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# taz.de -- Trans/Inter kritisieren Gesetzentwurf: Drittes Geschlecht nur per D…
> Ein „drittes Geschlecht“ soll bald möglich sein – aber nur gegen
> ärztliches Attest. Inter und trans Aktivist*innen lehnen das ab.
Bild: Aktivist*innen fordern ein Drittes Geschlecht – aber nicht durch medizi…
Trans und inter Aktivist*innen kritisieren einen Gesetzentwurf des
Bundesinnenministeriums zum dritten Geschlecht. Die Kampagnengruppe „Dritte
Option“, die sich für einen alternativen Geschlechtseintrag neben
„weiblich“ und „männlich“ im Personenregister einsetzt, äußerte sich…
einer Stellungnahme vom Dienstag] ablehnend zu dem Entwurf des
Seehofer-Ministeriums. Der Text widerspreche „in fast allen zentralen
Punkten den Bedarfen der Betroffenen“, so die Aktivist*innen.
Den [2][Gesetzentwurf] zur Änderung des Personenstandsrechts hat das
Ministerium bereits Anfang Juni erarbeitet. Seit dieser Woche nun kursiert
er bei Verbänden und Expert*innengruppen zur Stellungnahme.
Zukünftig muss ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Oktober vergangenen Jahres
geurteilt, [3][dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, wenn im
Geburtenregister nur „männlich“ und „weiblich“ als Geschlecht angegeben
sind]. Damit wurde der Gesetzgeber verpflichtet, neben „männlich“ und
„weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag im Register bis Ende 2018 zu
ermöglichen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat diese
Entscheidung als „historische Entscheidung“ zur Gleichbehandlung
intersexueller Menschen begrüßt.
In der [4][Begründung des BVerfG heißt es]: Personen, die sich dauerhaft
weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lasse…
würden durch das derzeitige Personenstandsrecht wegen ihres Geschlechts
diskriminiert. Deshalb muss das Personenstandsrecht einen zusätzlichen
Geschlechtseintrag zu „weiblich“ oder „männlich“ anbieten. Und zwar ei…
„positiven“ – also nicht wie bisher „keine Angabe“.
## Genitalien und Gene sollen entscheiden
Laut Gesetzentwurf ist eine Einschränkung „auf Menschen mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung“ vorgesehen. Damit würden nur denjenigen Personen
ein dritter Geschlechtseintrag ermöglicht, die einer medizinischen Diagnose
entsprechen, wonach „Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden
inkongruent sind“.
Die Kampagnengruppe fordert hingegen, dass das Einholen einer medizinischen
Diagnose eine freie Entscheidung sein muss, insbesondere wenn kein
Behandlungsbedarf besteht. Gegen eine Abhängigkeit von Mediziner*innen
haben viele Betroffene hingegen große Vorbehalte, da sie zum Teil gerade
seitens der Medizin massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Juli 2017 bereits [5][ein
Gutachten über Anerkennung von Geschlechtervielfalt und
Geschlechtsidentitäten erstellt]. Das Gutachten hat das Familienministerium
veröffentlicht. Darin wird nachdrücklich auf die Schwierigkeiten der
medizinischen Beweispflicht hingewiesen. Betroffene berichten immer wieder
davon, dass in der Medizin überhaupt keine Einigkeit darüber bestehe, was
als intersexuell gilt. Die Kritiker*innen werfen dem Innenmisterium vor,
die Empfehlungen des Gutachtens nicht mit einbezogen zu haben.
Die Entscheidung des BVerfG wird noch weitere Gesetzesänderungen nötig
machen. So bedeutet das Karlsruher Urteil auch, dass die Ehe für alle jetzt
auch für intersexuelle Menschen gelten muss. Die entsprechende Umsetzung
hierfür steht ebenfalls noch aus.
4 Jul 2018
## LINKS
[1] http://dritte-option.de/wp-content/uploads/2018/07/Stellungnahme-Referenten…
[2] https://www.bv-trans.de/wp-content/uploads/2018/06/180605-Geschlechts%C3%A4…
[3] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!5458877
[4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
[5] https://www.bmfsfj.de/blob/114066/8a02a557eab695bf7179ff2e92d0ab28/imag-ban…
## AUTOREN
Isabella Greif
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