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# taz.de -- Mietendeckel-Gesetz in Berlin: Der Deckel ist weg
> Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts ist da.
> Das Berliner Mietendeckel-Gesetz wird rückwirkend gekippt.
Bild: Deckel ist weg, die Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe haben ents…
Berlin taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel
gekippt. Die Richter*innen erklärten das Gesetz für „mit dem Grundgesetz
unvereinbar und deshalb nichtig“. Das Gesetz, mit dem die Mieten von etwa
1,5 Millionen Mietwohnungen eingefroren worden waren, ist nichtig. Vielen
Mieter*innen drohen nun Nachzahlungsforderungen ihrer Vermieter*innen.
Die Richter*innen des Zweiten Senats lehnten insbesondere die
landesrechtliche Zuständigkeit Berlins für die Regulierung der Mieten ab.
Die „Regelungen zur Miethöhe für ungebundenen Wohnraum“ seien bereits per
Bundesrecht abschließend geregelt, da der Bund bereits 2015 die
Mietpreisbremse beschlossen hatte.
Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) zeigte sich
gegenüber der taz „überrascht von der Deutlichkeit des Urteils“ und sprach
von einem „schweren Tag für Berlins Mieterinnen und Mieter“. Er versprach:
„Wir lassen die Mieter*innen mit Auswirkungen, die das haben wird, nicht
im Stich.“ Der Senat werde am Dienstag über seine weiteren Schritte
beraten, dies sei mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD)
bereits vereinbart.
Scheel sagte, der Weg, selbst die Mieten zu regulieren, „sei nun
versperrt“. Er appellierte an den Bund, „uns eine Öffnungsklausel zu geben
oder ein wirksames soziales Mietrecht zu schaffen“. Gleichwohl verteidigte
der Senator den Versuch, die Mieten zu regulieren: „Wir sind diesen Weg aus
guten Gründen gegangen. Wir wussten, dass wir Neuland betreten, und wollten
diese Kompetenzfrage ausloten.“ Positiv bliebe, dass Berlin eine
„gesamtgesellschaftliche Debatte angestoßen“ habe, dass die „soziale
Mischung in den Städten zu erhalten“ sei.
## Freude bei der CDU
Berlins CDU-Chef und Spitzenkandidat zur Abgeordnetenhauswahl Kai Wegner
freute sich derweil über eine „empfindliche Niederlage“ für die
rot-rot-grüne Koalition. „Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in
Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Schaden
ist groß. Viele Menschen haben sich auf die Behauptungen des Senats
verlassen.“
Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) sagte: „Der Mietendeckel ist jetzt
Geschichte. Das ist gut, denn auch baupolitisch war er der völlig falsche
Weg. Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen
ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen.“
In einer Erklärung der Linken-Landesführung hieß es, die Mietenpolitik von
SPD und CDU im Bund sei „völlig zahnlos und unzureichend“, die
Mietpreisbremse schütze nicht. Die Fraktionsvorsitzenden Anne Helm und
Carsten Schatz, Parteichefin Katina Schubert und Senator Klaus Lederer
sagten: „Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass das Land Berlin
besonders bedürftige Mieterinnen und Mieter mit einem Nothilfefonds bei der
Nachzahlung unterstützt.“
Auch in Berlins kämpferischer Mieterschaft war der Schock groß. „Das
Scheitern des Mietendeckels ist eine Enttäuschung für alle Mieter*innen
in Berlin. Der Deckel hatte der Stadt eine Atempause verschafft, die das
Bundesverfassungsgericht jetzt jäh beendet hat“, schrieb die Initiative
Deutsche Wohnen und Co. Enteigenen, die derzeit die Vergesellschaftung der
großen Immobilienkonzerne anstrebt. „Nur die Enteignung und
Vergesellschaftung von Wohnraum bieten die Perspektive für ein Berlin mit
bezahlbaren Mieten – jetzt erst recht,“ so Sprecherin Jenny Stupka.
Das Initiativenplattform Stadtpolitik Berlin forderte von der
Landesregierung die Umsetzung eines 4-Punkte-Plans: Ein Notfallfonds für
die Übernahme von Nachzahlungsforderungen, die gesetzliche Verankerung des
Mietendeckels für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die
Unterstützung der bundesweiten Mietenstopp-Kampagne von DGB Mieterbund und
anderen sowie die Umsetzung der Enteignungsforderung. Am Abend wollen
Berlins Mieter*innen am Neuköllner Hermannplatz zu einer Demonstration
zusammenkommen.
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln) war am 23.
Februar 2020 in Kraft getreten. Rückwirkend zum Juni 2019 waren damit
Mieterhöhungen untersagt. Bei Wiedervermietungen griffen Höchstwerte einer
Mietentabelle, je nach Baujahr und Ausstattung einer Wohnung von maximal
9,80 Euro je Quadratmeter. Im vergangenen November zündete die zweite Stufe
des Deckels. Für etwa 340.000 Wohnungen mussten überhöhte Mieten abgesenkt
werden.
Im Mai 2020 hatten insgesamt 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP
beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle
gegen den Mietendeckel eingereicht – und damit das notwendige Quorum von
einem Viertel der Mitglieder des Bundestags erfüllt. Die Mitglieder beider
Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus hatten eine Klage vor dem Berliner
Verfassungsgericht eingereicht. Mit einer Entscheidung wollten die
Richter*innen aber bis zu einem Urteil aus Karlsruhe warten.
15 Apr 2021
## AUTOREN
Erik Peter
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