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# taz.de -- Supermärkte werden Rücknahmestellen: Mit dem Elektroschrott zu Al…
> Ob alte Rasierer oder E-Zahnbürsten: Verbraucher können Elektroschrott
> künftig ohne Kassenzettel auch in Supermärkten und Discountern abgeben.
Bild: Im Keller, auf dem Dachboden, am Wegesrand: Viele wissen nicht, wohin mit…
Berlin taz | Der kaputte Rasierer, die ausrangierte elektrische Zahnbürste
oder die alte Waschmaschine: Mit der Zeit häuft sich in jedem Haushalt viel
Schrott an. Manches landet auf dem Speicher, manches in der Mülltonne. Die
Folge: Die Entsorgung läuft schief, das Recycling klappt zu selten.
2018 – es sind die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts – kamen
in den [1][Sammelstellen insgesamt zwar 853.000 Tonnen Elektro- und
Elektronikgerät]e zusammen. Das sind rund 10,3 Kilogramm pro Kopf. Das hört
sich viel an, [2][doch die Sammelquote liegt laut Umweltbundesamt nur bei
43 Prozent]. Die EU fordert aber schon seit 2019 mehr: 65 Prozent. Darum
sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte nun auch im
Supermarkt und Discounter zurückgeben können. Kassenzettel nicht nötig.
Am Donnerstagabend entschied über die entsprechende Gesetzesänderung der
Bundestag. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte: „Je mehr
Sammelstellen wir haben, desto weniger Geräte enden in der Restmülltonne
oder werden illegal vermarktet.“ Was heißt das genau?
So sieht die Rücknahmepflicht aus:
Supermärkte und Discounter müssen in jedem Fall Geräte bis zu einer
Kantenlänge von 25 Zentimetern zurücknehmen, den Rasierer, die
Taschenlampe, das Smartphone zum Beispiel, auch wenn diese woanders gekauft
wurden. Für größere Geräte gilt indes: Die Kunden müssen sich ein neues,
vergleichbares Gerät kaufen, um das alte kostenlos bei dem Händler abgeben
zu können. Das kann zum Beispiel ein Fernseher sein, den der Supermarkt in
einem Aktionsangebot verkauft.
Das galt bisher:
Alles, was mit einem Akku, einer Batterie, einem Stromkabel betrieben wird,
hat im Restmüll nichts zu suchen, auch nicht in der gelben Tonne oder dem
gelben Sack. Elektrogeräte müssen extra entsorgt werden, machen nur nicht
alle. Um Bürgerinnen und Bürgern den Weg zum Wertstoffhof zu ersparen,
wurden bereits 2016 Geschäfte, die eine Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern haben, verpflichtet, alte
Geräte zurücknehmen. Auch Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche
von 400 Quadratmetern müssen dies tun.
Letzteres wissen viele Verbraucherinnen und Verbraucher bisher aber
offenbar nicht. Zumindest sollen die Internetkaufhäuser künftig Kunden, die
ein neues Gerät kaufen, immer fragen, ob sie das alte kostenlos
zurückschicken wollen beziehungsweise der Lieferdienst es mitnehmen soll.
Diese Läden sind ausgenommen:
Für kleinere Filialen, solchen mit weniger als 800 Quadratmetern, gelten
die neuen Regelungen nicht. Auch Läden, die nie Elektrogeräte anbieten,
sind ausgenommen. Die allermeisten Supermärkte allerdings bieten
Elektrogeräte immer mal wieder als Aktionsware an.
Lücken, die das Gesetz nicht schließt:
Am besten wäre freilich, wenn erst gar nicht so viel Schrott entstünde und
die Geräte ein längeres Leben hätten, sagt Bettina Hoffmann,
Grünen-Fraktionssprecherin für Umweltpolitik. Ihr reicht die Neuregelung
darum nicht. Sie fordert zum Beispiel eine „Verdoppelung der
Gewährleistungsfrist von zwei auf vier Jahre“. Auch plädiert sie für ein
Pfand in Höhe von 25 Euro auf Smartphones und Tablets.
Die neue Regelung, die die Rückgabe von alten Elektrogeräten einfacher
machen soll, muss noch den Bundesrat passieren. Sie soll am 1. Januar 2022
in Kraft treten – mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten für die
Händler.
16 Apr 2021
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## AUTOREN
Hanna Gersmann
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