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# taz.de -- Nachgebessertes EEG im Kabinett: Ausbauziele bleiben niedrig
> Die Bundesregierung bringt das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg.
> Auf Kritik aus der Branche regiert sie dabei nur teilweise.
Bild: Werden in den meisten Fällen weiter über feste Vergütungen gefördert:…
Es ist eins der letzten großen energiepolitischen Vorhaben dieser
Legislaturperiode: die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das den
Ausbau der meisten Ökostromanlagen in Deutschland regelt. Der Entwurf, den
das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, hat zum Ziel, dass der
Strom in Deutschland bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien
stammt und vor 2050 komplett klimaneutral ist. Doch ob diese Ziele mit dem
Gesetz erreicht werden – und ob sie überhaupt genügen –, darüber gehen d…
Ansichten weit auseinander.
Für Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bedeutet das Gesetz „die
Vollendung der Energiewende in eindrucksvoller Art und Weise“. Für die
Präsidentin des Bundesverbands Erneuebare Energien, Simone Peter, steht
dagegen fest, dass das Gesetz „eine Klimazielverfehlung und gigantische
Ökostromlücke“ zur Folge haben wird.
Welche Sichtweise stimmt, hängt davon ab, welchen Maßstab man zugrunde
legt. Tatsächlich setzt das Gesetz relativ genau das um, worauf sich die
Große Koalition in ihrem [1][Klimaschutzprogramm vor einem Jahr geeinigt]
hat; an einigen Punkten, etwa beim angestrebten Solarausbau, geht der
Entwurf sogar leicht darüber hinaus. Und auf [2][einige Kritikpunkte am
ersten Entwurf], den Altmaier vor drei Wochen vorgestellt hatte, ist die
Regierung nun eingegangen.
So war zunächst vorgesehen, dass auch größere Solaranlagen auf Dächern
künftig keine feste Vergütung mehr erhalten, sondern sich in
Ausschreibungen die Anlangen mit den geringsten Kosten durchsetzen. Die
Solarbranche fürchtet, dass dies Marktsegment dadurch einbricht. Nun soll
die neue Regel nur für Riesenanlagen ab 500 Kilowatt gelten, statt diesen
Wert wie zunächst geplant auf 100 Kilowatt abzusenken.
Zudem wurden die Bedingungen für Mieterstromanlagen verbessert. Auch die
Menge neuer Biogasanlagen wurde erhöht, bleibt aber auf einem niedrigen
Niveau. Und es gibt jetzt neben den generellen Ausbauzielen für jedes Jahr
eine Vorgabe, wie viel Ökostrom tatsächlich produziert werden soll; wird
diese verfehlt, soll nachgesteuert werden.
## Kritik an Annahmen zum Strombedarf
Doch genau über diese Strommengen gibt es weiter Streit. Branchen- und
Umweltverbände sowie Grüne und Linke halten sie für deutlich zur gering.
Zum einen kritisieren sie, dass das geplante Ausbautempo nicht reiche, um
die von der Regierung geplanten 65 Prozent Erneuerbaren bis 2030 zu
schaffen. Denn anders als viele Expert*innen nimmt die Regierung an, dass
der Stromverbrauch bis 2030 nicht steigt, sondern sinkt. Schon um das
selbst gesteckte Ziel zu erreichen, wären etwa 1,5 Mal so viele neue
Windräder und Solaranlagen nötig, wie von der Regierung geplant, meint die
Deutsche Umwelthilfe.
Zum anderen sind 65 Prozent Ökostrom bis 2030 nach Ansicht vieler Kritiker
viel zu wenig. So fordern Umweltverbände wie WWF oder DUH mindestens 75
Prozent. „Minister Altmaier hat noch vor zwei Wochen einen [3][echten
Aufbruch beim Klimaschutz] versprochen“, meint auch Grünen-Fraktionsvize
Oliver Krischer. „Den sucht man in dem Gesetzentwurf vergeblich.“
Umweltministerin Svenja Schulze sieht beim geplanten Ökostrom-Anteil
ebenfalls weiteren Nachbesserungsbedarf. Sie habe dem Gesetzentwurf zwar
zugestimmt, damit er nun schnell in den Bundestag eingebracht und zum
Jahreswechsel in Kraft treten könne, erklärte Schulze. Zugleich setze sie
aber darauf, dass die Ziele im parlamentarischen Verfahren noch erhöht
werden. Das hält auch Altmaier für möglich. Wenn die EU bis Jahresende neue
Ziele beschließe, werde auch das deutsche Ziel noch einmal angepasst,
kündigte er an.
23 Sep 2020
## LINKS
[1] /Klimaschutzprogramm-im-Kabinett/!5628735
[2] /Neues-Erneuerbare-Energien-Gesetz/!5706641
[3] /Wirtschaftsminister-will-Klimaschutz-Vertrag/!5711027
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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