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# taz.de -- Erneuerbare-Energien-Gesetz im Bundestag: Was machen mit der Solara…
> Wenn kleine Solaranlagen aus der EEG-Förderung fallen, könnten sie
> problemlos weiterlaufen – wären da nicht komplizierte und teure Regeln.
Bild: Die Förderung von 20 Jahre alten Solaranlagen läuft zum Jahresende aus.…
Freiburg taz | Solarpioniere sind derzeit ratlos: Photovoltaikanlagen, die
bis zum Jahr 2000 ans Netz gingen, fallen zum Jahreswechsel aus der
Vergütung nach dem [1][Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)]. Bundesweit
betrifft das fast 18.400 sogenannte Ü20-Anlagen mit zusammen 114 Megawatt.
Es sind zu 93 Prozent Kleinanlagen unter 7 Kilowatt.
Theoretisch könnten diese – weil längst amortisiert – auch ohne Förderung
weiterbetrieben werden. Zumindest, solange keine größeren Reparaturen
anfallen. Doch das geltende Recht verleidet den Weiterbetrieb.
Derzeit gibt es nämlich für Anlagenbetreiber nur vier Optionen, die
allesamt keine echten Alternativen sind. Man könnte – erstens – „wild“
einspeisen, seinen Strom also kostenlos ins Netz abgeben. Mancher
Solarpionier wäre dazu sogar bereit, allein der Sache wegen. Das aber ist
rechtlich heikel. Man könnte – zweitens – seinen Strom selbst vermarkten.
Dabei sind jedoch komplexe, energiewirtschaftliche Regularien einzuhalten.
Bei größeren Anlagen wird diese Dienstleistung oft an einen
Direktvermarkter übertragen, bei kleinen Anlagen lohnt sich das nicht, weil
die Transaktionskosten die Stromerlöse auffressen.
Die dritte Option wäre der Eigenverbrauch des Stroms, eventuell mitsamt
Speicher. Dann aber muss nach heutiger Rechtslage sichergestellt sein, dass
keine einzige Kilowattstunde ins Netz fließt, was einen oft teuren Umbau
der Hausinstallation bedeutet. Kriegt man die komplette Eigennutzung nicht
hin, muss man den Überschussstrom wiederum aufwendig vermarkten – samt
viertelstündlicher Datenerfassung. Als eine Sonderform des Eigenverbrauchs
bliebe noch der Inselbetrieb: Man trennt die Anlage vom Netz und speist mit
ihr separate Verbraucher. Praktikabel ist aber auch das eher selten.
## Es fehlt eine praxistaugliche Lösung
Die vierte Option schließlich wäre geradezu aberwitzig: Man legt seine
funktionstüchtige Anlage still. Um das zu vermeiden, wurden auch die
Ökostromer schon aktiv. Gerade haben die EWS Schönau eine Auffanglösung für
250 Anlagen vorgestellt – ein Symbolprojekt, kein Geschäftsmodell.
Es muss also eine praxistaugliche politische Lösung her, wenn man die
Altanlagen – oft auch als ausgefördert bezeichnet – erhalten will. Mit der
Novelle des EEG, die ohnehin ansteht, könnte der Weg dafür geebnet werden,
[2][doch der aktuelle Entwurf, der am Freitag erstmals im Bundestag
verhandelt wird,] hilft den Betreibern kaum weiter.
Dabei klingt die grundsätzliche Idee erst einmal fair: Betreiber sollen
nach Ende der [3][EEG-Vergütung] ihren Strom unkompliziert (wie bisher nach
EEG) an den örtlichen Netzbetreiber abgeben können – nur eben zu
Marktkonditionen von wenigen Cent je Kilowattstunde und [4][nicht mehr zum
geförderten Fixpreis]. Der Haken jedoch: Wer nur einen Teil seines Stroms
einspeisen und den anderen selbst nutzen will (was den Weiterbetrieb erst
attraktiv macht), muss wiederum in aufwendige Messtechnik investieren.
Damit ist auch diese Lösung erheblich blockiert.
## Hersteller von Smart Metern profitieren
Die Einzigen, die von einem solchen Konzept profitierten, so hört man aus
den Reihen des Bundestags, seien die Hersteller der Smart Meter. Deswegen
will die SPD-Fraktion, unterstützt durch die per Bundesrat mitbestimmenden
Grünen, die Pflicht zum Einbau eines solchen Messsystems für Anlagen unter
7 Kilowatt ersatzlos streichen.
Schließlich bietet die Organisationsweise des Strommarkts eine eingespielte
Alternative. Der Stromverbrauch von Haushalten nämlich wird von jeher nur
mit einem Summenzähler abgerechnet, unabhängig davon, zu welchen Zeiten der
Kunde Strom bezieht. Die Stromwirtschaft nutzt dann für die interne
Organisation ein sogenanntes Standardlastprofil, das den durchschnittlichen
Verlauf der Nachfrage abbildet.
Branchenkenner, wie etwa die Denkfabrik Agora Energiewende, propagieren
nun, im gleichen Stil für Haushalte mit Photovoltaikanlage ein gesondertes
Standardprofil zugrundezulegen. Dann würde auch die Einspeisung von
Überschüssen nur noch in Summe gemessen und nach diesem
„Prosumer-Lastprofil“ (ein Kunstwort aus Produzent und Konsument)
abgerechnet.
Ob eine derart pragmatische Lösung kommt, ist offen. Voraussichtlich in der
letzten Novemberwoche soll das neue EEG in seiner Endfassung verabschiedet
werden, zum 1. Januar soll es in Kraft treten.
30 Oct 2020
## LINKS
[1] https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/er…
[2] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zu…
[3] https://www.solaranlage.eu/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/einspeiseverguet…
[4] https://www.solaranlage.eu/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/einspeiseverguet…
## AUTOREN
Bernward Janzing
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