| # taz.de -- Gerichtsurteil zu Corona-Beschränkungen: Marx als Ausrede | |
| > Wegen Corona sind Gottesdienste verboten. Gerichte halten dies für | |
| > rechtmäßig – in Bayern drücken sich die Richter allerdings vor klaren | |
| > Worten. | |
| Bild: Willkommene Ausrede für die Münchner Richter: Bischof Marx hat schon al… | |
| BERLIN taz | Selbst im katholischen Bayern bleiben Gottesdienstbesuche über | |
| Ostern verboten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat an diesem | |
| Donnerstag die Klage eines Katholiken gegen das staaatliche Verbot der | |
| Heiligen Messe abgelehnt. Begründung: Die Kirche habe die Gottesdienste | |
| bereits selbst abgesagt. | |
| Der Kläger wollte die bayerische [1][Corona]-Verordnung kippen. Dort heißt | |
| es: „Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Dies | |
| gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die | |
| Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.“ Das Verbot gilt vorerst bis | |
| zum 19. April. | |
| Dagegen klagte ein Münchener Katholik, der sich in seiner Religionsfreiheit | |
| verletzt sah. Er versuche, sein Leben an der katholischen Glaubenslehre | |
| auszurichten; der regelmäßige Besuch von Gottesdiensten sei ein | |
| wesentlicher Teil seines „religiösen Lebens“. Gerade weil mit Ostern „das | |
| heiligste Fest der Katholiken“ bevorstehe, stelle der Verzicht auf | |
| liturgische Feiern für ihn eine schwere Belastung dar. | |
| Der Infektionsschutz könne ein generelles Verbot von Gottesdiensten nicht | |
| rechtfertigen, so der Kläger. Denn es hätte genügt, für religiöse | |
| Zusammenkünfte strenge Auflagen, etwa Abstandsgebote, zu erlassen. Ein | |
| generelles Gottesdienstverbot könne sogar zu Ausweichreaktionen der | |
| Gläubigen in „Untergrund- und Katatombenmessen“ führen, und so die | |
| Corona-Bekämpfung gefährden. | |
| ## Immer dieser Marx | |
| In anderen Bundesländern waren ähnliche Klagen von Kirchenmitgliedern in | |
| den letzten Tagen bereits abgelehnt worden. Die Gottesdienstverbote zur | |
| Bekämpfung der Corona-Epidemie seien erforderlich und verhältnismäßig, so | |
| der hessische Verwaltungsgerichtshof – obwohl es sich um eine in der | |
| Bundesrepublik „beispiellose Einschränkung der Religionsfreiheit“ handele. | |
| Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hielt die Verbote von religiösen | |
| Versammlungen für rechtmäßig, schließlich könnten Gläubige die Kirchen ja | |
| immer noch zur „individuellen stillen Einkehr“ aufsuchen. | |
| Mit Spannung war nun erwartet worden, wie die Richter im katholischen | |
| Bayern entscheiden werden. Würden auch sie dem Infektionsschutz Vorrang vor | |
| der Religionsfreiheit einräumen? | |
| Tatsächlich vermied der VGH München nun eine derartige Aussage und lehnte | |
| den Normenkontrollantrag des Münchener Katholiken aus einem anderen Grund | |
| ab. Dem Antrag fehle ein „Rechtsschutzbedürfnis“, so der VGH. Selbst wenn | |
| das Gericht die Corona-Verordnung für rechtswidrig erklären würde, könnte | |
| der Mann an keinem Gottesdienst teilnehmen. Denn die katholische Kirche | |
| habe ihre Gottesdienste selbst abgesagt, und zwar „aus freien Stücken“ und | |
| nicht wegen des staatlichen Verbots. | |
| In dem Beschluss, der der taz vorliegt, nahmen die Richter Bezug auf ein | |
| Dekret von Kardinal Reinhard Marx, dem Erzbischof von München und Freising: | |
| „In der Zeit bis einschließlich 19. April 2020 sage ich alle öffentlichen | |
| Gottesdienste im Gebiet der Erzdiözese München und Freising ab“, heißt es | |
| dort. Es gebe keine andere Möglichkeit, das Leben möglichst vieler Menschen | |
| zu retten, so Marx. Diese Entscheidung des Erzbistums habe auch der Kläger | |
| als Mitglied der katholischen Kirche zu akzeptieren. | |
| Der Gang zum Bundesverfassungsgericht wäre für den Münchener Katholiken | |
| zwar noch möglich. Doch hat Karlsruhe erst am Mittwoch, 8. April, [2][eine | |
| Eil-Anordnung gegen die bayerischen Corona-Beschränkungen abgelehnt]. | |
| Derzeit habe der Gesundheitsschutz Vorrang. | |
| 9 Apr 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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