen Friedens voraus.
## Ein bitterer Beigeschmack bleibt
Ein Bestrafung als persönliche Beleidigung hat andere Hürden: Sie setzt zum
Beispiel eine persönliche Betroffenheit (nicht bloß als Teil einer
abstrakten Gruppe) und eine rasche Anzeige voraus. Außerdem liegt gerade
bei Personen des öffentlichen Lebens die Messlatte dessen, [4][was als
zulässige Meinungsäußerung durchgeht, bei einigen Gerichten sehr hoch].
Für Berman gab es schnell Solidaritätsbekundungen aus der Stadt. Aber ein
bitterer Beigeschmack bleibt: Erst [5][die Hundekot-Affäre um Ballettchef
Goecke] und nun dies – Berman wäre sicher lieber mit künstlerischen
Leistungen im Gedächtnis geblieben. Ihr Vertrag endet 2025, vorzeitig und
auf eigenen Wunsch. Mit diesen hässlichen Dramen soll das aber nichts zu
tun haben.
18 Aug 2023
## LINKS
[1] /Politisches-Zeichen-an-der-Staatsoper/!5844685
[2] /Briefe-E-Mails-und-Anrufe/!5765975
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__192a.html
[4] /Renate-Kuenast-und-Internet-Beleidigungen/!5829723
[5] /Hundekot-Attacke-am-Staatstheater-Hannover/!5912885
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Beleidigung
Antisemitismus
Oper
Strafanzeige
Strafverfolgung
Strafprozess
Strafrecht
Hetze
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Schwerpunkt Rassismus
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