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# taz.de -- Gastkommentar Drittes Geschlecht: Der nächste Ausschluss
> Der Entwurf zur dritten Option ist zu restriktiv: Er macht medizinische
> Diagnosen zur Bedingung – und ist damit selbst diskriminierend.
Bild: Der Zugnag zum Personenstand sollte einzig auf Selbstbestimmung beruhen
Der [1][Schmalspurentwurf zur dritten Option] aus dem Innenministerium
sieht nun leider einen dritten Personenstand vor, der „weiteres“ heißen und
nur für Personen gelten soll, die mit einer ärztlichen Bescheinigung
nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der
Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
Dieser unzumutbare Nachweis würde erstens zu einer erneuten
Pathologisierung führen. Zudem ist die Voraussetzung medizinischer
Nachweise als Kriterium für den Zugang zum dritten Geschlechtseintrag
unserer Auffassung nach verfassungswidrig.
Zweitens ist damit der Zugang zu einer dritten Option restriktiv beschränkt
und steht nur denjenigen offen, die bestimmte medizinische Diagnosen haben.
Diese Beschränkung schließt alle trans* Menschen aus, die sich nicht binär
zuordnen, sowie alle anderen, die eine dritte Option benötigen.
Dies führt, drittens, zu einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
und zu einer „gleichheitswidrigen“ Rechtslage zwischen trans- und
intergeschlechtlichen Menschen. Denn für trans* Menschen wäre dann das
binär orientierte und grundrechtswidrige Transsexuellengesetz, das sich auf
eine [2][nun laut WHO veraltete Diagnose bezieht], die Basis für die
Änderung ihres Geschlechtseintrags – wofür sie aufwendige gerichtliche
Verfahren mit doppelter Begutachtungspflicht in Kauf nehmen müssen.
Fazit: Die klare Differenzierung zwischen trans* und inter* macht keinen
Sinn, weil Geschlecht immer ein komplexes Zusammenspiel von Körper und
Identität ist. Daher plädieren wir für einen inter*- und trans*-inklusiven
[3][dritten Personenstand], dessen Zugang einzig auf Selbstbestimmung
beruht und allen Menschen hürdenlos zugänglich sein sollte.
Aber das allein reicht nicht. Es braucht auch einen umfassenden Schutz vor
trans*- und inter*feindlicher Diskriminierung und Gewalt sowie eine
umfassende Gesundheitsversorgung. Langfristig [4][sollte die registerliche
Erfassung von Geschlecht sowieso ganz abgeschafft werden], da es dafür
heutzutage keine Notwendigkeit mehr gibt.
6 Jul 2018
## LINKS
[1] /Trans/Inter-kritisieren-Gesetzentwurf/!5519003
[2] https://www.globalcitizen.org/en/content/world-health-organization-transgen…
[3] /Gerichtsbeschluss-zum-dritten-Geschlecht/!5458878
[4] /Kommentar-BVerfG--Geschlechtervielfalt/!5461482
## AUTOREN
Caroline Ausserer
Josch Hoenes
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