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# taz.de -- Ressourcenschonung 2022: Kommt nicht mehr in die Tüte
> Das neue Jahr bringt neue Abfallgesetze: Ab Januar sind
> Plastik-Einwegtüten verboten, ab Juli müssen Discounter kleine
> Elektrogeräte zurücknehmen.
Bild: Die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten soll einfacher werden
Berlin taz | Das Einfachste zuerst: Ja, auch dieses Jahr muss der
Weihnachtsbaum vollständig abgeschmückt werden, bevor er dem örtlichen
Entsorger überlassen wird. Der wird ihn als Hackschnitzel verbrennen,
kompostieren oder den Elefanten zum Fraß vorwerfen. In Sachen Müll und
Weihnachtsbaum gibt’s also keine Neuigkeiten – für Plastikbeutel und
Elektroaltgeräte schon.
Einkaufstüten aus Plastik mit einer Wandstärke von weniger als 50
Mikrometern sind ab Samstag verboten, egal, ob sie aus Erdöl, Mais oder
Zuckerrohr bestehen. Als klassisches Wegwerfprodukt würden die Tragehilfen
im Schnitt nur 20 Minuten genutzt. Das sei Ressourcenverschwendung,
begründete das Bundesumweltministerium das Verbot. Erlaubt bleiben die sehr
dünnen Tütchen, die Supermärkte in der Gemüseabteilung anbieten, sowie
stabile, wiederverwendbare Tüten.
Die Deutsche Umwelthilfe, die sich jahrelang für das Verbot eingesetzt
hatte, lobt es als ersten Schritt, rät Verbraucher:innen aber, nun
nicht auf Einweg-Papiertüten auszuweichen: Auch deren Herstellung
verbrauche „viel Wasser, Energie und Chemikalien“, sagt der für die
Kreislaufwirtschaft zuständige DUH-Experte Thomas Fischer.
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb von Einwegtüten generell
die Finger lassen – egal aus welchem Material – und konsequent auf Mehrweg
setzen“, so Fischer.
Auch die Grünen-Politikerin Bettina Hoffmann sah den Verbotsbeschluss des
Bundestags im November 2020 nur als „allerersten Schritt hin zu mehr
Müllvermeidung“. Was nach wie vor fehle, sei eine „konsequente
Abfallvermeidungspolitik und eine echte Mehrwegstrategie“, befand die
damalige Oppositionspolitikerin, die inzwischen mit Ministerin Steffi Lemke
(ebenfalls Grüne) als Staatssekretärin ins Umweltministerium eingezogen
ist.
## Handel muss informieren
Von den Forderungen von 2020 – verbindliche Vermeidungsziele für
Verpackungsmüll, ein gesetzlicher Vorrang von Mehrweg auch für
Versandverpackungen und Lebensmittelverpackungen sowie eine konsequente
Umsetzung der EU-Plastiksteuer in Deutschland – [1][haben es einige in den
Koalitionsvertrag geschafft]. Dort heißt es, die Ampel wolle die
Abfallvermeidung „durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte
Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen“
stärken. Ressourcenschonende und recyclingfreundliche Verpackungen sollen
mit einem Fondsmodell befördert werden. Die Plastiksteuer taucht nicht mehr
auf.
Dafür hat die Ampel Elektrogeräte im Visier: „Wir etablieren ein
Anreizsystem um bestimmte Elektrogeräte und gefährliche
Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der
Kreislaufwirtschaft zuzuführen“, verspricht sie im Koalitionsvertrag. Die
Vorgängerregierung hat den Verbraucher:innen schon mal die Rückgabe von
Elektrogeräten erleichtert. Ab Juli können sie Föhne oder Milchschäumer
auch bei Lebensmittelhändlern abgeben. Voraussetzung: Die Supermärkte oder
Discounter haben eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern
und bieten mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
an.
„Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis
zu 25 Zentimetern, gilt aber auch für größere Geräte“, teilt das
Umweltbundesamt mit. „So kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für
Altgeräte hinzu.“ [2][Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet sind], müssen ihre Kund:innen darüber in ihrem Laden
informieren; der Versand- und Onlinehandel muss Hinweise auf seiner Website
liefern oder versandten Geräten Informationen zur Entsorgung beilegen.
29 Dec 2021
## LINKS
[1] /Rohstoffpolitik-im-Koalitionsvertrag/!5817914
[2] /Elektronikhaendler-in-der-Pflicht/!5753519
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
## TAGS
Abfall
Recycling
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Schwerpunkt Klimawandel
Umweltverschmutzung
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Studie
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