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# taz.de -- Antisemitismus und Strafrecht: Komplexe Abgrenzungen
> Wenn es um Israel geht, ist wenig einfach und eindeutig. Das sollte auch
> die Berliner Polizei bei ihren Ermittlungen berücksichtigen.
Bild: Kritik an der israelischen Regierungspolitik ist erlaubt, antisemitische …
Kritik an der [1][israelischen Regierungspolitik] ist erlaubt,
antisemitische Hetze ist verboten. Das ist weitgehender politischer Konsens
in Deutschland. Allerdings ist die Grenze oft schwer zu bestimmen.
Polizei und Justiz sollten sich daher auf eindeutige Fälle konzentrieren.
[2][Es gibt leider genug und viel zu viele.] Wer sich vor einer Synagoge
versammelt und „Scheißjuden“ brüllt, kann sich nicht darauf berufen, dass
er eigentlich die Politik von Israels Ministerpräsdent Netanjahu anprangern
wollte.
Wer aber vor der israelischen Botschaft „Kindermörder Israel“ skandiert,
ist Teil des politischen Diskurses zur Gewalteskalation in Nahost. Die
Meinungsfreiheit schützt auch widerwärtige, extrem einseitige, dumme und
polemische Äußerungen.
Dass die Abgrenzung rechtspolitisch und in der Praxis komplex ist, zeigt
das Beispiel der Flaggenverbrennung, die in Deutschland erst seit einem
Jahr strafbar ist. Eigentlich drückt das Verbrennen einer ausländischen
Flagge die Kritik an diesem Staat aus, zwar zugespitzt und aggressiv, aber
die Flagge ist eigentlich eindeutig ein staatliches Symbol.
## Arabische Israelis Bürger zweiter Klasse
Allerdings enthält die israelische Flagge mit dem Davidstern auch ein
Symbol für das Judentum. Und das Verbrennen dieser Flagge kann in seiner
zerstörerischen Symbolik leicht auch als Verneinung des Existenzrechts
Israels verstanden werden.
Zugleich ist die Definition Israels als „jüdischer Staat“ aber auch eine
politische Entscheidung, die in ihrer derzeitigen Ausgestaltung arabische
Israelis zu Bürgern zweiter Klasse macht und deshalb auch kritisierbar sein
muss. Dass sich Deutschland zum Existenzrecht Israels bekennt, ist wegen
der übergroßen Schuld des Holocaust selbstverständlich.
Aber es ist auch bequem, dasselbe von Palästinensern (und ihren
Sympathisanten) zu verlangen, für die die Gründung und Expansion des
Staates Israel durchaus dramatische Folgen hatte. Wenn es um Israel geht,
ist wenig einfach und eindeutig. Das sollte die Berliner Polizei
berücksichtigen, wenn sie gegen „israelfeindliche Parolen“ vorgeht.
18 May 2021
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Palästina
Israel
Antisemitismus
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Antisemitismus
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Berlin-Neukölln
Antisemitismus
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